Gebäudeansicht des Landgerichts Frankfurt am Main.

Landgericht Frankfurt am Main

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Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aktuell

Ausschnitt eines Wandkalenders mit Fokus auf dem 17. eines Monats.

LG Frankfurt

Terminvorschau

Termine zu laufenden Verfahren am Landgericht Frankfurt am Main.

Hinweise

Informationen für alle nach alter Rechtslage (bis 2022) beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer

Während die allgemeine Beeidigung als Gerichtsdolmetscher sowie die allgemeine Ermächtigung als Übersetzer nach alter Rechtslage unbefristet gültig waren, sind diese nach neuer Rechtslage (Rechtsstand ab 2023) auf fünf Jahre befristet.

Die nach alter Rechtslage erteilten Beeidigungen und Ermächtigungen verlieren nach Ablauf der Übergangszeit ihre Gültigkeit. Das bedeutet, dass eine weitere Tätigkeit

  • als allgemein beeidigter Dolmetscher spätestens ab dem 01.01.2027 und
  • als allgemein ermächtigter Übersetzer spätestens ab dem 01.01.2028

eine neue Beeidigung bzw. Ermächtigung nach der neuen Rechtslage erfordert.

Eine Verlängerung der nach alter Rechtslage erteilten Beeidigung bzw. Ermächtigung ist nicht möglich.

Wenn Sie Ihre Tätigkeit über die bezeichneten Fristen hinaus fortsetzen möchten, ist Folgendes wichtig:

  • Der Antrag auf eine erneute Beeidigung bzw. Ermächtigung muss rechtzeitig gestellt werden.
  • Wenn Sie bereits beeidigt bzw. ermächtigt waren und sich an Ihren fachlichen Qualifikationen nichts geändert hat, reicht Folgendes aus:
    • Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses,
    • aktuelle Bescheinigung des zuständigen Insolvenzgerichts, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist,
    • aktuelle Bescheinigung, dass keine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis erfolgt ist,
    • Bezugnahme auf dem Landgericht Frankfurt am Main bereits zuvor vorgelegte Nachweise und Erklärung, dass sich an den vorliegenden Nachweisen nichts geändert hat.

Ob die nach dem bisher geltenden Recht vorgelegten Nachweise der fachlichen Eignung auch zum Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Rechtssprache ausreichen bzw. welche zusätzlichen Nachweisen insoweit vorzulegen sind, wird jeweils im Einzelfall zu prüfen sein.

  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die fachliche Eignung und/oder die Zuverlässigkeit weggefallen sind.

Das Landgericht Frankfurt am Main ist für Rollstuhlfahrer über die Gebäude C und E über eine Rampe zu erreichen.

Das Gebäude A ist wegen der Eingangstreppen dieses mehr als 100 Jahre alten Gebäudes nicht direkt erreichbar.

Das Gebäude B weist an drei Stellen bis zu 3 Stufen auf, bis der Aufzug erreicht werden kann.

Von den Gebäuden C und E gibt es erreichbare Übergänge in die Gebäude A und B. Diese befinden sich im Gebäude C im 1. Stock, im Gebäude E im 1. Stock.
Die Gebäude A, B, C und E sind mit Aufzügen ausgerüstet, die allerdings in den Gebäuden A und B eher versteckt sind. Neben den aushängenden Etagenplänen sind Ihnen die Pförtner gerne behilflich.

Beim Landgericht Frankfurt am Main kann die praktische Studienzeit nach § 1 II JAO abgeleistet werden.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, erreichen Sie Ihre/n Ansprechpartner/in unter der Adresse: referendare@lg-frankfurt.justiz.hessen.de.

Ansprechpartner Referendarausbildung

Der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main ist Dienstvorgesetzter der dem Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main zugewiesenen Rechtsreferendare und Rechtreferendarinnen während der Pflichtausbildungsstellen (Zivilrechts-, Strafrechts- und Anwaltsstation) und leitet die Ausbildung. Ausbildungsleiter des Landgerichts ist VRLG Iffländer.

Die Einstellung der Rechtsreferendare/-innen nimmt die Verwaltungsabteilung des zuständigen Oberlandesgerichts vor.
Das Oberlandesgericht weist dann die Referendar/innen zum 02.01., 01.03., 02.05., 01.07., 01.09. und 01.11. des jeweiligen Jahres den Landgerichten nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel zu.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, erreichen Sie Ihre/n Ansprechpartner/in unter der Adresse: referendare@lg-frankfurt.justiz.hessen.de.

