Gerichtskasse
Gerichtskasse Frankfurt am Main
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Sonstige Zuständigkeiten
Kassenleitung | Vertretung der Kassenleitung |
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Landesbank Hessen-Thüringen |
Wichtige Hinweise:
Gerichtskosten sind nach Ablauf der Zahlungsfristen vollstreckbar und werden danach zwangsweise beigetrieben. Raten- oder Stundungsanträge sind mit dem unter der Rubrik "Eigene Formulare und Merkblätter" bereitgestellten Formular oder gegebenenfalls formlos mit Nachweisen über die Einkommenssituation unter Angabe des Kassenzeichens an die Gerichtskasse zu richten.
Zum anzugebenden Einkommen zählen zum Beispiel Lohn (auch aus Nebenjob und Minijob), Rente, ergänzende Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Unterhaltszahlungen, Kindergeld, etc. Zu den anzugebenden monatlichen Belastungen zählen zum Beispiel Miete, Kosten für Strom, Wasser, Gas, Unterhalts- und/oder eventuelle Kreditrückzahlungen, etc.
Für alle Angaben sind Belege oder sonstige Nachweise (wie zum Beispiel Kopien von Lohnabrechnungen, Sozialleistungsbescheiden, Miet- oder Kreditverträgen, Unterhaltstiteln, Verbrauchsabrechnungen, Kontoauszüge) beizufügen. Ein Raten- oder Stundungsantrag ohne Belege bezüglich des aktuellen Einkommens und ohne Nachweise über die monatlichen Belastungen wird durch die Gerichtskasse generell abgelehnt!
Fragen zum Bestand oder der Aufschlüsselung von Kostenrechnungen können nur die jeweiligen Sachabteilungen, nicht die Gerichtskassen, beantworten.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie können die nachstehenden Zugangszeiten und Einlasszeiten eingeschränkt sein. Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls vorab telefonisch nach den aktuellen Öffnungszeiten, insbesondere wenn Sie außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten (Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) kommen möchten.
Gebäude A neben Zimmer 68 Tel.: 069 1367-2405 oder 069 1367-2473 |
Zugangszeiten und |
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Einzahlungen und Auszahlungen |
Montag - Donnerstag |
Gebäude B gegenüber Zimmer 47 Tel.: 069 1367-2405 oder 069 1367-2473 |
Zugangszeiten und |
Einzahlungen und Auszahlungen | Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 14:30 Uhr |
Gebäude E - Zimmer 15 Tel.: 069 1367-2405 oder 069 1367-2473 |
Zugangszeiten und |
Einzahlungen und Auszahlungen | Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 16:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Schalter Gebäude B - Zimmer 47 Tel.: 069 1367-6363 |
Zugangszeiten und |
Ausgabe von Gebührenstemplern gegen Einzahlquittung aus den Kassenautomaten |
Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 14:30 Uhr |
Sonstige Zuständigkeiten:
Rückzahlungen
Gerichtsgebäude A
Erdgeschoss
Zimmer 55 - Tel.: 069 1367-6318
Zimmer 69 - Tel.: 069 1367-8731
Zimmer 69 - Tel.: 069 1367-6073
Vollziehungsbeamte
Gerichtsgebäude A
1. Obergeschoss
Zimmer 114 - Tel.: 069 1367-2280
Zimmer 114 - Tel.: 069 1367-2478
Stand 23.11.2020