Strafprozess
Die Strafprozessabteilungen befinden sich im 2. und 3. OG des Gerichtsgebäudes E.
Die Verhandlungen in Strafsachen vor dem Amtsgericht finden im ersten und zweiten Stock des Gebäudes E statt.
Im ersten Stock befinden sich die Sitzungssäle 2, 3, 4, 6, 11, 13, 14, 15, 16 und 22, im zweiten Stock die Säle 23, 24, 25, 26, 27, 28 und 29. Ein weiterer Saal befindet sich im Gebäude A, erster Stock (102 A).
Der Eingang für Zuschauer und Prozessbeteiligte ist jeweils angezeigt. Grundsätzlich sind die Verhandlungen öffentlich. Bei Ausschluss der Öffentlichkeit (z. B. in Jugendsachen) ist dies durch ein rotes Hinweisschild kenntlich gemacht.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Zuständigkeiten der Abteilungen
Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner?
Allgemeine Schöffengerichtsabteilungen
Ermittlungs- und Haftrichter
Allgemeine Strafrichterverfahren, Ordnungswidrigkeiten (OWi) aus dem Straßenverkehrsrecht
Beschleunigte Verfahren
Abteilungen für Umweltschutz-, Steuer- und Zollstrafsachen, Betäubungsmittelverfahren
Jugendschöffenrichter- und Jugendrichterverfahren und Allgemeine Strafrichterverfahren
Zustellungsbevollmächtigte
Häufige Fragen
Zuständigkeiten der Abteilungen
- Ermittlungs- und Haftrichter - Abteilung 931
- Beschleunigte Verfahren, Haftsachen nach Anklageerhebung als Strafrichter - Abteilungen 986 C – 989 C
- Allgemeine Schöffengerichtsabteilungen - Abteilungen 911 A bis 920 A
- Allgemeine Strafrichterabteilungen und Abteilungen für Ordnungswidrigkeiten aus dem Straßenverkehrsrecht - Abteilungen 912 B bis 920 B, 950 – 956, 970 A – 980 A, 970 B - 985 B, 990 B
- Abteilungen für Umweltschutz-, Steuer- und Zollstrafsachen, Betäubungsmittelverfahren etc. sowie Ordnungswidrigkeiten, mit Ausnahme derjenigen aus dem Straßenverkehrsrecht; Strafsachen nach dem Infektionsschutzgesetz (Schöffengerichts- und Strafrichterabteilungen sowie Abteilungen für Ordnungswidrigkeiten) - Abteilungen 940 bis 946
- Jugendgerichtsabteilungen - Abteilungen 950 bis 956
Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner ?
Als Ansprechpartner für Auskünfte zu bestimmten Verfahren stehen die Mitarbeiter/innen der einzelnen Serviceeinheiten zur Verfügung.
Das Aktenzeichen setzt sich wie folgt zusammen:
Beispiel: 941 Ds 4567 Js 1223/20
Bestandteil | Erläuterung | |
---|---|---|
941 | Abteilung des Amtsgerichts Frankfurt am Main | |
Ds | Registerzeichen | |
4567 | Abteilung der Staats- oder Amtsanwaltschaft | Entspricht dem Aktenzeichen der Staats- und Amtsanwaltschaft. |
Js | Registerzeichen | Entspricht dem Aktenzeichen der Staats- und Amtsanwaltschaft. |
1223 | laufende Nummer | Entspricht dem Aktenzeichen der Staats- und Amtsanwaltschaft. |
20 | Jahreszahl | Entspricht dem Aktenzeichen der Staats- und Amtsanwaltschaft. |
Die zuständigen Abteilungen sind somit aus dem Aktenzeichen erkennbar.
Ihr Aktenzeichen liegt Ihnen nicht vor? Wenn es ein Verfahren beim Amtsgericht Frankfurt am Main gibt, können Sie hier nachfragen:
Gebäude E, dritter Stock
Abteilung | Zimmer | Telefon |
---|---|---|
Eingangsstelle | 3033 3034 3038 |
069 1367-8759 069 1367-6569 069 1367-2610 069 1367-8760 069 1367-2616 069 1367-3138 |
Es kann Ihnen auch jede andere Abteilung weiterhelfen. |
Strafprozessabteilungen:
1. Allgemeine Schöffengerichtsabteilungen
Abteilungen 911 - 920
Geschäftsstelle: Gebäude E
Fax: 069 1367-6207
Abteilung | Zimmer | Telefon |
---|---|---|
911 | 2070 | 069 1367-8247 |
912 | 2071 | 069 1367-2174 |
913 | 2070 | 069 1367-8082 |
914 | 2065 | 069 1367-8900 |
915 | 2071 | 069 1367-8084 |
916 | 2079 | 069 1367-8249 |
917 | 2070 | 069 1367-8247 |
919 | 2079 | 069 1367-8249 |
920 | 2065 | 069 1367-2633 |
2. Ermittlungs- und Haftrichter
Abteilung 931
Die Ermittlungs- und Haftrichter sind für Erwachsene und Heranwachsende zuständig.
