Hinweise nach dem GwG
Der Präsident des Landgerichts übt die Dienstaufsicht über die im Landgerichtsbezirk ansässigen Notarinnen und Notare aus. Als Aufsichtsbehörde ist er gemäß § 53 Abs. 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) verpflichtet, ein System zur Annahme von Hinweisen zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz und gegen auf Grundlage dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen und gegen andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung einzurichten.
Konkrete Hinweise auf Verstöße durch Notarinnen oder Notare gegen die vorgenannten Bestimmungen können Sie auf folgenden Wegen übermitteln:
Per Post:
Präsident des Landgerichts Kassel
Frankfurter Straße 7
34117 Kassel
Per E-Mail:
verwaltung@lg-kassel.justiz.hessen.de
Per Telefon:
+49 561 912 - 1220
Bitte beachten Sie bei allen Kommunikationswegen, dass Sie keine Informationen zu Ihrer Person übermitteln, wenn sie anonym bleiben wollen. Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass wir Sie weder über den aktuellen Stand noch über das Ergebnis etwaiger Ermittlungen informieren können.