Aufgrund erheblicher personeller Ausfälle im Bereich der Geschäftsstellen ist in Nachlasssachen bis mindestens November 2026 mit verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen. Von telefonischen und schriftlichen Sachstandsanfragen und allgemeinen Anfragen bitten wir nach Möglichkeit abzusehen.
Für unaufschiebbare Erbscheinsanträge und Erbausschlagungen besteht auch die Möglichkeit, eine Notarin oder einen Notar zu konsultieren.
Erbausschlagungserklärungen kann zudem das Ortsgericht beglaubigen.
Bitte beachten Sie, dass die Erklärungen erst mit Zugang bei dem zuständigen Nachlassgericht Wirksamkeit entfalten.
Für verschiedene Anliegen im Bereich Nachlass finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter der Überschrift „Antragsformulare an das Nachlassgericht des Amtsgerichts Bad Schwalbach“ Antragsvordrucke zum Download.
Amtsgericht Bad Schwalbach
Der Direktor