Amtsgericht Fulda
Fristenbriefkasten
Den Fristenbriefkasten finden Sie auf der rechten Seite unseres Haupteingangs.
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© AG Fulda
Leerungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr, 15:00 Uhr und 24:00 Uhr.
Bei Fristsachen, in denen die Frist sonnabends, sonn- und feiertags abläuft, gilt die Frist als gewahrt, wenn der Eingang am darauf folgenden Werktag erfolgt (§ 193 BGB).
Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.
Wertsachen sowie Schriftstücke in Grundbuchsachen zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.