Ab dem 05.05.2025 wird bei dem Amtsgericht Bad Schwalbach die elektronische Akte, unter anderem in Nachlasssachen, Betreuungssachen, Beratungshilfesachen sowie Zwangsvollstreckungs- und versteigerungssachen eingeführt.
Die ist mit einer erheblichen Mehrarbeit verbunden, da die Einführung des neuen Systems und die damit verbundenen Umstellungen grundsätzlich zeitaufwändig sind.
Ferner müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben zeitweise die Akten hybrid (das heißt doppelt -in Papierform und elektronisch-) geführt werden, was ebenfalls erheblichen Mehraufwand verursacht.
Daher ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Auch die Erreichbarkeit der Bediensteten ist nur eingeschränkt gegeben, da während der Umstellungsarbeiten zeitweise kein Zugriff auf das System möglich ist und zusätzliche Ressourcen für die Beantwortung von telefonischen Anfragen nicht vorhanden sind.
Wir bitten Sie daher, im Mai 2025 möglichst von Sachstandsanfragen abzusehen und uns insbesondere telefonisch nur in besonders eilbedürftigen Angelegenheiten zu kontaktieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!