Frankfurt am Main, 15.04.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Freude lade ich Sie zu der nächsten Veranstaltung im Rahmen unserer Reihe „Justiz konkret - Informationen für Journalistinnen und Journalisten von Richterinnen und Richtern“ zum Thema
Presserecht
ein.
Am Dienstag, 29.04.2025, 14:00 Uhr im OLG, Raum 521 (!), Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main
werden Ihnen zwei Kolleginnen aus unserem Pressesenat, Richterin am Oberlandesgericht Dr. Tanja Rehart und Richterin am Oberlandesgericht Dr. Kerstin Thoma Einblicke in aktuelle presserechtliche Fragestellungen geben. Es wird u.a. um die Voraussetzungen der identifizierenden Verdachtsberichterstattung, den Schutz der Privatsphäre und die Besonderheiten rund um den einstweiligen Rechtsschutz gehen. Selbstverständlich ist auch genügend Raum für Ihre Fragen im Rahmen der auf 45/60 Minuten konzipierten Veranstaltung.
Wir würden uns sehr freuen, Sie zu der Veranstaltung begrüßen zu können. Aus organisatorischen Gründen melden Sie bitte Ihre Teilnahme formlos über das Pressepostfach der Pressestelle des OLG (pressestelle@olg.justiz.hessen.de) bis zum 24.4.2025 an.
Mit freundlichen Grüßen
Gundula Fehns-Böer