Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Beginn der Hauptverhandlung gegen Abdullah Ö.

Die Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „PKK“ hat begonnen.

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Nr. 32/2022

In dem Strafverfahren gegen den 58-jährigen türkischen Staatsangehörigen Abdullah Ö. hat heute die Hauptverhandlung vor dem 5a. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main begonnen.

An der Sitzung nahmen neben dem mit fünf Richterinnen und Richtern besetzten Senat der Angeklagte mit seiner Verteidigerin und seinem Verteidiger sowie zwei Vertreter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof teil.

Nachdem der Vorsitzende des Senats die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie die Identität des Angeklagten festgestellt hatte, verlasen die Vertreter des Generalbundesanwalts den Anklagesatz aus der Anklageschrift vom 12.11.2021.

Dem Angeklagten wird demnach vorgeworfen, seit August 2019 als hauptamtlicher Kader der PKK tätig gewesen zu sein. In dieser Funktion habe er die typischen Leitungsaufgaben eines „Gebietsverantwortlichen“ und „Regionalverantwortlichen“ wahrgenommen. Dies habe insbesondere die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten in der PKK-Region „Hessen“ (PKK-Gebiete Frankfurt/M., Gießen und Mainz) sowie in dem PKK-Gebiet „Stuttgart“ zum Gegenstand gehabt. Auch in der PKK-Region „Saarland“, die PKK-Gebiete „Darmstadt“, „Mannheim“ und „Saarbrücken“ umfassend, habe der Angeklagte bestimmenden Einfluss für die Organisation ausgeübt. Er habe den ihm unterstellten Kadern und Aktivisten der PKK Anweisungen gegeben und deren Ausführung kontrolliert. Ihm wird weiter vorgeworfen, bei der Organisation und Durchführung von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen mitgewirkt zu haben. Zudem habe er die Sammlung von „Spendengeldern“ überwacht und persönlich Kontakt zu potenziellen „Spendern“ aufgenommen. Zwischen Juni 2020 April 2021 habe er so einen Betrag von mehr als 900.000 € für die PKK eingetrieben. Der Angeklagte sei gegenüber der sog. Europaführung berichtspflichtig gewesen und habe deren Anweisungen befolgen müssen.

Der Vorsitzende stellte anschließend fest, dass die Anklage mit Beschluss des Senats vom 8.3.2022 zur Hauptverhandlung zugelassen worden ist.

Nach Belehrung des Angeklagten, dass es ihm freistehe, sich zur Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, verlasen die Verteidiger einen 43-seitigen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Begründet sei dieser wegen Vorliegens eines Verfahrenshindernisses aufgrund aus Sicht der Verteidiger zweifelhafter Verfolgungsermächtigung.

Sodann wurde in die Beweisaufnahme eingetreten. Es wurden aufgrund der Erkrankung des geladenen polizeilichen Zeugen Urkunden aus der Ausländerakte des Angeklagten verlesen.

Es folgte ein weiterer Antrag der Verteidigung auf Abladung des für den kommenden Verhandlungstag geladenen polizeilichen Zeugen. Dieser sei nur ein Zeuge vom Hörensagen. Für den kommenden Verhandlungstag am 13.4.2022 ist neben der Einlassung des Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen bislang die Vernehmung dieses polizeilichen Zeugen vorgesehen.

Sodann unterbrach der Vorsitzende die Hauptverhandlung. Diese wird am 13.4.2022 um 9.30 Uhr im Saal II Gebäude E fortgesetzt. Weitere Termine sind derzeit angesetzt auf den 4.5., 6.5., 18.5., 20.5., 25.5., 1.6., 7.6., 8.6., 27.6., 1.7.2022, jeweils um 9.30 Uhr.

OLG Frankfurt am Main, Az. 5a-2 StE 13/21-6-1/21

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