Gebäudeansicht des Amtsgerichts Melsungen (Gebäude A)

Amtsgericht Melsungen

Kontakt

Amtsgericht Melsungen

Fax

+49 611 32761 8100

Kasseler Straße 29, 34212 Melsungen

Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr nachmittags nach telefonischer Vereinbarung

Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag 09:00 Uhr bis 14:30 Uhr

Bitte legen Sie sich bei telefonischen Anfragen - soweit möglich - das Aktenzeichen, das bei einem laufenden Verfahren auf jedem gerichtlichen Schreiben angegeben ist, griffbereit. Die ersten beiden Ziffern des Aktenzeichens lassen erkennen, welche Abteilung zuständig ist. Auch die Durchwahl der für die Abteilung zuständigen Serviceeinheit ist bei einem laufenden Verfahren dem Briefkopf des gerichtlichen Schreibens zu entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass in gerichtlichen Verfahren Klagen, Anträge, sonstige Schriftsätze, Nachrichten und Unterlagen aus nachstehenden Gründen nicht rechtswirksam und nicht fristwahrend mittels E-Mail bzw. als Anhang einer E-Mail übermittelt werden können. Dies gilt auch für die Beantragung der Erteilung eines Grundbuchauszugs.

Reichen Sie die o. g. Eingaben bitte auf dem Postweg, per Telefax oder über den (Fristen-) Briefkasten des Gerichts ein. Alternativ können Sie mittels besonderer elektronischer Postfächer mit den Gerichten kommunizieren. Näheres zum Thema des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Gericht erfahren Sie unter dem Stichwort "Elektronischer Rechtsverkehr" (siehe Themen A - Z).°.

Die Prinzipien eines rechtsstaatlichen Verfahrens sind auch in der digitalen Justiz unverzichtbar. Eingaben bei Gericht müssen daher rechtsverbindlich, sicher und authentifiziert erfolgen. Daher hat der Gesetzgeber den elektronischen Rechtsverkehr auf bestimmte zugelassene Übermittlungswege beschränkt. Auf diesen Wegen sind die Nachrichten stets sicher geschützt und es kann jederzeit festgestellt werden, wer die Absenderin oder der Absender einer Nachricht ist. Die E-Mail erfüllt keine dieser Voraussetzungen.

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, nachmittags nach telefonischer Vereinbarung.

In der Rechtsantragstelle können zu Protokoll der Urkundsbeamtin bzw. des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Anträge gestellt werden, die ein neues Verfahren einleiten oder mit denen auf einen zugestellten Antrag reagiert werden soll.

Aufgabe der Rechtsantragstelle ist es in erster Linie, Ihr Anliegen korrekt zu Papier zu bringen. Rechtsberatung darf in der Rechtsantragstelle nicht erfolgen. Auch können keine Aussagen über die Erfolgsaussichten von Anträgen getroffen werden.

Bitte bringen Sie einen auf Sie ausgestellten gültigen amtlichen Lichtbildausweis sowie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung irgendwie für die Angelegenheit von Bedeutung sein könnten. Besonders wichtig sind gerichtliche Aktenzeichen, frühere Entscheidungen, Gerichtsprotokolle und (insbesondere bei Anträgen auf Gewährung von Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe) Nachweise über Ihr derzeitiges Einkommen.

Bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen lassen Sie sich von jemandem begleiten, der für Sie übersetzen kann.

Bei der Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle für einen Antrag in einer Familiensache bringen Sie bitte das nachstehende Anmeldeformular und ggf. das Formular „Hilfestellung zum Gewaltschutzgesetz“ vollständig ausgefüllt zur Vorsprache bei der Rechtsantragstelle mit.

Wir warnen vor Anrufen von vermeintlichen Gerichtsvollziehern, die am Telefon behaupten, es lägen Schulden bei Unternehmen wie z.B. Lotteriegesellschaften vor. Sie werden dann aufgefordert, einen Betrag auf ein Konto (meistens im Ausland) zu überweisen. In den letzten Tagen gab es mehrere solcher Anrufe im Schwalm-Eder-Kreis. Bei den Anrufern handelt es sich um Betrüger.

Gerichtsvollzieher werden niemals per Telefon zu einer Überweisung auffordern und schon gar nicht auf ein ausländisches Konto. Wenn sie einen solchen Anruf erhalten sollten, wenden sie sich bitte an die Polizei und überweisen sie auf keinen Fall Geld.

Bitte beachten Sie:

Pressesprecher

Dr. Christian Springmann

Direktor des Amtsgerichts

Amtsgericht Melsungen

Aufgaben und Services

in alphabetischer Reihenfolge.

Aufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind an folgende Anschrift zu richten:

Gerichtsvollzieherverteilungsstelle
bei dem Amtsgericht Melsungen
Kasseler Straße 29
34212 Melsungen

Das Grundbuchamt sowie das Terminal für die Grundbucheinsicht befinden sich im Gebäude A des Amtsgerichts Melsungen Zimmer 12, 13 und 16. Sie können dort Anträge abgeben und Grundbucheinsicht nehmen. Die Zuständigkeit in Grundbuchsachen richtet sich nach Gemarkungen.

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr  
  • Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Aufgeschlagenes Buch von unten betrachtet - die Seiten sind fächerförmig angeordnet.

Schwerpunkte

Themen der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Weitere Aufgaben, Leistungen und sonstige Informationen über die ordentlichen Gerichte.

Weitere Infos

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Digitaler Service Point

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster