Referendarausbildung
Pflichtstation Rechtsanwalt
Die Ausbildung in der Station „Rechtsanwalt“ ist einmal teilbar.
Gemäß § 29 Abs. 4 Satz 3 JAG kann die Ausbildung für die Dauer von höchstens drei Monaten bei einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle stattfinden.
Die Ausbildung kann gemäß § 21 Abs. 1 JAO nur bei einer Ausbildungsstelle stattfinden, die in eine von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts zu führenden Liste aufgenommen ist.
Die aktuelle Liste wird vom OLG heraus gegeben.
Pflichtstation Verwaltung
Liste der Ausbildungsstellen in der 3. Pflichtstation "Verwaltung"
Eine aktuelle Liste wird vom OLG heraus gegeben.
Zuständig für die Zuweisung ist das Regierungspräsidium im Einzugsbereich Ihrer Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst.
Im Download finden Sie den Fragebogen des Regierungspräsidiums betreffend Antrag auf Zuweisung zu einer Ausbildungsstelle in der Verwaltungsstation, sowie die entsprechende Veröffentlichung im Staatsanzeiger.