Amtsgericht Wiesbaden

Straftaten unter Ausnutzung eines strafunmündigen Kindes

In einem vor dem Jugendschöffengericht Wiesbaden anhängigen Strafverfahren haben sich zwei 19-jährige Angeklagte wegen mehrerer Fälle der räuberischen Erpressung sowie des Raubes, in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu verantworten.

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In einem vor dem Jugendschöffengericht Wiesbaden anhängigen Strafverfahren haben sich zwei 19-jährige Angeklagte wegen mehrerer Fälle der räuberischen Erpressung sowie des Raubes, in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu verantworten.

Den beiden Angeklagten wird durch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden zur Last gelegt, unter Ausnutzung der Strafunmündigkeit eines Kindes, dieses zur Begehung von Raub- sowie Erpressungstaten veranlasst zu haben.

Nach dem in der Anklageschrift vom 06.05.22 dargestellten Sachverhalt hätten die beiden Angeklagten 2021 den Plan gefasst die 13-jährige und somit strafunmündige Zeugin zur Begehung verschiedener Überfallstaten einzusetzen.

Zu diesem Zweck sollen sich die Angeklagten eine ungeladene Schreckschusswaffe besorgt und diese jeweils dem Kind übergeben haben.

Sie sollen zudem einen gesondert verfolgten Mittäter dazu angestiftet haben, die Zeugin bei den geplanten Taten vor Ort zu unterstützen.

In Ausführung des Tatplans habe sich die kindliche Zeugin am 01.10.21 gegen 3 Uhr 30 mit der ungeladenen Schreckschusspistole in die Total-Tankstelle in der Dotzheimer Straße in Wiesbaden begeben und habe den dortigen Angestellten, unter Vorhalt der Pistole, aufgefordert ihr Bargeld auszuhändigen. Der Kassierer habe ihr daraufhin 790 Euro übergeben.

Am 06.10.21 sei die Zeugin von den beiden Angeklagten mit dem Überfall auf das Cafe El Greco in Wiesbaden beauftragt worden.

Wieder habe die Zeugin die Schreckschusswaffe von den Angeklagten erhalten und zudem noch ein Pfefferspray.

Um 1 Uhr 55 soll die Zeugin das Cafe betreten haben und habe den Inhaber mit der ungeladenen Pistole bedroht und die Herausgabe von Bargeld verlangt. Zur Untermauerung ihrer Ernsthaftigkeit habe die Zeugin den Abzugshebel der Waffe betätigt, wodurch ein Klickgeräusch verursacht worden sei.

Als der Geschädigte mit einem Stuhl nach der Zeugin geworfen habe um den Angriff abzuwehren, habe die kindliche Zeugin das Pfefferspray zum Einsatz gebracht.

Mit dem Buchungssystem der Bar sei die Zeugin geflüchtet. Es sei ihr jedoch nicht gelungen Geld aus dem Buchungssystem zu erlangen.

Am frühen Morgen des 06.10.22 seien die Zeugin und der gesondert Verfolgte beauftragt worden einen Taxifahrer am Loreleiring in Wiesbaden zu überfallen. Zu diesem Zweck hätten die Angeklagten den beiden einen Hartgummiknüppel und Pfefferspray ausgehändigt.

Die Zeugin habe von dem Geschädigten Geld gefordert und habe diesem gleichzeitig durch das geöffnete Taxifenster in das Gesicht gesprüht, wodurch er Schmerzen erlitten habe. Anschließend seien die Zeugin und der gesondert Verfolgte vom Tatort unverrichteter Dinge geflüchtet.

Den beiden Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft die Begehung von Raubtaten, in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und eine räuberische Erpressung, begangen in mittelbarer Täterschaft sowie Anstiftung des gesondert Verfolgten zu diesen Taten vorgeworfen.

Die Hauptverhandlung ist terminiert auf Donnerstag, den 08.09.22, 9:00 Uhr, Saal 0.001.

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