Niederrheinische Straße 32
35274 Kirchhain
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
AG Kirchhain
Amtsgericht Kirchhain
Telefon
Fax
+49 611 32761 - 8336
Niederrheinische Straße 32
35274 Kirchhain
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Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ab dem 19.05.2022 besteht auf den öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrsflächen in den Diensträumlichkeiten des Amtsgerichts Kirchhain eine Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder OP-Maske). Die sitzungspolizeilichen Befugnisse der Vorsitzenden bleiben von dieser Anordnung unberührt.
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Beim Amtsgericht Kirchhain ist an den Werktagen außerhalb der Dienstzeiten von 6.00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr ein richterlicher Eildienst eingerichtet.
Dieser ist lediglich für unaufschiebbare Eilfälle wie z. B. Eilmaßnahmen nach dem Betreuungsrecht oder dem PsychKHG (etwa Unterbringungs- und Fixierungsentscheidungen), einstweilige Verfügungen/Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz oder in Zivilsachen und Freiheitsentziehungen nach dem HSOG und der StPO vorgesehen.
Der diensthabende Bereitschaftsrichter ist zu den genannten Zeiten unter der Telefonnummer +49 162 6317063 erreichbar.
Bitte beachten:
Es wird darauf hingewiesen, dass Grundbuchausdrucke weder telefonisch noch per E-Mail beantragt werden können. Sie können den auf dieser Seite befindlichen Vordruck verwenden. Reichen Sie diesen vollzogen per Post, per Fax oder durch Einwurf in den Außenbriefkasten ein. Es wird gebeten, von persönlichen Vorsprachen aus pandemischen Gründen abzusehen.
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Hinweis zum
Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggfls. auch beim Amtsgericht erfragt werden.
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Ihr Draht zur hessischen Justiz
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Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.
Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.
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