Niederrheinische Straße 32, 35274 Kirchhain
Allgemeine Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
AG Kirchhain
Amtsgericht Kirchhain
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+49 611 32761 - 8336
Niederrheinische Straße 32, 35274 Kirchhain
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Wir warnen vor Anrufen von vermeintlichen Gerichtsvollziehern, die telefonisch zur Überweisung von Schulden, z.B. bei Lotteriegesellschaften, auffordern und dabei teilweise auch Überweisungen auf ein Auslandskonto verlangen.
Bei solchen Anrufen handelt es sich um Betrugsversuche.
Der Erstkontakt von Seiten des Gerichtsvollziehers mit Schuldnern wird immer schriftlich oder persönlich erfolgen, wobei die Gerichtsvollzieher sich durch einen Dienstausweis mit Lichtbild ausweisen können.
Auch wird niemals die Überweisung auf ein Auslandskonto verlangt werden.
Im Falle entsprechender Anrufe sollten Sie sich nicht in Diskussionen verstricken lassen und auf keinen Fall Geld überweisen.
Wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeistation und melden den Vorfall.
Gerne können Sie im Zweifelsfall auch beim zuständigen Amtsgericht nachfragen.
Beim Amtsgericht Kirchhain ist an den Werktagen außerhalb der Dienstzeiten von 6.00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr ein richterlicher Eildienst eingerichtet.
Dieser ist lediglich für unaufschiebbare Eilfälle wie z. B. Eilmaßnahmen nach dem Betreuungsrecht oder dem PsychKHG (etwa Unterbringungs- und Fixierungsentscheidungen), einstweilige Verfügungen/Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz oder in Zivilsachen und Freiheitsentziehungen nach dem HSOG und der StPO vorgesehen.
Der diensthabende Bereitschaftsrichter ist zu den genannten Zeiten unter der Telefonnummer +49 162 6317063 erreichbar.
Bitte beachten:
Es wird darauf hingewiesen, dass Grundbuchausdrucke weder telefonisch noch per E-Mail beantragt werden können. Sie können den auf dieser Seite befindlichen Vordruck verwenden. Reichen Sie diesen vollzogen per Post, per Fax oder durch Einwurf in den Außenbriefkasten ein.
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Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggf. auch beim Amtsgericht erfragt werden.
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Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.
Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.
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