Die Termine wurden chronologisch geordnet nach dem nächsten Verhandlungstermin in aufsteigender Reihenfolge.
In dem Verfahren 6 UKl 1/24 ist Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf den 14.11.2024, 14:15 Uhr, Saal 101 Gerichtsgebäude D.
Die Beklagte ist Teil des Amazons-Konzerns. Sie bewarb und vertrieb dort Brausetabletten mit dem Zusatz „Anti Kater“. Der Kläger wendet sich gegen diese Bewerbung und verlangt Unterlassung.
Das Verfahren richtet sich nach dem UKlG und wird vom OLG erstinstanzlich geführt.
Erstellt : 20.08.2024
In dem Staatsschutzverfahren 8 St 2/23 gegen neun Angeklagte u.a. wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wird die Hauptverhandlung fortgesetzt am 19.11., 21.11., 26.11., 27.11., 03.12., 04.12., 10.12., 12.12., 17.12., 18.12.2024, 14.01., 15.01., 21.01., 23.01., 28.01., 29.01., 04.02., 05.02., 11.02., 13.02., 18.02., 19.02., 25.02., 26.02., 04.03., 06.03., 11.03., 12.03., 18.03., 19.03., 25.03., 22.04., 24.04., 30.04., 06.05., 07.05., 13.05., 15.05., 20.05., 21.05., 27.05., 28.05., 03.06., 05.06., 10.06., 11.06., 17.06., 18,06., 24.06., 26.06., 01.07. sowie 02.07.2025, jeweils 09:30 Uhr im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Wilhelm-Fay-Straße 20 (Außenstelle Sossenheim).
Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein bzw. diese unterstützt zu haben. Ziel der Vereinigung sei es gewesen, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen.
In dem Unterlassungsklageverfahren 6 U 206/23 ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat verlegt auf den 21.11.2024, 11:15 Uhr, Saal 101 Gerichtsgebäude D.
Der Kläger ist eine Verbraucherschutzorganisation. Er nimmt die für die Erbringungen von Eisenbahnverkehrsleistungen zuständige Konzerntochter der DB auf Unterlassen der Verwendung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Anspruch, die im Zusammenhang mit der Probe BahnCard stehen. Das OLG ist aufgrund des im Herbst 2023 geänderten § 6 Abs. 1 UKlaG für dieses Verfahren erstinstanzlich zuständig.
Aktualisiert: 19.09.2024
In dem Staatsschutzverfahren 8 St 1/24 gegen Wilhelm P. wird die Hauptverhandlung fortgesetzt am 25.11.2024 um 13:00 Uhr (voraussichtlich Urteilsverkündung), Saal II Gerichtsgebäude E.
Dem Angeklagten wird die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie die mitgliedschaftliche Beteiligung in einer inländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Er soll u.a. in die Anschlagsvorbereitung gegen den Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit eingebunden gewesen sein.
Achtung! Der Verhandlungstermin am 14.11.2024 wurde aufgehoben.
In dem Staatsschutzverfahren 5-3 StE 2/21 - 4 - 2/21 gegen Alaa M. wird die Hauptverhandlung fortgesetzt am 03.12., 05.12., 10.12., 12.12., 17.12., 19.12., 20.12.2024, 13.01., 14.01., 16.01., 21.01., 23.01., 28.01. sowie 30.01.2025 (jeweils um 10:00 Uhr, Saal II Gerichtsgebäude E).
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 in Syrien in einem Militärkrankenhaus sowie im Gefängnis des Militärgeheimdienstes Gefangene, die der gegen das Assad-Regime aufbegehrenden Opposition zugerechnet wurden, gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt zu haben.
In dem Verfahren 6 UKl 5/24 ist Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf den 05.12.2024, 10:15 Uhr, Saal 101 Gerichtsgebäude D.
Die Beklagte bewirbt und vertreibt Nahrungsergänzungsmittel. Der Kläger wendet sich gegen die Bewerbung von Elektrolyt After Party Kapseln. Die Werbeangaben würden zum Ausdruck bringen, dass das Produkt zur Behandlung der Symptome eines Alkoholkaters oder zur Vorbeugung geeignet sei.
Das Verfahren richtet sich nach dem UKlG und wird vom OLG erstinstanzlich geführt.
Erstellt: 20.08.2024
In dem Berufungsverfahren 6 U 87/24 ist Termin zu mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestimmt auf 12.12.2024, 11:15 Uhr, Saal 101 Gerichtsgebäude D.
Die klagende Stadt München ist Inhaberin u.a. mehrerer Marken mit dem Bestandteil „Oktoberfest“. Die Beklagte vertreibt über ihre Webseite eine Vielzahl an Dekorationsartikeln und Kostümzubehör unter Verwendung des Zeichens „Oktoberfest“. Das Landgericht hatte die auf Unterlassen gerichtete Klage abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Stadt München.
