Örtliche Zuständigkeit
Das Amtsgericht Limburg a. d. Lahn ist mit Ausnahme der Familiensachen zuständig für die Gemeinden:
- Limburg a. d. Lahn
- Hadamar
- Bad Camberg
- Dornburg
- Hünfelden
- Elbtal
- Selters
- Elz
- Runkel
- Waldbrunn
- Brechen
Seit dem 01.01.2005 hat das Amtsgericht Limburg a. d. Lahn eine Zweigstelle in Hadamar, Gymnasiumstraße 2, 65589 Hadamar.
Die Zweigstelle Hadamar ist zuständig für die Betreuungs-, Unterbringungs- und Bußgeldsachen des gesamten Bezirks, sowie für die Grundbuchangelegenheiten der Gemeinden Hadamar, Elz, Elbtal, Dornburg und Waldbrunn.
In Grundbuchangelegenheiten ist zu beachten, dass Schriftsätze für die Zweigstelle Hadamar bei der Hauptstelle - Grundbuchamt - rangwahrend eingereicht werden können. Anträge, welche die Gemarkungen der Hauptstelle betreffen, können rangwahrend nur bei der Hauptstelle - Grundbuchamt - eingereicht werden.
Die Familiensachen werden bei dem Amtsgericht Weilburg (Mauerstraße 25, 35779 Weilburg, Tel. 06471 3108-0) bearbeitet.
In Insolvenz, Handels- und Genossenschaftsregister ist das Amtsgericht Limburg a. d. Lahn auch für den Amtsgerichtsbezirk Weilburg zuständig.
Zentrales Mahngericht Hünfeld
Zentrales Mahngericht (Bearbeitung von Anträgen auf Erlass von Mahnbescheiden) für Hessen ist das
Amtsgericht Hünfeld
- Mahnabteilung -
Hauptstraße 24
36088 Hünfeld
Tel.: 06652 600-01
Fax: 06652 600-222
Antragsvordrucke für Mahnbescheide erhalten Sie im Schreibwarenhandel.
Zentrales Partnerschaftsregister
Das Partnerschaftsregister wird in Hessen zentral geführt beim
Amtsgericht Frankfurt am Main
- Partnerschaftsregister -
Gerichtstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Tel.: 069 1367-01
Fax: 069 1367-2030
E-Mail: verwaltung@ag-frankfurt.justiz.hessen.de