Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Medienhinweise im Strafverfahren gegen Abdullah Ö.

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Nr. 25/2022

In dem Staatsschutzverfahren gegen Abdullah Ö. wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung beginnt die Hauptverhandlung am 30.3.2022, 9.30 Uhr, Saal 165 Gebäude C. Für Medienvertreter gelten gemäß der sicherheitspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden vom 21.3.2022 u.a. folgende Bedingungen:

Es stehen 19 Presseplätze auf der Pressetribüne zur Verfügung. Die Vergabe richtet sich nach dem Zeitpunkt des Erscheinens am Eingang für Pressevertreter, Konrad-Adenauer-Str. 20. Der Saal öffnet 60 Minuten vor Sitzungsbeginn.

Alle Personen, die sich im für Zuschauer und/oder Medienvertreter vorgesehenen Bereich des Sitzungssaals aufhalten, haben eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch für geimpfte Personen.

Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind nur jeweils 15 Minuten vor den angesetzten Sitzungen erlaubt. Es besteht keine Poolregelung.

Internetfähige Geräte dürfen im Offline-Modus im Sitzungssaal verwendet werden.

Der Volltext der sicherheitspolizeilichen Verfügung kann über die Terminvorschau abgerufen werden.

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