Erstellt: 16.07.2024
In dem Berufungsverfahren 6 U 23/23 ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestimmt auf den 19.12.2024, 13:30 Uhr, Saal 101 Gerichtsgebäude D.
Der Kläger war seit 1999 im Auftrag des Beklagten Fußballschiedsrichter. Der Beklagte ist ein aus 27 Mitgliedsverbänden bestehender Fußball-Sportfachverband. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Schadensersatz und Entschädigung wegen Altersdiskriminierung in Anspruch. Das Landgericht hatte der Klage in Höhe von 48.500 stattgegeben und im Übrigen abgewiesen. Hiergegen haben beide Seiten Berufung eingelegt.
Aktualisiert: 19.09.2024
In dem Berufungsverfahren 16 U 42/24 ist der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestimmt auf 09.01.2025, 10:30 Uhr, Saal 107 Gerichtsgebäude D.
Der Kläger ist ein bekannter Geheimagent für deutsche und ausländische Sicherheitsbehörden. Er verfolgt presserechtliche Unterlassungsanträge gegen die Beklagten im Zusammenhang mit einer vierteiligen Doku-Reihe über den Tod des Politikers Barschel. Das Landgericht hatte seinem im Eilverfahren geltend gemachten Antrag teilweise stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten.
Erstellt: 16.07.2024
In dem Berufungsverfahren 6 U 74/24 ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestimmt auf den 06.02.2025, 11:45 Uhr, Saal 101 Gerichtsgebäude D.
Die Beklagte betreibt eine Webseite, über die sie interessierten Kunden Ärzte für eine medizinische Cannabis-Behandlung vermittelt. Der Kläger wendet sich gegen verschiedene Aussagen auf der Webseite der Beklagten und rügt Verstöße u.a. gegen das Berufsrecht, das HeilmittelwerbeG und BetäubungsmittelG. Das Landgericht hatte der Klage überwiegend stattgegeben. Beide Parteien haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Erstellt: 24.09.2024
In dem Berufungsverfahren 5 U 123/23 ist Termin vor dem Senat bestimmt auf den 17.2.2025, 9.30 Uhr, Saal 110, OLG, Zeil 42.
Die Parteien streiten um die Zahlung einer Abschlussprovision für M&A-Beratungsleistungen. Die Klägerin hatte sich vertraglich gegenüber der in China ansässigen Beklagten zur Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf von zwei Tochterunternehmen der Beklagten verpflichtet.
Das Landgericht hat der u.a. auf Zahlung von rund 2,3 Mio. US-$ gerichteten Klage in Höhe von rund 1,3 Mio. US-$ stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten.
Das Verfahren war am Landgericht vor der dort eingerichteten englisch sprachigen KfH auf Englisch geführt worden.
Erstellt: 15.11.2024
Kartellrechtliches Beschwerdeverfahren wegen missbräuchlich überhöhter Wasserpreise.
In dem Beschwerdeverfahren 11 W 3/17 (Kart) hat der Senat einen Beweisbeschluss erlassen. Es soll ein Sachverständigengutachten über die Wasserbeschaffungskosten eingeholt werden.
Die Beschwerdeführerin ist ein Energieversorgungsunternehmen in Wiesbaden. Die Hessische Kartellbehörde hat der Beschwerdeführerin wegen des Vorwurfs missbräuchlich überhöhter Wasserpreise die Rückzahlung des erlangten wirtschaftlichen Vorteils aufgegeben. Gegen diese Abschöpfungsverfügung wendet sich die Beschwerdeführerin im Beschwerdeverfahren.
Aktualisiert: 02.10.2020
In dem Kapitalanleger-Musterverfahren 23 Kap 1/06 wird nach Erörterung des vom Senat mit Hinweisbeschluss vom 23.11.2021 auch unterstützten Vergleichsvorschlags im Termin vom 23.11.2021 die Musterbeklagte den Klägern individuelle Vergleichsangebote bis voraussichtlich zum nächsten Sommer 2022 unterbreiten. Sobald weitere Verfahrensschritte seitens des Senats erfolgen, werden diese hier bekannt gegeben werden.
Im Zusammenhang mit dem 3. Börsengang hatten über 16.000 Anleger geltend gemacht, dass der Prospekt unrichtig gewesen sei und auf Schadensersatz vor dem Landgericht Frankfurt am Main geklagt. Dieses hatte 2006 einen Vorlagebeschluss nach dem KapMuG gefasst. Der erste Musterentscheid des OLG vom 16.5.2012 war vom BGH 2014 teilweise aufgehoben worden.
Nachdem der BGH mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 (XI ZB 24/16) den zweiten Musterentscheid des OLG vom 30.11.2016 (Pressemitteilung des OLG vom 30.11.2016) in einem Punkt aufgehoben hatte und den Rechtsstreit wegen eines noch streitigen Punktes zur Beweisaufnahme zurückverwiesen hatte, ist erneut vor dem OLG zu verhandeln.