Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aufgaben
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main übt als Gericht Funktionen im Bereich der Rechtsprechung und als Verwaltungsbehörde Funktionen im Bereich der Justizverwaltung aus.
Rechtsprechung
Als Organ der rechtsprechenden Gewalt ist das Oberlandesgericht Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in der alles verhandelt wird, was nicht einer besonderen Gerichtsbarkeit zugewiesen ist. Zu diesen besonderen Gerichtsbarkeiten zählen die Arbeitsgerichte, die Verwaltungsgerichte, die Sozialgerichte oder das Finanzgericht. Die Zuständigkeiten innerhalb des Gerichts richten sich nach der Geschäftsverteilung der Senate.
Weitere Informationen zur Rechtsprechung finden Sie hier.
Justizverwaltung
Im Bereich der Justizverwaltung ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Mittelbehörde. Zu den Aufgaben zählen insbesondere
- Anerkennung von Gütestellen
- Ausbildung
- Auslandsehesachen
- Gemeinnützige Einrichtungen
- Rechtsdienstleistungsregister
- Rechtsreferendarausbildung
- Zentrales Schutzschriftenregister
Eine Übersicht über die wesentlichen Aufgaben der Präsidial- und Verwaltungsabteilung finden Sie hier.