Bitte beachten:

Pressestelle

Pressesprecherinnen und Pressesprecher

  • für Fragen des Zivilprozesses:
    • Vors. Richterin am Landgericht Dr. Isabel Jahn
      Telefon: +49 69 1367 - 2038
    • Richterin am Landgericht Bianca Hoefs (Stellvertreterin) 
      Telefon: +49 69 1367 - 2802 
       
  • für Fragen des Strafprozesses:
    • Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Daniel Trosch
      Telefon: +49 69 1367 - 2690
    • Vorsitzender Richter am Landgericht Christian Annen (Stellvertreter) 
      Telefon: +49 69 1367 - 2838

Telefax: +49 611 327618 - 116
E-Mail: pressestelle@lg-frankfurt.justiz.hessen.de

Veröffentlichung von Entscheidungen

Wenn Sie kein Presseorgan sind und Anfragen zur Veröffentlichung von Entscheidungen haben, die nicht bereits in der LandesrechtsprechungsdatenbankÖffnet sich in einem neuen Fenster enthalten sind, richten Sie diese bitte unmittelbar an akteneinsicht@lg-frankfurt.justiz.hessen.de.

Bitte beachten Sie, dass nach Nr. 7 des Gebührenverzeichnisses des Hessischen JustizkostengesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster für die Überlassung einer gerichtlichen Entscheidung auf Antrag von Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind, grundsätzlich Kosten anfallen. Deshalb ist es hilfreich, wenn Sie bereits in Ihrer Anfrage eine Rechnungsanschrift angeben.

Hinweis:
Die vollständige Geschäftsverteilung kann auf der Verwaltungsgeschäftsstelle (Gebäude B, Raum 237) eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Geschäftsverteilung durch die im laufenden Jahr gefassten Beschlüsse des Präsidiums des Landgerichts verändert werden kann.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Seit dem 1. Januar 2018 können Parteien wählen, ob sie ihre Rechtsstreitigkeiten bei der neu eingerichteten Kammer für internationale Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main entscheiden lassen.

Zu dem Landgericht Frankfurt am Main, in dessen Bezirk ca. 1 Million Einwohner leben, gehören die Gemeinden Bad Homburg, Bad Soden, Bad Vilbel, Eppstein, Eschborn, Frankfurt am Main, Friedrichsdorf, Glashütten, Grävenwiesbach, Hattersheim, Hofheim, Karben, Kelkheim, Königstein, Kriftel, Kronberg, Liederbach, Neu-Anspach, Oberursel, Schmitten, Schwalbach, Steinbach, Sulzbach, Usingen, Wehrheim, Weilrod. Der Bezirk des Landgerichts umfasst die Amtsgerichtsbezirke Frankfurt am Main, Bad Homburg v. d. Höhe und Königstein im Taunus.

Unter den ca. 400 Bediensteten sind etwa 140 Richterinnen und Richter, die in 82 Spruchkörpern tätig sind, und 16 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die ehemals richterliche Aufgaben wahrnehmen.
Die Richterinnen und Richter bilden jährlich ca. 270 Rechtsreferendare aus.

Bei dem Landgericht Frankfurt am Main gibt es 31 Zivilkammern. Hiervon bearbeiten etwa zwei Drittel erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die nicht vor die Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte oder sonstigen Fachgerichte gehören. Spezialzuständigkeiten bestehen für Reiserecht, für Presse-, Urheber- und Verlagsrecht, Fiskus- und Amtshaftungssachen, Patent-, Gebrauchsmuster-, Warenzeichen und Wettbewerbssachen sowie für Rechtsstreitigkeiten aus Krankenversicherungsverhältnissen und im Zusammenhang mit Börsen- oder Wertpapiergeschäften.

10 Zivilkammern sind als Rechtsmittelinstanz für Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte tätig. Auch hier bestehen Spezialzuständigkeiten, und zwar für Mietsachen, Unterhaltssachen, Streitigkeiten aus Reiseverträgen und Betreuungs- und Freiheitsentziehungssachen.
Ferner sind beim Landgericht Frankfurt am Main 16 Kammern für Handelssachen und eine Kammer für Wertpapierbereinigung eingerichtet.

In Strafsachen entscheiden 35 Strafkammern in erster oder zweiter Instanz. Davon sind zwei Strafkammern als Schwurgerichte für Verbrechen wie Tötungsdelikte und Delikte mit Todesfolge zuständig. Eine Staatsschutzkammer befasst sich unter anderem mit Straftaten wie Friedens-, Hoch- und Landesverrat. Fünf Jugendkammern beurteilen Straftaten, an denen Jugendliche oder Heranwachsende beteiligt waren oder durch die ein Kind oder Jugendlicher verletzt oder unmittelbar gefährdet wurden. Außerdem bestehen Spezialzuständigkeiten in Form von sieben Wirtschafts-, zwei Umweltstrafkammern, zwei Strafvollstreckungskammern und jeweils einer Kammer für Bußgeld- und Führerscheinsachen sowie für Steuerberatersachen.

