Amtsgericht Seligenstadt
Örtliche Zuständigkeit
Das Amtsgericht Seligenstadt ist örtlich zuständig für folgende Städte und Gemeinden:Seligenstadt
- Rodgau
- Hainburg
- Mainhausen
Besondere Zuständigkeit
Zuständigkeitskonzentration
- In Strafsachen
In Strafsachen ist das Amtsgericht Offenbach über seinen eigenen Bezirk hinaus auch als Schöffen- und Jugendschöffengericht für den Bezirk des Amtsgerichts Seligenstadt zuständig.
- Personenstandssachen
In Personenstandsverfahren ist das Amtsgericht Darmstadt für alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichtsbezirks Darmstadt zuständig.
- Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister
Das Amtsgericht Offenbach ist in diesen Angelegenheiten das zuständige Registergericht.
- Insolvenzgericht
Das Amtsgericht Offenbach ist gemeinsames Insolvenzgericht für die Amtsgerichtsbezirke Offenbach, Langen und Seligenstadt.
Zentrale Gerichte in Mahnsachen und Führung des Partnerschaftsregisters
Zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht in Hünfeld.
Amtsgericht Hünfeld
- Mahnabteilung -
Am Anger 4
36088 Hünfeld
Tel. : 06652 600-01
Fax: 06652 600-222
Das Partnerschaftsregister wird geführt beim
Amtsgericht Frankfurt
Heiligkreuzgasse 34
60313 Frankfurt am Main
Tel.: 069 1367-2022