Die Richtergeschäftsaufgaben sind unter anderem:
- Die dem Richter beim Amtsgericht im vorbereitenden Verfahren obliegenden Geschäfte (§§ 162, 165, 166 StPO) einschließlich der Vernehmung Beschuldigter; ausgenommen hiervon sind Amts- und Rechtshilfesachen, die den Abteilungen 911 B ff., 940 B ff. 950 ff. und 989 ff. in der Abteilung Stadtbezirk und den Abteilungen 901 ff. in der Abteilung Höchst zugewiesen sind.
- Vorführungs- und Haftsachen im vorbereitenden Verfahren (§§ 114 ff., 125 ff., 127b, 128 StPO) sowie Vorführungen gemäß § 115a StPO.
- Vorführungssachen in Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche bei gleichzeitiger Vorführung von Erwachsenen (Heranwachsenden), wenn eine Abtrennung des Verfahrens gegen den Jugendlichen aus Gründen der Wahrheitsfindung oder sonstigem wichtigen Grund untunlich ist und das Schwergewicht des Ermittlungsverfahrens bei dem Erwachsenen (Heranwachsenden) liegt - insoweit als Jugendrichter; für alle weiteren Entscheidungen, die den Jugendlichen betreffen, sind die Richter/innen der Jugendgerichtsabteilungen zuständig.
- Entscheidungen im selbständigen Einziehungsverfahren (§§ 440 ff. StPO)
Abteilung | Zimmer | Telefon |
---|---|---|
931 | 2118 | 069 1367-2568 |
3. Allgemeine Strafrichterverfahren, Ordnungswidrigkeiten (OWi) aus dem Straßenverkehrsrecht
Abteilungen neu 970 - 985
Abteilung | Zimmer | Telefon |
---|---|---|
970 | 2018 | 069 1367-2407 |
971 | 2099 | 069 1367-6676 |
972 | 3067 | 069 1367-8973 |
973 | 2096 | 069 1367-2549 |
975 | 2096 | 069 1367-6321 |
976 | 2020 | 069 1367-2547 |
977 | 3004 | 069 1367-8778 |
978 | 3004 | 069 1367-2817 |
979 | 2020 | 069 1367-8987 |
980 | 2099 | 069 1367-6176 |
981 | 2099 | 069 1367-6321 |
982 | 3004 | 069 1367-2357 |
984 | 3001 | 069 1367-6679 |
985 | 3001 | 069 1367-6667 |
4. Beschleunigte Verfahren
Abteilungen 986 – 989
Abteilung | Zimmer | Telefon |
---|---|---|
986 | 3004 | 069 1367-2357 |
987 | 3004 | 069 1367-8778 |
988 | 3001 | 069 1367-6679 |
989 | 3001 | 069 1367-6667 |
5. Abteilungen für Umweltschutz-, Steuer- und Zollstrafsachen, Betäubungsmittelverfahren
Abteilungen 940 – 946
Die Richtergeschäftsaufgaben sind unter anderem:
- Strafsachen auf dem Gebiet des Umweltschutzes
- Steuer- und Zollstrafsachen
- Betäubungsmittel- und Arzneimittelsachen (u.a. auch Strafsachen nach dem Infektionsschutzgesetz)
- Strafsachen nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
- Verstöße gegen § 143 StGB sowie gegen § 291 Abs. 1 Ziff. 1; Abs. 1 Ziff. 4 i. V. m. Ziff. 1 StGB
- Strafverfahren nach dem Tierschutz-, Tierseuchen-, Tierkörperbeseitigungsgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde und dem Bundesnaturschutzgesetz
- Ordnungswidrigkeiten, mit Ausnahme derjenigen aus dem Straßenverkehrsrecht.
Abteilung | Zimmer | Telefon |
---|---|---|
940 | 3067 | 069 1367-6119 |
941 | 3071 | 069 1367-2818 |
942 | 3071 | 069 1367-6678 |
943 | 3071 | 069 1367-2818 |
944 | 3067 | 069 1367-6119 |
945 | 3067 | 069 1367-2769 |
946 | 3071 | 069 1367-6678 |
6. Jugendschöffenrichter- und Jugendrichterverfahren und Allgemeine Strafrichterverfahren
Abteilungen 950 - 956
Die Richtergeschäftsaufgaben sind unter anderem:
- Strafsachen und Bußgeldsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich der Amts- und Rechtshilfesachen mit Ausnahme der den Haftrichtern der Abteilung 931 zugewiesenen Aufgaben
- Jugendschutzsachen gemäß § 26 GVG, soweit Anklage zum Jugendrichter oder Jugendschöffengericht erhoben wird
- die kraft Gesetzes dem Jugendrichter obliegenden Entscheidungen und Maßnahmen im vorbereitenden Verfahren gegen Jugendliche.
Abteilung | Zimmer | Telefon |
---|---|---|
950 | 3085 | 069 1367-6677 |
951 | 3081 | 069 1367-2032 |
953 | 3081 | 069 1367-6155 |
954 | 3085 | 069 1367-6677 |
955 | 3085 | 069 1367-6121 |
956 | 3081 | 069 1367-2487 |
Zustellungsbevollmächtigte
Sie haben bei der Polizei oder Bundespolizei eine Zustellungsvollmacht erteilt, weil Sie keinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Bereich der Bundesrepublik Deutschland haben? Die Zustellungsbevollmächtigten nehmen ausschließlich die für Sie bestimmten Schriftstücke entgegen, sofern eine Vollmacht vorliegt. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Zustellungsbevollmächtigten keine Auskünfte zum Sachstand des Vorgangs haben.
Wir bitten, von Anfragen unmittelbar nach der Erteilung der Vollmacht abzusehen. Es dauert erfahrungsgemäß einige Wochen, bis Schreiben eingehen. Sie können diese während der Sprechzeiten 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr abholen.
Die Zustellungsbevollmächtigten sind ausschließlich für Strafsachen mit Gerichtsort Frankfurt am Main (ohne Außenstelle Höchst) zuständig sind. Sie nehmen keine Rechnungen, Mahnungen oder sonstige verfahrensfremde Schreiben entgegen.
Sie haben inzwischen eine Anschrift? Bitte teilen Sie diese mit.
Gebäude E, dritter Stock
Zimmer |
Telefon |
Fax |
3099 |
069 1367-8764 |
069 1367-6540 |
3100 |
069 1367-8766 |
|
3101 |
069 1367-8073 |
E-Mail: zubev@ag-frankfurt.justiz.hessen.de
Häufige Fragen
Zahlung von Geldstrafen
Sie wurden durch einen Strafbefehl oder ein Urteil zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt? Die Vollstreckung erfolgt durch die Amts- bzw. Staatsanwaltschaft. Nach Rechtskraft der Entscheidung erhalten Sie eine gesonderte Kostenrechnung mit Bankverbindung und einem Kassenzeichen, das als Verwendungszweck anzugeben ist. Anträge auf Ratenzahlung sind bei Geldstrafen direkt an die Amts- bzw. Staatsanwaltschaft zu richten. Entsprechende Formulare finden Sie im Internetauftritt der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Bareinzahlungen
Bar- und Kartenzahlungen von Geldstrafen und Kosten sind an den Kassenautomaten möglich.
Sie benötigen die Rechnung mit aufgedrucktem Barcode. Barzahlung ist nur bis 1.000,00 € möglich.
Kaution
Formulare für die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung zur Verschonung vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft finden Sie unter "Eigene Formulare".
Verhandlungsbesuch
Informationen zum Besuch von Gerichtsverhandlungen finden Sie unter "Verhandlungsbesuch".
Zeugen
Ihrer Ladung zum Termin sind ein Informationsblatt über die Angebote der Zeugenbetreuung und ein Antragsformular für Ihre Zeugenentschädigung beigefügt.
Waren Sie als Zeugin oder Zeuge in einem Bußgeld- oder Strafverfahren beim Amtsgericht Frankfurt am Main, können Sie für Fahrtkosten, Verdienstausfall, Zeitversäumnis und sonstige Aufwendungen entschädigt werden. Voraussetzung ist, dass Sie zu einem Termin geladen waren und erschienen sind. Die Entschädigung ist innerhalb von 3 Monaten schriftlich zu beantragen.
Im Termin wird Ihnen die Anwesenheit bescheinigt und Sie erhalten ein unterschriebenes Auszahlungsformular.
Nachweise sind im Original vorzulegen: Fahrscheine, Buchungsbelege, Rechnungen, Verdienstausfall
Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit ist zum Beispiel durch einen Gewerbeschein oder andere geeignete Unterlagen glaubhaft zu machen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Gebührenanweisungsstelle
Telefon: 069 1367-8861
Sachgebietsleitung
Sachgebiet |
Telefon |
Strafprozess (Innenstadt) und Abschiebungshaft |
069 1367-2904 |
Stand 01.01.2021