Amtsgericht Wiesbaden

Vorsitzender eines Kleingartenvereins angeklagt

In einem vor dem Amtsgericht Wiesbaden anhängigen Strafverfahren hat sich ein 51-jähriger Mainzer wegen des Vorwurfs der Untreue zu verantworten.

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Nach dem in der Anklageschrift vom 04.08.2022 dargestellten Sachverhalt soll der Angeklagte von Oktober 2019 bis Ende September 2020 als erster Vorsitzender des geschäftsführenden Vorstands eines Kleingartenvereins Gelder des Vereins in Höhe von 12.365,00 Euro veruntreut haben.

Dem Angeklagten war die Verwaltung und Abwicklung der gesamten Einnahmen und Ausgaben des Vereins für das Vereinskonto anvertraut.

Im Tatzeitraum habe er, so der Anklagevorwurf, von dem Vereinskonto zahlreiche Bargeldabhebungen getätigt und in zwei Fällen Mietkautionen für unterschiedliche Gartenparzellen von den jeweiligen Mietern entgegengenommen.

Die Gelder soll der Angeklagte anschließend in allen Fällen für private eigene Zwecke verbraucht haben.

Im Falle einer Verurteilung hat der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren zu rechnen.

Der Hauptverhandlungstermin in dieser Sache wurde auf Mittwoch, den 04.01.2023, 09:45 Uhr, Saal 0.007 terminiert.

 

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