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Gerichtsverfahren

Die Termine wurden chronologisch geordnet nach dem nächsten Verhandlungstermin in aufsteigender Reihenfolge.

In dem Staatsschutzverfahren 5-3 StE 2/21 - 4 - 2/21 gegen Alaa M. wird die Hauptverhandlung fortgesetzt am 18.04., 19.04., 07.05., 08.05., 14.05., 16.05., 27.05., 28.05., 04.06., 06.06., 10.06., 11.06., 18.06., 20.06., 25.06., 27.06., 02.07., 04.07., 09.07., 11.07., 16.07., 18.07., 23.07., 25.07., 26.07., 26.08., 27.08. sowie 29.08.2024 (jeweils um 10:00 Uhr, Saal II Gerichtsgebäude E).

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 in Syrien in einem Militärkrankenhaus sowie im Gefängnis des Militärgeheimdienstes Gefangene, die der gegen das Assad-Regime aufbegehrenden Opposition zugerechnet wurden, gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt zu haben. 

Presseinformation vom 10.11.2021 (Eröffnung des Hauptverfahrens)
Presseinformation vom 02.12.2021 (Akkreditierungsverfahren)
Presseinformation vom 15.12.2021 (Medienhinweise)
Presseinformation vom 10.01.2022 (Poolführer)
Presseinformation vom 13.01.2022 (Medienhinweise vor Auftakt)
Presseinformation vom 19.01.2022 (Beginn Hauptverhandlung)
Presseinformation vom 21.01.2022 (Medienhinweise 25.01.2022)

Aktualisiert: 16.04.2024

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In dem Staatsschutzverfahren 5 St 2/23 gegen Deniz B. wird die Hauptverhandlung fortgesetzt am 22.04. (voraussichtlich Plädoyer GBA), 06.05. (voraussichtlich Plädoyer Verteidigung und letztes Wort) sowie 13.05.2024 (voraussichtlich Urteilsverkündung), jeweils um 10:00 Uhr, Saal II, Gerichtsgebäude E.

Dem Angeklagten wird Mitgliedschaft in einer terroristischen ausländischen Vereinigung und Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und sonstige Rechte vorgeworfen.

Aktualisiert: 18.04.2024

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In dem Staatsschutzverfahren 8 St 2/23 gegen neun Angeklagte u.a. wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beginnt die Hauptverhandlung am 21.05.2024, 09:30 Uhr. Der Saal wird noch rechtzeitig bekannt gegeben. Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am 23.05., 28.05., 29.05., 04.06., 05.06., 11.06., 13.06., 18.06., 19.06., 25.06., 28.06., 02.07., 04.07., 09.07., 10.07., 16.07., 17.07., 13.08., 15.08., 20.08., 21.08., 27.08., 28.08., 03.09., 05.09., 10.09., 11.09., 17.09., 08.10., 10.10., 29.10., 31.10., 05.11., 06.11., 12.11., 13.11., 19.11., 21.11., 26.11., 27.11., 03.12., 04.12., 10.12., 12.12., 17.12., 18.12.2024, 14.01. sowie 15.01.2025, jeweils 09:30 Uhr. 

Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein bzw. diese unterstützt zu haben. Ziel der Vereinigung sei es gewesen, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen. 

Pressemitteilung vom 02.04.2024 (Eröffnung des Hauptverfahrens)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Pressemitteilung vom 02.04.2024 (Medienhinweise)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Pressemitteilung vom 22.04.2024 (Poolführer) - English Version
Pressemitteilung vom 25.04.2025 (Medienhinweise und Einladung zumPressegespräch)

Aktualisiert: 25.04.2024

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In dem Berufungsverfahren 16 U 63/23 ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestimmt auf den 29.05.2024, 11:30 Uhr, Saal 3 Gerichtsgebäude D.

Die Klägerin ist eine bekannte deutsche Sängerin. Sie wendet sich gegen Berichterstattung der Beklagten im Zusammenhang mit einer abgesagten Tournee im Frühjahr 2022. Über die Gründe für die Absage besteht Streit. Das Landgericht hatte den auf Unterlassen bestimmter Aussagen - u.a. „Coronalüge“ - gerichteten Eilantrag der Klägerin zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich ihre Berufung.

