In der Zeit vom 31.03. bis zum 04.04.2025 ist das Amtsgericht Friedberg wegen der Umstellung auf die elektronische Akte in mehreren Sachgebieten nur eingeschränkt erreichbar.
AG Friedberg
Amtsgericht Friedberg
Kontakt
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
in Nachlasssachen (Testamentsrückgaben, Erbausschlagungen, Anträge auf Erteilung von Erbscheinen), Betreuungssachen (Betreuerverpflichtung) und Grundbuchsachen (Einsichtnahme in das elektronische Grundbuch; Erteilung von Auszügen).
Zur Online-Terminvereinbarung des Amtsgerichts FriedbergÖffnet sich in einem neuen Fenster
Wir warnen vor Anrufen von vermeintlichen Gerichtsvollziehern, die telefonisch zur Überweisung von Schulden, z.B. bei Lotteriegesellschaften, auffordern und dabei teilweise auch Überweisungen auf ein Auslandskonto verlangen.
Bei solchen Anrufen handelt es sich um Betrugsversuche.
Der Erstkontakt von Seiten des Gerichtsvollziehers mit Schuldnern wird immer schriftlich oder persönlich erfolgen, wobei die Gerichtsvollzieher sich durch einen Dienstausweis mit Lichtbild ausweisen können.
Auch wird niemals die Überweisung auf ein Auslandskonto verlangt werden.
Im Falle entsprechender Anrufe sollten Sie sich nicht in Diskussionen verstricken lassen und auf keinen Fall Geld überweisen.
Wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeistation und melden den Vorfall.
Gerne können Sie im Zweifelsfall auch beim zuständigen Amtsgericht nachfragen.
Das Grundbuchamt befindet sich im Erdgeschoss des Amtsgerichts Friedberg (Hessen).
Nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Telefon: +49 6031 603 - 189 oder Telefon: +49 6031 603 - 233) können Sie bei berechtigtem Interesse Einsicht in das elektronische Grundbuch nehmen.
Ihre Anträge können Sie an der Pforte abgeben oder in den Briefkasten einwerfen.
Bitte beachten:
Pressesprecher
Dr. Klaus Krämer
Richter am Amtsgericht
Amtsgericht Friedberg
Aufgaben und Services
in alphabetischer Reihenfolge.
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Weitere Infos
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Grundsteuerreform
Hinweis zum Grundbuchauszug

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Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.
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