Datenschutz

Stand: 20.12.2022

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3. Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Kontakt zu dem behördlichen Datenschutzbeauftragten:

4. Hosting

Das Internetangebot wird von der Hessischen Zentrale für DatenverarbeitungÖffnet sich in einem neuen Fenster als technischem Dienstleister in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben vorgehalten.

5. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die hessische ordentliche Gerichtsbarkeit verarbeitet Ihre Daten zur Wahrnehmung Ihrer Aufgaben. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist, soweit nicht speziellere Rechtsgrundlagen einschlägig sind, Art.6 Abs.1 Satz 1 Buchstabe e DS-GVO i. V. mit §3 Abs.1 HDSIG.

Soweit Sie in einzelnen Fällen ausdrücklich gefragt werden, ob Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind, erfolgt die Datenverarbeitung aufgrund von Art.6 Abs.1 Satz 1 Buchstabe a DS-GVO. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Dies wirkt allerdings nur für die Zukunft. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt also rechtmäßig.

6. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind grundsätzlich nur die mit der jeweiligen Vorgangsbearbeitung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen ordentlichen Gerichtsbarkeit. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen der Vorgaben des geltenden Rechts oder der von Ihnen erteilten Einwilligung, so dass dafür Sorge getragen wird, dass Ihre Daten nicht an Unberechtigte gelangen.

Zur Beantwortung Ihrer Anfragen kann es je nach Sachlage erforderlich sein, Daten zu Ihrer Person auch an andere Stellen innerhalb der Landesverwaltung, Bundes- oder kommunale Behörden weiterzuleiten. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit.

Unter Umständen können Ihre personenbezogenen Daten auch der Auftragsdatenverarbeitung durch technische Dienstleister wie z.B. die HZD unterliegen. Im Rahmen dieser Auftragsdatenverarbeitung werden Ihre Daten streng zweckgebunden verarbeitet, d.h. sie unterliegen den gleichen Garantien wie die Datenverarbeitung durch die Staatskanzlei.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden, ergibt sich, sofern keine speziellen Regelungen einschlägig sind, aus dem Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen vom 14. Dezember 2012 (Link einfügen). Die Aufbewahrungsfrist beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Akte oder der Vorgang abgeschlossen worden ist. Die regelmäßige Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich 5 Jahre.

B. Ihre Rechte

Soweit wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten, stehen Ihnen als Betroffene nachfolgende Rechte zu, die sich insbesondere aus Art.15 bis 18, 21 DS-GVO und §§52 und 53 HDSIG ergeben:

1. Recht auf Auskunft

Sie können nach Art.15 DS-GVO oder §52 HDSIG Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der §24 Abs.2, §26 Abs.2 und §33 HDSIG sowie §52 Abs.2 bis 5 HDSIG eingeschränkt wird.

2. Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art.16 DS-GVO oder §53 HDSIG eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

www.datenschutz.hessen.de/

3. Recht auf Löschung

Unter den Bedingungen des Art.17 DS-GVO und der §§34 und 53 HDSIG können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Im Rahmen der Vorgaben des Art.18 DS-GVO und §53 HDSIG haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

5. Recht auf Widerspruch

Nach Art.21 DS-GVO haben Sie das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z.B. wenn uns im Sinne von §35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

6. Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Das ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611/ 1408-0.

Allgemeines zum Thema Datenschutz ist ebenfalls auf den Internetseiten des Hessischen DatenschutzbeauftragtenÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden.

C. Informationen zu speziellen Bereichen des Internetauftritts

1. Kontaktformular

Wenn Sie uns Daten zu Ihrer Person im Rahmen einer Anfrage über unser Kontaktformular zur Verfügung stellen, verwenden wir diese Daten zur Erfüllung unserer Aufgaben ausschließlich zu dem Zweck, zu dem Sie uns diese Daten übermitteln, insbesondere zur Beantwortung Ihrer Fragen. Die Daten werden bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung gespeichert und nur für die Bearbeitung Ihres Anliegens von den fachlich zuständigen Personen verwendet.