Ferner hat das Landgericht durch seinen Präsidenten umfangreiche Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen. So führt er die Dienstaufsicht über die rund 450 Notare im Landgerichtsbezirk und muss in diesem Zusammenhang deren Amtsführung prüfen, unter Umständen Disziplinarmaßnahmen ergreifen oder Notarvertreter bestellen. Er entscheidet über Anträge auf Zulassung von Inkassobüros, Rentenberatern, Versicherungsberatern, Frachtprüfern, vereidigten Versteigerern und Rechtsbeiständen und beaufsichtigt diesen Personenkreis. Er ist außerdem zuständig für die Vereidigung und Verpflichtung von Dolmetschern, die Legalisation von inländischen Urkunden und die Prüfung von Betreuungs- und Nachlasssachen, in denen ein größeres Vermögen verwaltet wird.

Die Gerichtsgebäude A bis E liegen im Dreieck Seilerstraße, Zeil und Konrad-Adenauer-Straße. 
Das Landgericht ist in den Gebäuden B (vorwiegend Zivilprozess) und E (vorwiegend Strafprozess) untergebracht. Die Gerichtsgebäude sind über dem jeweiligen Eingang mit einem A, B, C, D oder E versehen. 

Die Haltestelle "Konstablerwache" erreichen Sie mit den U-Bahnlinien 4 bis 7 und mit den S-Bahnlinien 1 bis 6, 8 und 9 sowie der Straßenbahnlinie 12.

An den Eingängen werden Sicherheitskontrollen durchgeführt.

Der Eingang zum Gebäude E ist behindertengerecht gestaltet. Einen weiteren behindertengerechten Eingang finden Sie im Gebäude C, über den Sie auch die Gebäude A und B erreichen können.

Parken:
Das Parkhaus "Am Gericht" finden Sie in der Klapperfeldstraße. In den umliegenden Straßen am Landgericht gibt es nur wenig Parkmöglichkeiten. Zudem ist die Parkzeit durch Parkuhren eingeschränkt.
Falls Sie mit dem PKW anreisen, sollten Sie das Parkhaus "Am Gericht" - Einfahrt Klapperfeldstraße - benutzen. Folgen Sie den Hinweisschildern in der Innenstadt.

Die Parkgebühren werden den Zeugen, Sachverständigen und Dolmetschern gegen Vorlage des Parkscheins zusammen mit ihrer sonstigen Entschädigung erstattet, sofern sie eine Entschädigung für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs geltend machen können.

Am Landgericht Frankfurt am Main werden mündliche Verhandlungen in Zivilsachen auch im Wege der Bild- und Tonübertragung gemäß § 128a ZPO durchgeführt. Wenn eine Videokonferenz angeordnet wird, können sich Beteiligte per Video zuschalten.

Solche Videokonferenzen sind gerade in der Zeit der COVID-19 Pandemie geeignet, die Zahl der im Gerichtssaal anwesenden Prozessbeteiligten zu reduzieren. Sie ersparen Reisezeit und -kosten und können auch große räumliche Distanzen überbrücken und so eine Verhandlung zwischen den unmittelbar sachbearbeitenden Rechtsbeiständen ermöglichen.

Gerade bei Terminen, in denen kein Beweis erhoben werden muss und alle Beteiligten per Videokonferenz teilnehmen, entsprechen die organisatorischen Abläufe denen einer gewöhnlichen Gerichtsverhandlung.

Die zuständige Richterin oder der zuständige Richter trifft die Entscheidung über die Anordnung einer Videokonferenz. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Das Landgericht Frankfurt am Main bietet Videokonferenzen auf folgenden technischen Plattformen an:

  • Skype for Business
  • Videokonferenzsystem

Notwendig ist in jedem Fall ein internetfähiges Endgerät mit Webcam und Mikrofon (Tablet, Smartphone oder Notebook).

Welche der genannten Techniken zum Einsatz kommt, können Sie der jeweiligen Anordnung bzw. dem jeweiligen Ladungsschreiben entnehmen. Regelmäßig enthalten diese auch Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.

Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel der technischen Plattform für einen bereits anberaumten Termin grundsätzlich nicht möglich ist.

Eine Einwahl mit anderen Programmen wie etwa WebEx oder Zoom ist nicht möglich.

Digitaler Service Point

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster