Die Präsidentin des Landgerichts Gießen ist Dienstvorgesetzte der dem Bezirk des Landgerichts Gießen zugewiesenen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare während der Ausbildung in den Pflichtausbildungsstellen nach § 29 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 des Juristenausbildungsgesetzes (Zivilrechts-, Strafrechts- und Anwaltsstation) und leitet die Ausbildung als untere Ausbildungsbehörde.
Die Referendargeschäftsstelle befindet sich im Landgericht Gießen, Ostanlage 15, 1. Stock, Raum 115.
Die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Küster, erreichen Sie unter der Rufnummer +49 641 934 - 1236.
Ihre Vertreterin, Frau Wagner, 1. Stock, Raum 114, erreichen Sie unter der Rufnummer +49 641 934 - 1241.
Hinweise auf Verstöße gegen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung im Rahmen der Dienstaufsicht über Notarinnen und Notare
Die Präsidentin des Landgerichts übt die Dienstaufsicht über die im Landgerichtsbezirk ansässigen Notarinnen und Notare aus. Als Aufsichtsbehörde ist sie gemäß § 53 Abs. 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) verpflichtet, ein System zur Annahme von Hinweisen zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz und gegen auf Grundlage dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen und gegen andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung einzurichten.
Konkrete Hinweise auf Verstöße durch Notarinnen oder Notare gegen die vorgenannten Bestimmungen können Sie auf folgenden Wegen übermitteln:
Per Post:
Vizepräsident des Landgerichts Gießen
Ostanlage 15
35390 Gießen
Bitte beachten Sie bei allen Kommunikationswegen, dass Sie keine Informationen zu Ihrer Person übermitteln, wenn sie anonym bleiben wollen. Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass wir Sie weder über den aktuellen Stand noch über das Ergebnis etwaiger Ermittlungen informieren können.
Gemäß der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der hessischen Landesverwaltung vom 18. November 2019 (StAnz. 52/2019 S. 1357) ist in jeder Dienststelle eine Ansprechperson für Korruptionsprävention von der jeweiligen Dienststellenleitung zu bestellen. In gleicher Weise ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen. Die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention sind insbesondere Ansprechpartnerin beziehungsweise Ansprechpartner für Beschäftigte und Dienststellenleitung sowie für Bürgerinnen und Bürger.
Die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention sind zu vertraulicher Behandlung der an sie herangetragenen Informationen verpflichtet. Dies gilt auch und vor allem für die Identität der bzw. des Informierenden. Dies gilt jedoch nicht gegenüber der Dienststellenleitung und gegenüber den Strafverfolgungsorganen, wenn sie von Tatsachen Kenntnis erlangen, die den hinreichenden Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben insoweit unberührt.
Bei dem Landgericht Gießen sind folgende Ansprechpersonen für Korruptionsprävention ernannt worden:
Erster Ansprechpartner: Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Dr. Rüdiger Ham Telefon: +49 641 934 - 1207 E-Mail: korruptionspraevention@lg-giessen.justiz.hessen.de
So erreichen Sie uns zu Fuß: Die Justizbehörden liegen in der Nähe des Parkplatzes Messegelände an der Ringallee und sind von dort aus zu Fuss in 5 Minuten zu erreichen.
Mit dem Auto: Das Messegelände erreichen Sie über den Gießener Ring - A 485 - Abfahrt Ursulum. Sie biegen von Norden kommend links- von Süden kommend rechts - ab und fahren weiter über die Eichgärtenallee bis zur übernächsten Ampelanlage (nach ca. 2 km). Dort biegen Sie rechts ab in die Ringallee und erreichen nach ca. 500 Metern rechts nach einer weiteren Ampelanlage den Parkplatz Messeplatz.
Mit Bus und Bahn: Reisen Sie mit der Bahn an, so benutzen Sie den Linienbus Nr. 5 der Stadtwerke Gießen. Dieser bringt Sie direkt zu der Haltestelle vor dem Landgericht Gießen.
Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.
Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.
Chancen, so vielfältig wie das Land.
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