In dem Berufungsverfahren 17 U 60/24 ist Termin zur Verkündung einer Entscheidung vor dem Senat bestimmt auf den 01.04.2026, 09:30 Uhr, Saal 110, Gerichtsgebäude D.
Der Beklagte ist Dermatologe und hat medizinisch assistierte heterologe Inseminationen vorgenommen. Dabei verwendete er mehrfach das Sperma eines Spenders, der auch der biologische Vater der Klägerin ist. Sie begehrt Auskunft u.a. über die Zahl der Verwendungen und die Zahl der Kinder, die mit dem Samen des Spenders gezeugt wurden. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin.
Aktualisiert: 31.03.2026