Negativbescheinigungen des Insolvenzgerichts
Das Insolvenzgericht Hanau ist NUR für die Stadt Hanau und den Main-Kinzig-Kreis zuständig!
Negativbescheinigungen sind bei dem Amtsgericht Hanau bis auf Weiteres nur noch schriftlich zu beantragen.
Die Bescheinigung kostet 15,00 €.
Die Gebühr muss vorab auf folgendes Konto überwiesen werden:
Zahlungsempfänger: | Gerichtszahlstelle Hanau |
IBAN: | DE04 5065 0023 0000 0795 25 |
Kreditinstitut: | Sparkasse Hanau |
Verwendungszweck: | Negativbescheinigung Abt. 70 für (Name/Firma) |
Des Weiteren muss ein schriftlicher Antrag auf Erteilung der Bescheinigung gestellt werden (per E-Mail an insolvenzgericht@ag-hanau.justiz.hessen.de oder per Post an
Amtsgericht Hanau -Insolvenzgericht-, Nußallee 17, 63450 Hanau).
Als Anlage muss eine leserliche Kopie des Personalausweises oder des Handelsregisterauszuges beigefügt werden, da ansonsten die Bescheinigung nicht erteilt werden kann.
Nach Mitteilung des Zahlungseinganges durch die Gerichtskasse und nach Eingang des schriftlichen Antrages kann die Bescheinigung dann per Post versandt werden.