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Pressesprecher - Straf- und Arrestsachen
Christian Scheuermann
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Pressesprecherin - alle Sachen außer Straf- und Arrestsachen
Karin Lang
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Richterin am Amtsgericht als ständige Vertreterin eines Direktors
Aufgaben und Services
in alphabetischer Reihenfolge
Ihre schriftlichen Anträge können Sie auch an der Pforte abgeben oder in den Briefkasten einwerfen.
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Hinweis zum Geschäftsverteilungsplan der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher:
Die Zuständigkeit von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggf. auch beim Amtsgericht erfragt werden.
Vollstreckungsaufträge und insbesondere Zustellungsaufträge (einstweilige Verfügungen, einstweilige Anordnungen etc.) sollten grundsätzlich immer über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Gelnhausen eingereicht werden.
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Weitere Infos
Es ist nicht zulässig, bei den hessischen Gerichten und Justizbehörden per E-Mail einen Antrag zu stellen, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen.
Für weitere Informationen zur sicheren elektronischen Kommunikation mit hessischen Gerichten siehe „ Mein Justiz-PostfachÖffnet sich in einem neuen Fenster“.
Im Übrigen benutzen Sie bitte die Briefpost oder - soweit zulässig - das Telefax.
Bitte beachten:
Grundsteuerreform
Hinweis zum Grundbuchauszug

Ihr Draht zur hessischen Justiz
Digitaler Service Point
Telefon
Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.
Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.
Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster

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