Im Rahmen der Sachbearbeitung durch uns kann es erforderlich sein, dass wir weitere Daten und Informationen bei Ihnen erfragen. Sofern Sie uns in einem solchen Fall die weitergehenden Informationen nicht bereitstellen wollen, hat dies keine nachteiligen Folgen. es ist jedoch möglich, dass die unterbliebene Bereitstellung der angeforderten Informationen die Bearbeitung Ihrer Anfrage erschwert oder unmöglich macht. Sollten Sie der hessischen ordentlichen Gerichtsbarkeit gegenüber zur Auskunft verpflichtet sein, weisen wir Sie hierauf durch eine gesonderte Erklärung hin, in der wir Sie auf gegebenenfalls bestehende rechtlich nachteilige Folgen einer durch Sie unterbliebenen Auskunft aufmerksam machen.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen kann es je nach Sachlage erforderlich sein, Daten zu Ihrer Person auch an andere Stellen innerhalb der Landesverwaltung, Bundes- oder kommunale Behörden weiterzuleiten. Unter Umständen kann es auch erforderlich sein, Ihre Daten an andere Stellen innerhalb der Landesverwaltung, Bundes- oder kommunale Behörden weiterzuleiten. Falls Sie mit einer Weiterleitung, die nicht nur das zuständige Fachministerium betrifft, nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit, indem Sie das dafür vorgesehene Optionsfeld in unserem Online-Formular entsprechend aktivieren.

Nach abschließender Bearbeitung Ihres Anliegens werden die Daten gelöscht oder bei aktenrelevanten Vorgängen entsprechend den Aufbewahrungsfristen gespeichert, die in dem geltenden Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster festgelegt sind. Diese Frist beträgt grundsätzlich 5 Jahre.

2. Versand eines Links zu einem Artikel („Als E-Mail versenden“)

Über ein elektronisches Formular können Sie einen Link zu einem Artikel der Internetseiten, ggf. ergänzt um eine persönliche Nachricht, an eine dritte Person schicken, um diese auf den Artikel aufmerksam zu machen. Von Ihnen mitgeteilte Daten wie z.B. die E-Mail-Adresse des Nutzers und die E-Mail-Adresse des Empfängers und der Titel und Link des Artikels werden bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung gespeichert, um unerlaubte Nutzungen aufklären zu können oder Missbrauch zu verhindern und sieben Tage nach dem Ende des Zugriffs automatisch gelöscht.

3. Übertragung von Daten an ein soziales Netzwerk

Auf der Startseite und im Social Media Newsroom können Sie Datenfeeds aktivieren und zudem mit einer Schaltfläche einen Inhalt der Internetseite in Ihrem Profil eines sozialen Netzwerks empfehlen. In beiden Fällen werden an das soziale Netzwerk auch Daten des Nutzers wie z. B. die IP-Adresse übermittelt. Dies geschieht allerdings erst nach einer (einmaligen) ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers bei Aktivierung dieser Funktion. Danach werden bei jeder weiteren Nutzung der Internetseite ohne weiteren Hinweis Daten an das soziale Netzwerk übermittelt. Die Hessische Staatskanzlei nutzt die sozialen Medien, um ihren Informationsauftrag zu erfüllen und dem veränderten Informationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen. Dies stellt lediglich ein Zusatzangebot dar, alle Regierungsinformationen sind auch auf www.hessen.de und den weiteren Ministeriumsseiten des Informationsportals ohne Anmeldung öffentlich einsehbar.

Derzeit nutzt die ordentliche Gerichtsbarkeit die folgenden Social-Media-Dienste: Instagram, Twitter und YouTube. Wenn Sie die Social-Media-Dienste der Hessischen Staatskanzlei nutzen, können die Betreiber der sozialen Netzwerke ebenfalls personenbezogene Daten verarbeiten und ggf. in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen. Die Hessische Staatskanzlei kann keine Verantwortung dafür übernehmen, wie diese Social-Media-Dienste personenbezogene Daten, die Sie übermitteln, nutzen. Es wird darum gebeten, die Datenschutzhinweise auf den jeweiligen Seiten zu beachten: https://help.instagram.com/519522125107875Öffnet sich in einem neuen Fensterhttps://twitter.com/de/privacyÖffnet sich in einem neuen Fenster, https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de.

Da die Betreiber der sozialen Netzwerke ihre Datenschutzrichtlinien jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich selbst über die aktuell geltenden Richtlinien und Nutzungsbedingungen zu informieren.

