Beratungshilfe
Die Antragstellung (zu den Antragsformularen) kann auf schriftlichem Weg, per Post oder Telefax erfolgen.
Alle vorzulegenden Unterlagen finden sie im Merkblatt "Hinweise für die Beantragung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe" unter "Eigene Formulare und Merkblätter". Sollte bereits eine anwaltliche Beratung erfolgt sein, muss der Antrag binnen vier Wochen beim Gericht eingegangen sein.
Die Beratungshilfe ist bis auf Weiteres für die persönliche Vorsprache eingeschränkt.
Nur in dringenden Fällen, z. B. Eilanträge wegen häuslicher Gewalt, ist die persönliche Vorsprache möglich.
Sprechzeiten |
Gerichtsgebäude B |
Telefon |
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Montag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch keine Sprechzeiten Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Letzte Ausgabe der Wartemarken: 11:45 Uhr |
Beratungshilfe Serviceeinheit
Abteilungen 25 und 26
1. Obergeschoss
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Letzte Ausgabe der Wartemarken: 11:45 Uhr
Sachgebietsleitung (Gerichtsgebäude B)
1. Obergeschoss, Zimmer 169
Tel.: 069 1367-2505
Sachgebietsleitung Vertretung (Gerichtsgebäude B)
1. Obergeschoss, Zimmer 183
Tel.: 069 1367-6258
Stand 07.04.2020