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Gerichtsverfahren

Die Termine wurden chronologisch geordnet nach dem nächsten Verhandlungstermin in aufsteigender Reihenfolge.

In dem Berufungsverfahren 6 U 11/22 wurde der Verkündungstermin vom 16.3.2023 aufgehoben. Die Berufung wurde zurückgenommen.

Der Kläger wendet sich gegen eine in den AGB einer irischen Fluggesellschaft enthaltene Klausel. Sie befasst sich mit den Konditionen der Anspruchsdurchsetzung und schränkt die Möglichkeit, Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung durch Dritte geltend zu machen, ein. Das Landgericht hat der auf Unterlassen gerichteten Klage stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Berufung der Fluggesellschaft.

Aktualisiert: 16.03.2023  

In dem Staatsschutzverfahren gegen Abdullah Ö., Az. 5a-2 StE 13/21 - 6 - 1/21 wird die Hauptverhandlung fortgesetzt am 20.03., 22.03., 29.03. jeweils Saal II Gerichtsgebäude E), 19.04., 21.04. sowie 28.04.2023 (jeweils Saal 223 Gerichtsgebäude A). Alle Termine beginnen um 09:30 Uhr.

Dem Angeklagten wird Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistan“ („PKKP“) vorgeworden. Er soll seit August 2019 als hauptamtlicher Kader der PKK tätig gewesen sein und dieser Funktion typische Leitungsaufgaben eines „Gebietsverantwortlichen“ und „Regionalverantwortlichen“ wahrgenommen haben.

Presseinformation vom 15.03.2022 (Eröffnung des Hauptverfahrens)
Presseinformation vom 23.03.2022 (Medienhinweise im Strafverfahren gegen Abdullah Ö.)
Presseinformation vom 29.03.2022 (Verlegung Eröffnung des Hauptverfahrens)
Presseinformation vom 07.04.2022 (aktuelle Medienhinweise)
Presseinformation vom 11.04.2022 (Eröffnung Hauptverfahren)

Aktualisiert: 14.03.2023

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In dem Berufungsverfahren 8 U 27/17 ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestimmt auf 21.03.2023, 9:30 Uhr, Saal 107 Gerichtsgebäude D.

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schmerzensgeld und Schadensersatz im Zusammenhang mit einem mangelhaften Brustimplantat in Anspruch. Die französische Herstellerin hatte die Implantate mit einem nicht zugelassenen Silikon gefüllt. Die Beklagte ist die Haftpflichtversicherung der Herstellerin. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Das OLG hatte den EuGH zum Klärung ersucht, ob das unionsrechtliche Verbot einer Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit nicht nur die EU-Mitgliedstaaten und die Unionsorgane, sondern auch Private bindet (Presseerklärung vom 11.9.2018, Nr. 36/2018). Nach der Entscheidung des EuGH (Urteil vom 11.6.2020 - Az. C-581/18) wird nun die Verhandlung fortgesetzt.

Erstellt: 08.12.2022 

In dem Staatsschutzverfahren 5-3 StE 2/21 - 4 - 2/21 gegen Alaa M. wird die Hauptverhandlung fortgesetzt am 21.03., 28.03., 30.03., 31.03 (Kurztermin), 24.04. (Kurztermin), 25.04., 27.04., 02.05., 04.05., 09.05., 11.05., 16.05., 23.05., 25.05., 30.05., 01.06., 06.06., 13.06., 15.06., 20.06., 22.06., 27.06., 29.06., 11.07., 13.07., 18.07., 20.07., 25.07., 27.07., 01.08., 03.08., 08.08., sowie 05.09.2023 (jeweils um 10:00 Uhr, Saal II Gerichtsgebäude E).

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 in Syrien in einem Militärkrankenhaus sowie im Gefängnis des Militärgeheimdienstes Gefangene, die der gegen das Assad-Regime aufbegehrenden Opposition zugerechnet wurden, gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt zu haben. 

