Gebäudeansicht des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Gebäude A, Gerichtstraße 2)

Amtsgericht Königstein im Taunus

Kontakt

Gebäudeansicht des Amtsgerichts Königstein im Taunus, Gebäude im Burgweg 9

Amtsgericht Königstein im Taunus

Fax

+49 611 32761 - 8243

Gerichtstraße 2 / Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus

Allgemeine Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Zahlstelle des Amtsgerichts Königstein im Taunus wurde mit Wirkung vom 31. Juli 2024 geschlossen.

Hinweise

Wir warnen vor Anrufen von vermeintlichen Gerichtsvollziehern, die telefonisch zur Überweisung von Schulden, z.B. bei Lotteriegesellschaften, auffordern und dabei teilweise auch Überweisungen auf ein Auslandskonto verlangen.

Bei solchen Anrufen handelt es sich um Betrugsversuche.

Der Erstkontakt von Seiten des Gerichtsvollziehers mit Schuldnern wird immer schriftlich oder persönlich erfolgen, wobei die Gerichtsvollzieher sich durch einen Dienstausweis mit Lichtbild ausweisen können.

Auch wird niemals die Überweisung auf ein Auslandskonto verlangt werden.

Im Falle entsprechender Anrufe sollten Sie sich nicht in Diskussionen verstricken lassen und auf keinen Fall Geld überweisen.

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeistation und melden den Vorfall.

Gerne können Sie im Zweifelsfall auch beim zuständigen Amtsgericht nachfragen.

Anträge auf Beratungshilfe, Erteilung einer Negativ-Bescheinigung bezüglich Insolvenzverfahren, Erteilung von Auszügen aus dem Grundbuch und Handelsregister sowie Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen werden auch auf schriftlichem Wege bearbeitet.

Zur Vereinfachung wurden hauseigene Anträge gestaltet bzw. wird der vorgeschriebene Antrag auf Beratungshilfe zur Verfügung gestellt. Die Anträge liegen an den Eingängen der beiden Gebäude aus, werden nach Anforderung übersandt oder können hier heruntergeladen werden.

Beschreibung

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Bitte beachten: 

Die Zwangsversteigerungstermine und Informationen zu den Versteigerungsobjekten können online im ZwangsversteigerungsportalÖffnet sich in einem neuen Fenster eingesehen werden.

Sprechzeiten: Montag und Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (letzte Vergabe eines Aktenzeichens um 11:45 Uhr).

Die Anmeldung und Vergabe des Aktenzeichens erfolgt in der zuständigen Geschäftsstelle der jeweiligen Fachabteilung. Erfragen Sie diese Bitte bei der Einlasskontrolle.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, Nachweise für Ihr Einkommen und eventuelle finanziellen Belastungen sowie alle schriftlichen Unterlagen, die die Sache selbst betreffen, mit.

Stand 07.09.2023

Gerichtstraße 2 - „Gebäude A“

  • Erdgeschoss:
    • Grundbuch
  • 1. Obergeschoss:
    • Sitzungssaal 105
    • Strafsachen
    • OWi-Sachen
  • 1. Obergeschoss - Neubau:
    • Rechtsantragsstelle in Zivilsachen
  • 2. Obergeschoss:
    • Zivilsachen

Burgweg 9 - „Gebäude B“

  • Eingangsgeschoss:
    • Zwangsversteigerungen
    • Zwangsvollstreckung
      (Gerichtsvollzieherverteilerstelle)
    • Insolvenzsachen
    • Gerichtsvollzieher
  • Erdgeschoss:
    • Sitzungssaal 2
    • Sitzungssaal 4
    • Betreuungssachen
    • Registersachen 
    • Vereinsregister
    • Zahlstelle
  • 1. Obergeschoss:
    • Nachlasssachen
  • 2. Obergeschoss:
    • Familiensachen
    • Rechtsantragsstelle in Familiensachen
    • Aufgebotssachen / Todeserklärungen
    • Verwaltung 
    • Hinterlegungssachen

Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggf. auch beim Amtsgericht erfragt werden.

Aufträge, Anfragen und Mitteilungen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Amtsgerichts, hier finden auch die Sprechzeiten statt:

-Gerichtsvollzieherverteilerstelle-
Gerichtsgebäude B, Burgweg 9, Zimmer 07 (Eingangsgeschoss)
61462 Königstein im Taunus
Telefon: +49 6174 2903 - 57 und
Telefon: +49 6174 2903 - 93

Beschreibung

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Am komfortabelsten können Sie eine Registereinsicht über das „Gemeinsame Registerportal der LänderÖffnet sich in einem neuen Fenster“ kostenlos und ohne Registrierung vornehmen.
Eine Registrierung und auch ein Login sind nicht erforderlich.

Einen Antrag auf Zusendung von Registerauszügen können Sie stellen:

Geben Sie in dem Antrag bitte an:

  • die Firma oder den Namen der Gesellschaft, Genossenschaft oder des Vereins
  • nach Möglichkeit das Registerzeichen (zum Beispiel HRB 123456)
  • die Anzahl und die Art der gewünschten Registerauszüge (aktuell, chronologisch oder historisch)
  • ob die Auszüge beglaubigt (Gebühr: 20,00 Euro pro Auszug) oder unbeglaubigt (Gebühr: 10,00 Euro pro Auszug) sein sollen.

Örtliche Zuständigkeit - Der Bezirk des Amtsgerichts Königstein im Taunus umfasst die folgenden Städte und Gemeinden:

  • Bad Soden am Taunus, Stadt
    mit den Stadtteilen Neuenhain und Altenhain
  • Eppstein, Stadt
    mit den Stadtteilen Bremthal, Ehlhalten, Niederjosbach und Vockenhausen
  • Glashütten im Taunus, Gemeinde
    mit den Ortsteilen Schloßborn und Oberems
  • Kelkheim im Taunus, Stadt
    mit den Stadtteilen Münster, Hornau, Fischbach, Ruppertshain und Eppenhain
  • Königstein im Taunus, Stadt
    mit den Stadtteilen Falkenstein, Mammolshain und Schneidhain
  • Kronberg im Taunus, Stadt
    mit den Stadtteilen Oberhöchstadt und Schönberg
  • Schmitten im Taunus, Gemeinde
    mit den Ortsteilen Arnoldshain, Brombach, Dorfweil, Hunoldstal, Niederreifenberg, Oberreifenberg, Seelenberg und Treisberg
  • Schwalbach im Taunus, Stadt
  • Weilrod, Gemeinde
    mit den Ortsteilen Altweilnau, Cratzenbach, Emmershausen, Finsternthal, Gemünden, Hasselbach, Mauloff, Neuweilnau, Niederlauken, Oberlauken, Riedelbach, Rod an der Weil und Winden

Digitaler Service Point

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster