Amtsgericht Frankfurt am Main
Zuständigkeiten der Gerichtsvollzieher
Jede/r Gerichtsvollzieher/in ist meistens für mehrere Stadtbezirke zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Wohnsitz des/der Schuldners/in.
Für die Ermittlung des/der zuständigen Gerichtsvollziehers/in gehen sie wie folgt vor:
- Über das Straßenverzeichnis Frankfurt am Main müssen Sie zunächst den Stadtbezirk ermitteln.
- Aus der Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher/innen ist der/die für den Stadtbezirk zuständige Gerichtsvollzieher/in ersichtlich (grüne Tabellenspalte).
- Nähere Kontaktinformationen zu ihrem/er zuständigen Gerichtsvollzieher/in erhalten Sie über die Anschriften- und Telefonliste der Gerichtsvollzieher/innen.
Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts hilft Ihnen gern bei weiteren Fragen.
Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggfls. auch beim Amtsgericht erfragt werden.
Eilige Aufträge richten Sie bitte direkt an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilerstelle -Innenstadt oder Außenstelle Höchst-.
Stand 10.06.2020