Umrisse von Frauen und Männern im Gegenlicht in einem Raum mit hohen Fenstern.

Besuch eines Gerichts

Informationen für Besucherinnen und Besucher von Gerichtsverhandlungen.

Aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes der Justiz sind Hauptverhandlungen in Strafsachen sowie mündliche Verhandlungen in Zivilsachen in der Regel öffentlich. Es besteht daher für Einzelpersonen und Gruppen jederzeit die Möglichkeit, als Zuschauer an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen.

Ausnahmen gelten insbesondere in Straf- und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche (14 – 18 Jahre alte Personen) und in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat.

Bei dem Besuch einer Gerichtsverhandlung sind allgemeine Verhaltensregeln zu beachten:

  • Die Arbeit des Gerichts soll nicht gestört werden, d.h. kein Herumlaufen oder lautes Sprechen während der Verhandlung, keine „Kommentierung“ des Geschehens.
  • Im Flur vor dem Sitzungssaal herrscht Ruhe.
  • Im Sitzungssaal ist es nicht gestattet zu essen oder zu trinken. Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot.
  • Audio-, Video- und Fotoaufnahmen sind verboten, nur schriftliche Aufzeichnungen sind erlaubt. Handys sind auszuschalten.
  • Die Zuschauer stehen auf, wenn das Gericht den Sitzungssaal betritt oder verlässt, eine Vereidigung vorgenommen oder das Urteil verkündet wird.
  • Den Anweisungen der Vorsitzenden ist Folge zu leisten, um nicht zu riskieren, des Sitzungsaales verwiesen zu werden.
  • Gefährliche Gegenstände (hierzu zählen jede Art von Waffen, Messern oder andere Gegenstände, die zur Verletzung von Personen geeignet sind) dürfen nicht mitgeführt werden

Darüber hinaus müssen sich alle Personen aus Sicherheitsgründen einer Kontrolle unterziehen. Diese zwingend vorgeschriebene Einlasskontrolle kann bei großem Andrang zu Verzögerungen beim Einlass führen.

Damit Schüler und Schülerinnen den Aufbau des Gerichts und den Ablauf eines Prozesses authentisch nachvollziehen können, sind Besuche einer Gerichtsverhandlung besonders geeignet.

In Betracht kommen hierfür Verhandlungen in Straf- und Zivilsachen.

  • Hauptverhandlungen in Strafsachen
    Die Sitzungssäle mit ihrer unterschiedlichen Größe können nur eine beschränkte Anzahl von Personen aufnehmen. Daher sollten Schulklassen, die eine Hauptverhandlung besuchen möchten, möglichst nicht zu viele Personen umfassen.

    Da häufig mehrere Schulklassen am selben Tag eine Hauptverhandlung in Strafsachen besuchen möchten, ist es dringend zu empfehlen, rechtzeitig, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Besuch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen.

    Da Hauptverhandlungen längerfristig anberaumt sind, kann es immer wieder - z.B. wegen Verhinderung von Verfahrensbeteiligten, Erkrankungen etc. - zu Terminsverlegungen kommen. Sie können daher etwa 2 - 3 Tage vor dem Hauptverhandlungstermin noch einmal telefonisch nachfragen, ob die Hauptverhandlung stattfindet. Selbst dann müssen Sie jedoch leider damit rechnen, dass Hauptverhandlungen noch kurzfristig verlegt werden oder ausfallen.

    Am Hauptverhandlungstag sollten die Schülerinnen und Schüler ca. 15 Minuten vor Hauptverhandlungsbeginn am Gericht anwesend sein, da es durch zwingend vorgeschriebene Eingangskontrollen zu Verzögerungen des Einlasses kommen kann. Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der durch die Sicherheitskontrollen bedingten Einlassverzögerungen rechtzeitig vor Sitzungsbeginn am Gericht eintreffen. Da insbesondere die erforderliche Kontrolle von Schultaschen, Rucksäcken oder anderer Gepäckstücke einen erheblichen Zeitaufwand erfordert, sollten nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten unbedingt erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden.
     
  • Mündliche Verhandlungen in Zivilsachen
    Verhandlungen in Zivilsachen sind für Schulklassen erfahrungsgemäß von geringerem Interesse. Sollte im Einzelfall gleichwohl der Besuch einer mündlichen Verhandlung (z.B. in Mietsachen) gewünscht werden, empfiehlt es sich auch hier, mit dem Gericht rechtzeitig vor dem ins Auge gefassten Termin Kontakt aufzunehmen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Gerichtsstandorten finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen ordentlichen Gerichte (siehe unten).

Film-und Tonaufnahmen sowie Fotografieren sind in allen Gerichtsgebäuden der hessischen Justiz nur mit Genehmigung der jeweiligen Behördenleitung gestattet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Mitbringen von Tieren in Gerichtsgebäude nicht gestattet ist. Ausgenommen sind Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde sowie sonstige Assistenzhunde. Auf Verlangen sind ggf. die notwendigen Nachweisdokumente vorzulegen.

Aufgrund wiederholter Gewalttaten in deutschen Gerichten und zur Vorbeugung vor Gewalttaten wird in den Eingangsbereichen der Justizgebäude flächendeckend eine Sicherheitskontrolle (Personen- und ggf. Gepäcküberprüfung) durchgeführt. Bei erhöhtem Kontrollaufkommen kann es daher zu Verzögerungen und Verspätungen kommen. Dies gilt insbesondere morgens bei Sitzungsbeginn und bei Verfahren mit großem Öffentlichkeitsinteresse. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Anreise und der zeitlichen Planung.

Sollten Sie einen Herzschrittmacher o. ä. tragen, könnte es zu Störungen kommen. Sofern Sie ein solches Gerät tragen, weisen Sie bitte im eigenen Interesse vor Betreten der Sicherungsschleuse die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes darauf hin.

Gefährliche Gegenstände (hierzu zählen jede Art von Waffen, Messern oder andere Gegenstände, die zur Verletzung von Personen geeignet sind) werden durch die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in Verwahrung genommen. Verweigert ein Besucher die Inverwahrnahme solcher Gegenstände, wird ihm der Zutritt zu dem Justizgebäude nicht gestattet. Die dem Besucher daraus ggf. erwachsenden Nachteile sind von ihm selbst zu vertreten.
Besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, erfolgt eine Sicherstellung der Gegenstände und Anzeigeerstattung an die zuständigen Behörden. Es ist daher im Interesse aller Besucher, Mitarbeiter und Beteiligter, dass keine gefährlichen Gegenstände in die Justizgebäude gelangen.

Erfahrungsgemäß kommt es bei dem Besuch von Schulklassen wegen der erforderlichen Kontrollen zu Verzögerungen beim Einlass in das Gebäude. Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der durch die Sicherheitskontrollen bedingten Einlassverzögerungen rechtzeitig vor Sitzungsbeginn bei Gericht eintreffen und dass möglichst nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden.

Im Interesse Ihrer und unserer Sicherheit bitten wir um Ihr Verständnis.

Die sechs Präsidialamtsgerichte in Hessen stehen aufgrund ihrer Größe bezogen auf organisatorische Aufgaben in einigen internen Verwaltungsaufgaben einem Landgericht gleich. Sie haben als Behördenleitung eine Präsidentin oder einen Präsidenten. Die Dienstaufsicht wird direkt durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wahrgenommen.