Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland einem deutschen Fußballfan, der in der Vergangenheit im Rahmen von Fußballspielen erhebliche Gewaltdelikte begangen hat, die Ausreise zu einem Spiel im Ausland untersagen darf. Dem Fußball-Hooligan steht dann kein Schadensersatz zu.