Es besteht ein Unterlassungs- und Entschädigungsanspruch einer Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit gegen die Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns.
Die Hauptverhandlung gegen Amin M. wegen Kriegsverbrechen gegen Personen, Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz hat heute begonnen.