Für unaufschiebbare Eilsachen ist außerhalb der regelmäßigen Dienststunden von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr (freitags 14:00 Uhr) bis 21:00 Uhr sowie an dienstfreien Tagen von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr ein richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet. Ab dem 01.01.2025 nimmt das Amtsgericht Rüsselsheim den Bereitschaftsdienst für die Amtsgerichte Bensheim, Dieburg, Fürth/Odenwald, Groß-Gerau, Lampertheim, Langen (Hessen), Rüsselheim und Seligenstadt als Rufbereitschaft wahr.
Die diensthabende Bereitschaftsrichterin bzw. der diensthabende Bereitschaftsrichter ist in dringenden Fällen unter der Rufnummer +49 172 7509615 zu den vorgenannten Zeiten telefonisch erreichbar.