Um zu vermeiden, dass die Betreiber der sozialen Netzwerke Besuche auf bestimmten Webseiten erfassen und den Inhaberinnen und Inhabern bestimmter Profile zuordnen, besteht die Möglichkeit, sich nach jedem Besuch bei den sozialen Netzwerken abzumelden bzw. die Funktion „angemeldet bleiben“ zu deaktivieren, die auf dem verwendeten Gerät vorhandenen Cookies zu löschen und den Browser neu zu starten. Auf diese Weise werden Informationen gelöscht, über die die Nutzerin/der Nutzer unmittelbar identifiziert werden kann. Erst beim Zugriff auf interaktive Funktionen wie z. B. Liken, Kommentieren, Teilen, Nachrichten erscheint dann wieder eine Anmeldemaske. Erst nach der Anmeldung ist die Nutzerin/der Nutzer für den Betreiber der sozialen Netzwerke wieder als bestimmte Nutzerin/bestimmter Nutzer erkennbar. In Bezug auf die sichere Nutzung sozialer Netzwerke empfehlen wir im Übrigen die Hinweise des Bundesamtes für die Sicherheit der Informationstechnik.

Jede Nutzerin/jeder Nutzer ist selbst für den Umgang mit ihren/seinen personenbezogenen Daten verantwortlich. Sie/Er beeinflusst mit der Einrichtung ihres/seines Profils, ihren/seinen individuellen Einstellungen und durch das eigene Interaktionsverhalten, inwieweit Daten durch die Betreiber der sozialen Netzwerke erhoben werden. Die ordentliche Gerichtsbarkeit hat keinen Zugang zu den Nutzerdaten auf den Social-Media-Diensten, sie nutzt lediglich aggregierte (oder anonymisierte) Statistiken (oder Auswertungen) zum Nutzerverhalten, hinsichtlich der Zeiten und der räumlichen Zuordnung. Eine Suchprofilbildung findet nicht statt.

4. Community Management Tool

Bei Kontaktaufnahme über ein soziales Netzwerk werden die von der Nutzerin/vom Nutzer zur Verfügung gestellten Daten (Nutzername, Link zum Social-Media-Profil, Art der Veröffentlichung, Inhalt der Veröffentlichung, Datum und Uhrzeit) zum Zwecke des Community Managements automatisiert erhoben und verarbeitet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht. Wenn eine Nutzerin/ein Nutzer im Rahmen einer Anfrage oder eines Kommentars Daten preisgibt, werden diese durch ein Community Management Tool automatisch im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO verarbeitet und gespeichert. Dabei wird die zur Verfügung gestellte Schnittstelle der jeweiligen Social-Media-Anwendung genutzt.

5. Nutzungsdaten

Bei jeder Anforderung einer Internetdatei werden folgende Zugriffsdaten bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) für statistische Auswertungen durch Mitarbeiter der Landesverwaltung oder der HZD gespeichert:

  • die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
  • der Name der aufgerufenen Datei,
  • das Datum und die Uhrzeit der Anforderung,
  • die übertragene Datenmenge,
  • der Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
  • die Zugriffsart (GET, POST),
  • die Beschreibung des verwendeten Browsers bzw. des verwendeten Betriebssystems,
  • die anonymisierte IP-Adresse des anfordernden Rechners,
  • die Session-ID
  • funktionale Cookies

Aus Gründen der Datensicherheit, also um unerlaubte Zugriffe aufklären oder Missbrauch der Internetseite verhindern zu können, wird die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners erfasst, gespeichert und sieben Tage nach dem Ende des Zugriffs automatisch gelöscht. Um Angriffe abzuwehren (z.B. DDoS Attacken), werden die Webanfragen zudem über einen externen IT-Sicherheitsdienstleister geleitet. Auch hier wird die vollständige IP-Adresse für sieben Tage gespeichert und danach gelöscht.

In der Internetseite der Landesregierung können Cookies oder JAVA-Applets verwendet werden. Die Verwendung dieser Funktionalitäten kann durch Einstellungen des Browserprogramms vom jeweiligen Nutzer ausgeschaltet werden.

Ein Drittstaatentransfer Ihrer Daten findet nicht statt. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder Tracking finden ebenfalls nicht statt.

6. Bestellung von Infomaterial

Wenn Sie Informationsmaterial bestellen, werden die von Ihnen mitgeteilten Daten wie z.B. die Lieferadresse und die Titel der bestellten Materialien bei dem Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat gespeichert und nur für den Versand der Materialien verwendet. Sofern die bestellten Materialien dort nicht vorrätig sind, werden Ihre Daten an diejenige Dienststelle des Landes weitergegeben, bei der die Materialien vorrätig sind. Nach Versand der Materialien werden Ihre Daten gelöscht.