Presseinformation vom 10.11.2021 (Eröffnung des Hauptverfahrens)
Presseinformation vom 02.12.2021 (Akkreditierungsverfahren)
Presseinformation vom 15.12.2021 (Medienhinweise)
Presseinformation vom 10.01.2022 (Poolführer)
Presseinformation vom 13.01.2022 (Medienhinweise vor Auftakt)
Presseinformation vom 19.01.2022 (Beginn Hauptverhandlung)
Presseinformation vom 21.01.2022 (Medienhinweise 25.01.2022)

Aktualisiert: 17.03.2023

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In dem Staatsschutzverfahren gegen Marvin E., Az. 5-2 StE 4/22 - 5a - 1/22 wird die Hauptverhandlung fortgesetzt am 21.03. (14:00 Uhr), 24.03. (10:00 Uhr), jeweils Saal II Gerichtsgebäude E, 28.03. (14:00 Uhr, Saal 9 Gerichtsgebäude E), 31.03. (10.30 Uhr), 24.04. (11:00 Uhr), 28.04. (11:00 Uhr) sowie 08.05.2023 (11:00 Uhr), jeweils Saal II Gerichtsgebäude E.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, versucht zu haben, eine terroristische Vereinigung zu gründen, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben sowie gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben.

Presseinformation vom 01.06.2022 - Versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung
Presseinformation vom 02.08.2022 - Beginn der Hauptverhandlung gegen Marvin E.

Aktualisiert: 17.03.2023

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Achtung! Der Verhandlungstermin am 17.03.2023 wurde aufgehoben.

In dem Staatsschutzverfahren gegen Fatiha B. wird die Hauptverhandlung fortgesetzt am 24.03.2023 (voraussichtlich Urteilsverkündung) um 10:00 Uhr im Saal II Gerichtsgebäude E.

Der Angeklagten wird Mitgliedschaft in zwei terroristischen Vereinigungen im Ausland (Jabhat al-Nusra und „IS“) sowie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen.

Presseinformation vom 08.11.2022 - Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Fatiha B.
Presseinformation vom 01.12.2022 - Termine
Presseinformation vom 16.01.2023 - Beginn Hauptverhandlung

Aktualisiert: 14.03.2023

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In dem Staatsschutzverfahren 8-2 OJs 37/20 - 2/22 gegen Ali Ö. wird die Hauptverhandlung am 24.04.2023, 09:30 Uhr, Saal 165 Gerichtsgebäude C eröffnet. Weitere Termine sind derzeit bestimmt auf 28.04, 09.05., 12.05., 17.05., 23.05., 25.05., 07.06., 12.06., 16.06., 21.06., 23.06., 28.06., 30.06., 05.07., 07.07., 11.07., 14.07., 21.07. sowie 21.08.2023.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Mitglied in der ausländischen terroristischen Vereinigung „PKK“ gewesen zu sein. Er soll als hauptamtlicher Kader mit Leitungsaufgaben betraut gewesen sein.

Erstellt: 15.03.2023

In dem Berufungsverfahren 22 U 64/22 ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestimmt auf den 04.05.2023, 12:00 Uhr, Saal 1.24.

Der Kläger ist Eigentümer eines Tesla Model 3, das über einen HW 2,5 Bordcomputer verfügt. Er erwarb für diesen Computer verschiedene Softwarekomponenten, u.a. das Paket „Autopilot“. Wegen behaupteter Mangelhaftigkeit der Funktionen etwa beim automatischen Überholen, dem automatischen Spurwechsel und Erkennen von Ampel- und Stoppschildern begehrt er die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten.

Erstellt: 01.11.2022

In dem Berufungsverfahren 10 U 75/20 ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestimmt auf den 14.07.2023, 11:00 Uhr, Saal 110 Gerichtsgebäude D.

Die Klägerin ist eine genossenschaftliche Privatkundenbank. Sie nimmt die beklagte Niederlassung einer niederländischen Bank auf Rückzahlung von Dividendenkompensationszahlungen im Zusammenhang mit Wertpapierdarlehensgeschäften in Höhe von gut 13 Mio. € in Anspruch. Wirtschaftlicher Hintergrund der Geschäfte war eine Beteiligung an sog. „Cum/Cum“-Geschäften (sog. Dividendenstripping). Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin.

Erstellt: 27.02.2023 

In dem Berufungsverfahren 11 U 90/22 ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestimmt auf den 25.08.2023, 10:30 Uhr, Saal 101 Gerichtsgebäude D.

