Zu sehen sind auf einem Schreibtisch liegende Unterarme einer Person, ein Heft und ein Laptop.

Serviceleistungen

Informationen zu Dienstleistungen der ordentlichen Gerichte.

Die Verfahrensbeteiligten und ihre Vertreter können die Akten unter Angabe des Aktenzeichens einsehen und sich über den Verfahrensstand informieren. Nicht am Verfahren beteiligte Personen können auch Akteneinsicht erhalten. Hierbei gelten jedoch strengere Maßstäbe, die das Gericht im Einzelfall prüft.

Bei elektronisch geführten Akten, werden diese online über das Akteneinsichtsportal zur Einsicht bereitgestellt. Weitere Informationen zur Nutzung des Akteneinsichtsportals sind in der Anleitung für Externe enthalten.

Bei Papierakten besteht die Möglichkeit, Abschriften aus der Akte zu erhalten. Für die Anfertigung werden Schreibauslagen erhoben.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

DatenbankÖffnet sich in einem neuen Fenster aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie der in Deutschland zugelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Das Bundeszentralregister (BZR) ist ein deutsches, beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführtes öffentliches Register.

In das Register werden die rechtskräftigen Entscheidungen mit den Personendaten des Betroffenen eingetragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich des Bundeszentralregistergesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat auf Strafe erkannt, eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet, jemanden mit Strafvorbehalt verwarnt oder die Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden festgestellt hat. Außerdem werden auch ausländische Verurteilungen unter gegebenen Voraussetzungen in das Register eingetragen.

Durch Einwurf einer Postsendung in diesen besonders gekennzeichneten Briefkasten kann auch außerhalb der Öffnungszeiten der Gerichte der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden.

Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in diesen Briefkasten eingeworfen werden, werden als an diesem Tag eingegangen erfasst.  Sendungen, die nach 00:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.

Es wird zur Vermeidung von Nachteilen empfohlen, Schriftstücke in Grundbuchsachen nicht in den Fristenbriefkasten zu werfen, sondern in der Serviceeinheit abzugeben. Wertsachen sollten im eigenen Interesse immer in der Serviceeinheit oder der Posteingangsstelle abgeben werden.

Die jeweils an den Fristenbriefkästen angebrachten Hinweise sind zu beachten.

Die von den Vollstreckungsbehörden und –organen beschlagnahmten Gegenstände werden in der Regel durch Versteigerungen verwertet. Über die Internet-Auktionsplattform können diese Gegenstände einem breiteren Adressatenkreis angeboten werden.  Als Anbieter tritt ausschließlich die Justiz mit ihren Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollstreckungsorganen auf. 

Alle aktuellen Auktionen können direkt auf der Plattform Justiz-AuktionÖffnet sich in einem neuen Fenster eingesehen werden.

Die deutsche NotarsucheÖffnet sich in einem neuen Fenster enthält alle aktuellen tätigen Notare und Notariatsverwalter. Notarielle Urkunden werden mindestens 100 Jahre aufbewahrt.
Suchanfragen sind nur über das Internet mit den Browsern Chrome und Firefox möglich.

Mit der UrkundensucheÖffnet sich in einem neuen Fenster finden Sie deren Verwahrstelle, wenn der Notar, der die Urkunde errichtet hat, nicht mehr an seinem Amtssitz tätig ist.
Suchanfragen sind nur über das Internet mit den Browsern Chrome und Firefox möglich.

Über das Orts- und GerichtsverzeichnisÖffnet sich in einem neuen Fenster können Sie das örtlich zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) und die Staatsanwaltschaft für einen Ort der Bundesrepublik Deutschland ermitteln. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Prozessrechts nach dem Streitgegenstand ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein kann.

Außerdem ist eine Suche nach Anschriften von Gerichten und Justizbehörden möglich.

In Hessen leisten die Ortsgerichte u. a. mit der Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher und privater Urkunden einen wichtigen Service für die Bürgerinnen und Bürger.

Auch die Aufnahme von Sterbefallsanzeigen obliegt den Ortsgerichten.

Weiterführende Informationen zu den Ortsgerichten sowie eine Übersicht der Aufgaben können Sie diesem FaltblattÖffnet sich in einem neuen Fenster entnehmen.

