Bei allen Amtsgerichten sind Rechtsantragstellen eingerichtet. Dort können Sie vorsprechen und Anträge stellen, die ein neues Verfahren einleiten oder mit denen Sie auf einen Ihnen zugestellten Antrag reagieren.
Die Rechtsantragstelle darf Sie nicht rechtlich beraten wie ein Rechtsanwalt. Auch können keine Aussagen über die Erfolgsaussichten von Anträgen getroffen werden
Aufgabe der Rechtsantragstelle ist es in erster Linie, Ihr Anliegen korrekt zu Papier zu bringen.
Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung irgendwie für die Angelegenheit von Bedeutung sein könnten. Besonders wichtig sind gerichtliche Aktenzeichen, frühere Urteile, Gerichtsprotokolle und (insbesondere bei Anträgen auf Gewährung von Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe) Nachweise über Ihr derzeitiges Einkommen.
Die Tätigkeit der Rechtsantragstellen ist kostenlos.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht nach den jeweiligen Sprechzeiten.