Der Kläger nimmt die beklagte Konzertagentur auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflichten bei dem Musikfestival „Rock am Ring“ im Jahr 2016 in Anspruch. Der Kläger wurde beim Besuch des Festivals von einem Blitz getroffen. Das Landgericht hat mit Grund- und Endurteil festgestellt, dass dem Kläger dem Grunde nach aufgrund des Schadensereignisses Ansprüche gegen die Beklagten zustehen und eine Eintrittspflicht für weitere Schäden festgestellt. Hiergegen richtet sich die Berufung  der Beklagten.

Erstellt: 22.02.2023 

In dem Berufungsverfahren 11 U 83/22 ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestimmt auf den 26.09.2023, 10:00 Uhr, Saal 101 Gerichtsgebäude D.

Der Kläger begehrt von der EZB Nachvergütung für die Abbildung der europäischen Landmasse auf den Banknoten der EZB Serie 1 und 2 unter Berufung u.a. auf Urheberrecht. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers.

Erstellt: 27.01.2023 

In dem Berufungsverfahren 12 U 78/22 musste der ursprünglich auf den 18.01.2023 anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung kurzfristig aufgehoben werden. Sollte ein neuer Termin bestimmt werden, wird dieser über die Terminvorschau des OLG bekannt gegeben werden.

Der Beklagte ist von der Schwurgerichtskammer Darmstadt rechtskräftig wegen Mordes in zwei Fällen sowie wegen versuchten Mordes hinsichtlich der Tochter der getöteten Eheleute verurteilt worden. Das Land Hessen nimmt ihn nun wegen erbrachter Leistungen an das schwer verletzte Opfer auf Schadensersatz in Höhe von knapp 70.000,00 € in Anspruch. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten.

Aktualisiert: 17.01.2023

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In dem Kapitalanleger-Musterverfahren 23 Kap 1/06 wird nach Erörterung des vom Senat mit Hinweisbeschluss vom 23.11.2021 auch unterstützten Vergleichsvorschlags im Termin vom 23.11.2021 die Musterbeklagte den Klägern individuelle Vergleichsangebote bis voraussichtlich zum nächsten Sommer 2022 unterbreiten. Sobald weitere Verfahrensschritte seitens des Senats erfolgen, werden diese hier bekannt gegeben werden.

Im Zusammenhang mit dem 3. Börsengang hatten über 16.000 Anleger geltend gemacht, dass der Prospekt unrichtig gewesen sei und auf Schadensersatz vor dem Landgericht Frankfurt am Main geklagt. Dieses hatte 2006 einen Vorlagebeschluss nach dem KapMuG gefasst. Der erste Musterentscheid des OLG vom 16.5.2012 war vom BGH 2014 teilweise aufgehoben worden.

Nachdem der BGH mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 (XI ZB 24/16) den zweiten Musterentscheid des OLG vom 30.11.2016 (Pressemitteilung des OLG vom 30.11.2016) in einem Punkt aufgehoben hatte und den Rechtsstreit wegen eines noch streitigen Punktes zur Beweisaufnahme zurückverwiesen hatte, ist erneut vor dem OLG zu verhandeln.

Pressemitteilung vom 14.11.2022 (Stand der Vergleichsverhandlungen)

Aktualisiert: 15.11.2022

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Kartellrechtliches Beschwerdeverfahren wegen missbräuchlich überhöhter Wasserpreise.

In dem Beschwerdeverfahren 11 W 3/17 (Kart) hat der Senat einen Beweisbeschluss erlassen. Es soll ein Sachverständigengutachten über die Wasserbeschaffungskosten eingeholt werden.

Die Beschwerdeführerin ist ein Energieversorgungsunternehmen in Wiesbaden. Die Hessische Kartellbehörde hat der Beschwerdeführerin wegen des Vorwurfs missbräuchlich überhöhter Wasserpreise die Rückzahlung des erlangten wirtschaftlichen Vorteils aufgegeben. Gegen diese Abschöpfungsverfügung wendet sich die Beschwerdeführerin im Beschwerdeverfahren.

Aktualisiert: 02.10.2020