Die Kontaktdaten der Ortsgerichte finden Sie auf den Internetauftritten der örtlichen Gerichte (siehe unten) oder der jeweiligen Städte und Gemeinden.

  1. Allgemeines:
    Tätigkeiten, die Rechtsdienstleistungen darstellen, unterliegen dem Anwendungsbereich des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
    Um Rechtsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland erbringen zu dürfen, ist grundsätzlich eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister erforderlich. Wann eine Tätigkeit unter den Begriff der Rechtsdienstleistung zu fassen ist, wird in § 2 RDG definiert. Eine Tätigkeit als Rechtsdienstleister in Deutschland ohne die erforderliche Registrierung in einem der Bereiche nach § 10 RDG stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 20 Abs. 1 RDG dar.
  2. Zuständigkeit:
    Zuständig für die Durchführung des RDG, also alle Rechtshandlungen im Zusammenhang mit dem Rechtsdienstleistungsregister, sind gemäß § 19 Abs.1 RDG grundsätzlich die Landesjustizverwaltungen. Nach § 25 der hessischen JuZuV i. V. m. § 19 Abs. 2 RDG hat diese die Zuständigkeit jedoch auf den Präsidenten des Oberlandesgericht Frankfurt am Main übertragen. Dieser ist damit in Hessen die zuständige Stelle für alle natürlichen und juristischen Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die Rechtsdienstleistungen erbringen wollen.
    Er übt außerdem die Aufsicht nach den Vorgaben des RDG über die in seinem Zuständigkeitsbereich ansässigen Rechtsdienstleister im Sinne von §§ 13a (ab 01.10.2021 § 13e), 14 RDG aus. Die Aufsicht erstreckt sich ausdrücklich nicht auf die der Ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Strafverfolgungsbehörden vorbehaltenen Verfahren, z.B. über den Bestand der Forderung oder die Art der Vollstreckung.
  3. Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters und Neuregistrierung:
    Eintragungen im Rechtsdienstleistungsregister, die Antragsformulare sowie Angaben zu den erforderlichen Antragsunterlagen und allgemeine Informationen zum Rechtsdienstleistungsregister sind unter www.rechtsdienstleistungsregister.deÖffnet sich in einem neuen Fenster und unter www.verwaltungsportal.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster jederzeit abrufbar.
  4. Zu registrierende Änderungen:
    Alle Änderungen, die sich auf die Registrierung oder den Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters auswirken, sind unverzüglich in Textform gegenüber dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main anzuzeigen, § 13 Abs. 3 RDG.
  5. Löschung und Widerruf:
    Die Löschung im Rechtsdienstleistungsregister erfolgt auf der Grundlage des § 17 RDG.

Bei allen Amtsgerichten sind Rechtsantragstellen eingerichtet. Dort können Sie vorsprechen und Anträge stellen, die ein neues Verfahren einleiten oder mit denen Sie auf einen Ihnen zugestellten Antrag reagieren.

Die Rechtsantragstelle darf Sie nicht rechtlich beraten wie ein Rechtsanwalt. Auch können keine Aussagen über die Erfolgsaussichten von Anträgen getroffen werden

Aufgabe der Rechtsantragstelle ist es in erster Linie, Ihr Anliegen korrekt zu Papier zu bringen.

Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung irgendwie für die Angelegenheit von Bedeutung sein könnten. Besonders wichtig sind gerichtliche Aktenzeichen, frühere Urteile, Gerichtsprotokolle und (insbesondere bei Anträgen auf Gewährung von Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe) Nachweise über Ihr derzeitiges Einkommen.

Die Tätigkeit der Rechtsantragstellen ist kostenlos.

Bitte erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht nach den jeweiligen Sprechzeiten.

Die sechs Präsidialamtsgerichte in Hessen stehen aufgrund ihrer Größe bezogen auf organisatorische Aufgaben in einigen internen Verwaltungsaufgaben einem Landgericht gleich. Sie haben als Behördenleitung eine Präsidentin oder einen Präsidenten. Die Dienstaufsicht wird direkt durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wahrgenommen.