Ausschnitt eines Tischrechners

Gerichtskasse

Die Gerichtskasse Kassel ist zuständig für

  • die Abwicklung des Zahlungsverkehrs für die Gerichte der ordentlichen und Fachgerichtsbarkeit sowie der Staatsanwaltschaften in den Landgerichtsbezirken Kassel und Fulda
  • die Einziehung von Kostenforderungen
  • Einziehung von Bußgeldern und Kosten für das Regierungspräsidium Kassel.

Sollten Sie von uns eine Kostenrechnung erhalten, wenden Sie sich bitte

  • bei Rückfragen zur Kostenberechnung an die jeweilige Abteilung des Gerichts, welche die Kostenrechnung erstellt hat;
  • bei Rückfragen zu eventuellen Zahlungserleichterungen direkt an die Gerichtskasse Kassel.

Kontoverbindung:

Landesbank Hessen-Thüringen
BIC: HELA DE FF XXX
IBAN: DE 73 5005 0000 0001 0060 30

Empfängerin: Gerichtskasse 
Verwendungszweck:  - Kassenzeichen (siehe Rechnung/en) und Name -

Kassenautomat:

Zum Vollzug des baren Zahlungsverkehrs (Ein- und Auszahlung) wurde am Gerichtsstandort Kassel ein Kassenautomat aufgestellt. Er befindet sich in der Eingangshalle des Justizzentrums Frankfurter Straße 9 (Gebäude A) neben dem Infopoint. Mit Inbetriebnahme wurde auch der Kassenschalter beim Amtsgericht Kassel geschlossen.

Mit Hilfe von Barcodes können Sie an diesem Automaten während der Öffnungszeiten des Gebäudes (Montag – Donnerstag: 07:30 Uhr – 18:00 Uhr; Freitag 07:30 Uhr – 16:00 Uhr) Ein- und Auszahlungen vornehmen. Die Barcodes sind auf den Kostenrechnungen / Ratenzahlungsmitteilung aufgedruckt. Bitte denken Sie daher daran, dass Sie Ihre Kostenrechnung / Ihre Ratenzahlungsbewilligung mitbringen, die Sie begleichen möchten.

Für bestimmte, häufig vorkommende, Vorgänge ist  am Kassenautomat ein Self-Service eingerichtet, über den Sie einfach und komfortabel die Kosten für Grundbuchauszüge, Registerausdrucke, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse – sofern bei einem Gericht in Hessen beantragt -, Apostillen sowie Negativbescheinigungen beim Insolvenzgericht einzahlen können.

Sollten Sie, z.B. zur Einzahlung von Verfahrensvorschüssen, einen Gebührenstempler benötigen, können Sie sich an den Infopoint oder Herrn Wagner/Herrn Merten, Telefon: +49 561 912 - 2127, wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Infopoints sind Ihnen auch bei der Bedienung des Automaten behilflich. Der Infopoint ist von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 12:00 besetzt.

Am Kassenautomaten ist sowohl die Barzahlung (nur bis 100,00 Euro) als auch die Zahlung mit EC- und Kreditkarte möglich.

Hinweise:

  • Bitte bringen Sie Ihre Kostenrechnung/Ratenbewilligung mit! Die darauf befindlichen Barcodes werden vom Kassenautomaten eingelesen, um den Zahlungsvorgang einzuleiten.
  • Die Barcodes zur Auszahlung von Geldern sind nur am Tag der Erzeugung und am nächsten Werktag gültig!
  • (Gebührenstempler können nur während der Öffnungszeiten der Servicestelle erstellt werden.)