Da der Haupteingang des Gerichtsgebäudes allein über Treppen erreichbar ist, können Gehbehinderte das Gebäude nur über gesonderte Zugänge betreten.
Unmittelbar links neben dem Haupteingang befindet sich ein ebenerdiger Eingang zum Gebäude des Landgerichts. Dieser ist als Behindertenzugang auch beschildert. Über diesen Eingang ist allerdings nur das Erdgeschoss des Gebäudes zugänglich. Wenn Sie durch diesen Eingang das Gebäude betreten möchten, müssen Sie dort klingeln. Die Tür wird Ihnen dann von einer Wachtmeisterin oder einem Wachtmeister geöffnet.
Ebenerdigen Zugang zu anderen Stockwerken des Gerichtsgebäudes erhalten Sie über den Nebeneingang im Fischerhüttenweg. Diesen erreicht man, wenn man rechterhand vom Eingang des Gerichtsgebäudes in den Fischerhüttenweg einbiegt. Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gerichtsgebäudes. An der verschlossenen Eingangstür befindet sich ebenfalls eine Klingel. Wenn Sie klingeln, wird Ihnen eine Wachtmeisterin oder ein Wachtmeister beim Betreten des Gebäudes behilflich sein. Auch wenn Sie das Gebäude über diesen Eingang wieder verlassen möchten, müssen Sie sich an eine Wachtmeisterin oder einen Wachtmeister wenden.
Möchten Sie einen der Nebeneingänge benutzen, können Sie einen reibungslosen Ablauf Ihres Besuchs sicherstellen, indem Sie diesen zuvor telefonisch unter der Telefonnummer +49 6181 297 - 353 mit der Wachtmeisterei des Landgerichts Hanau abstimmen.