In dem Berufungsverfahren 6 U 11/22 wurde der Verkündungstermin vom 16.3.2023 aufgehoben. Die Berufung wurde zurückgenommen.
Der Kläger wendet sich gegen eine in den AGB einer irischen Fluggesellschaft enthaltene Klausel. Sie befasst sich mit den Konditionen der Anspruchsdurchsetzung und schränkt die Möglichkeit, Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung durch Dritte geltend zu machen, ein. Das Landgericht hat der auf Unterlassen gerichteten Klage stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Berufung der Fluggesellschaft.
Aktualisiert: 16.03.2023