Eine Adoption, d. h. eine Annahme als Kind, ist die Begründung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses durch gerichtlichen Beschluss.
Eine Person nimmt ein Kind als sein Eigenes an und tritt dabei in die Stellung der Eltern ein. Der Annehmende übernimmt alle Rechte und Pflichten. Eine Adoption ist in unterschiedlichen Konstellationen möglich. Es können minderjährige und volljährige Kinder sowie Stiefkinder adoptiert werden. Ein Ehepaar nimmt ein Kind gemeinschaftlich an. Für eine Adoption ist ein notariell beurkundeter Antrag des Annehmenden an das Familiengericht erforderlich, in dessen Bezirk der Annehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.