Erstellt: 19.09.2023

In dem Berufungsverfahren 6 U 23/23 ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat verlegt auf den 06.06.2024, 13:30 Uhr, Saal 101 Gerichtsgebäude D.

Der Kläger war seit 1999 im Auftrag des Beklagten Fußballschiedsrichter. Der Beklagte ist ein aus 27 Mitgliedsverbänden bestehender Fußball-Sportfachverband. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Schadensersatz und Entschädigung wegen Altersdiskriminierung in Anspruch. Das Landgericht hatte der Klage in Höhe von 48.500 stattgegeben und im Übrigen abgewiesen. Hiergegen haben beide Seiten Berufung eingelegt.   

Aktualisiert: 27.02.2024

In dem Berufungsverfahren 6 U 206/23 ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestimmt auf den 27.06.2024, 11:00 Uhr, Saal 101 Gerichtsgebäude D.

Der Kläger ist eine Verbraucherschutzorganisation. Er nimmt die für die Erbringungen von Eisenbahnverkehrsleistungen zuständige Konzerntochter der DB auf Unterlassen der Verwendung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Anspruch, die im Zusammenhang mit der Probe BahnCard stehen. Das OLG ist aufgrund des im Herbst 2023 geänderten § 6 Abs. 1 UKlaG für dieses Verfahren erstinstanzlich zuständig.

Erstellt: 31.01.2024

In dem Berufungsverfahren 16 U 122/23 ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestimmt auf 25.07.2024, 11:30 Uhr, Saal 107 des Gerichtsgebäudes D.

Der Kläger ist Musiker und Sänger und Frontmann einer Rockband. Er wendet sich gegen Aussagen in einem Artikel der Beklagten, die eine überregionale Tageszeitung verlegt. Das Landgericht hatte den im Eilverfahren eingereichten Antrag auf Unterlassen zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers.

Erstellt: 24.01.2024

In dem Kapitalanleger-Musterverfahren 23 Kap 1/06 wird nach Erörterung des vom Senat mit Hinweisbeschluss vom 23.11.2021 auch unterstützten Vergleichsvorschlags im Termin vom 23.11.2021 die Musterbeklagte den Klägern individuelle Vergleichsangebote bis voraussichtlich zum nächsten Sommer 2022 unterbreiten. Sobald weitere Verfahrensschritte seitens des Senats erfolgen, werden diese hier bekannt gegeben werden.

Im Zusammenhang mit dem 3. Börsengang hatten über 16.000 Anleger geltend gemacht, dass der Prospekt unrichtig gewesen sei und auf Schadensersatz vor dem Landgericht Frankfurt am Main geklagt. Dieses hatte 2006 einen Vorlagebeschluss nach dem KapMuG gefasst. Der erste Musterentscheid des OLG vom 16.5.2012 war vom BGH 2014 teilweise aufgehoben worden.

Nachdem der BGH mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 (XI ZB 24/16) den zweiten Musterentscheid des OLG vom 30.11.2016 (Pressemitteilung des OLG vom 30.11.2016) in einem Punkt aufgehoben hatte und den Rechtsstreit wegen eines noch streitigen Punktes zur Beweisaufnahme zurückverwiesen hatte, ist erneut vor dem OLG zu verhandeln.

Pressemitteilung vom 14.11.2022 (Stand der Vergleichsverhandlungen)

Aktualisiert: 15.11.2022

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Kartellrechtliches Beschwerdeverfahren wegen missbräuchlich überhöhter Wasserpreise.

In dem Beschwerdeverfahren 11 W 3/17 (Kart) hat der Senat einen Beweisbeschluss erlassen. Es soll ein Sachverständigengutachten über die Wasserbeschaffungskosten eingeholt werden.

Die Beschwerdeführerin ist ein Energieversorgungsunternehmen in Wiesbaden. Die Hessische Kartellbehörde hat der Beschwerdeführerin wegen des Vorwurfs missbräuchlich überhöhter Wasserpreise die Rückzahlung des erlangten wirtschaftlichen Vorteils aufgegeben. Gegen diese Abschöpfungsverfügung wendet sich die Beschwerdeführerin im Beschwerdeverfahren.

Aktualisiert: 02.10.2020