Gerichtskasse
Die Gerichtskasse Kassel ist zuständig für
- die Abwicklung des Zahlungsverkehrs für die Gerichte der ordentlichen und Fachgerichtsbarkeit sowie der Staatsanwaltschaften in den Landgerichtsbezirken Kassel und Fulda
- die Einziehung von Kostenforderungen
- Einziehung von Bußgeldern und Kosten für das Regierungspräsidium Kassel.
Sollten Sie von uns eine Kostenrechnung erhalten, wenden Sie sich bitte
- bei Rückfragen zur Kostenberechnung an die jeweilige Abteilung des Gerichts, welche die Kostenrechnung erstellt hat;
- bei Rückfragen zu eventuellen Zahlungserleichterungen direkt an die Gerichtskasse Kassel.
Kontakt:
Gerichtskasse Kassel
Hauptgebäude - Frankfurter Str. 9
34117 Kassel
Telefax: +49 561 912 - 2199
E-Mail: gerichtskasse@ag-kassel.justiz.hessen.de
Kontoverbindung:
Landesbank Hessen-Thüringen
BIC: HELA DE FF XXX
IBAN: DE 73 5005 0000 0001 0060 30
Empfängerin: Gerichtskasse
Verwendungszweck: - Kassenzeichen (siehe Rechnung/en) und Name -
Sollten Sie weitere Fragen haben, finden Sie in unserem Telefonverzeichnis eine(n) Ansprechpartner(in).
Kassenautomat:
Zum Vollzug des baren Zahlungsverkehrs (Ein- und Auszahlung) wurde am Gerichtsstandort Kassel ein Kassenautomat aufgestellt. Er befindet sich in der Eingangshalle des Justizzentrums Frankfurter Straße 9 (Gebäude A) neben dem Infopoint. Mit Inbetriebnahme wurde auch der Kassenschalter beim Amtsgericht Kassel geschlossen.
Mit Hilfe von Barcodes können Sie an diesem Automaten während der Öffnungszeiten des Gebäudes (Montag – Donnerstag: 07:30 Uhr – 18:00 Uhr; Freitag 07:30 Uhr – 16:00 Uhr) Ein- und Auszahlungen vornehmen. Die Barcodes sind auf den Kostenrechnungen / Ratenzahlungsmitteilung aufgedruckt. Bitte denken Sie daher daran, dass Sie Ihre Kostenrechnung / Ihre Ratenzahlungsbewilligung mitbringen, die Sie begleichen möchten.
Für bestimmte, häufig vorkommende, Vorgänge ist am Kassenautomat ein Self-Service eingerichtet, über den Sie einfach und komfortabel die Kosten für Grundbuchauszüge, Registerausdrucke, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse – sofern bei einem Gericht in Hessen beantragt -, Apostillen sowie Negativbescheinigungen beim Insolvenzgericht einzahlen können.
Sollten Sie, z.B. zur Einzahlung von Verfahrensvorschüssen, einen Gebührenstempler benötigen, können Sie sich an den Infopoint oder Herrn Wagner/Herrn Merten, Telefon: +49 561 912 - 2127, wenden. Die Mitarbeiter/innen des Infopoints sind Ihnen auch bei der Bedienung des Automaten behilflich. Der Infopoint ist von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 12:00 besetzt.
Am Kassenautomaten ist sowohl die Barzahlung (nur bis 1.000,00 Euro) als auch die Zahlung mit EC- und Kreditkarte möglich.
Hinweise:
- Bitte bringen Sie Ihre Kostenrechnung/Ratenbewilligung mit! Die darauf befindlichen Barcodes werden vom Kassenautomaten eingelesen, um den Zahlungsvorgang einzuleiten.
- Die Barcodes zur Auszahlung von Geldern sind nur am Tag der Erzeugung und am nächsten Werktag gültig!
- (Gebührenstempler können nur während der Öffnungszeiten der Servicestelle erstellt werden.)