Terminvorschau des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
Gerichtsverfahren
Die Termine wurden chronologisch geordnet nach dem nächsten Verhandlungstermin in aufsteigender Reihenfolge.
In dem Staatsschutzverfahren 5 St 3/25 gegen drei Angeklagte wird die Hauptverhandlung fortgesetzt am 02.07., 03.07., 03.08., 05.08., 06.08., 18.08., 24.08. (bis 13:00 Uhr), 25.08., 31.08., 03.09., 08.09., 10.09., 15.09., 22.09., 25.09., 19.10., 22.10., 27.10., 29.10., 03.11., 05.11., 10.11., 12.11., 17.11., 19.11., 24.11., 26.11., 08.12., 10.12., 15.12. sowie 18.12.2026, jeweils um 10:00 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, in einem besonders schweren Fall für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Sie sollen vom russischen Geheimdienst den Auftrag erhalten haben, einen in Deutschland aufhältigen Mann auszuspähen, der sich nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine für die ukrainischen Streitkräfte an Kampfhandlungen beteiligt haben soll.
In dem Verfahren 6 Ukl 7/25 ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestimmt auf den 09.07.2026, 11:00 Uhr, Saal 101, Gebäudes D, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main.
Die beklagte ungarische Fluggesellschaft wird auf Unterlassung in Anspruch genommen, beim Buchen eines Flugs in der Basiskategorie als Freigepäck nur ein unter dem Vordersitz verstaubares Gepäckstück (Handtasche/Laptoptasche oder kleiner Rucksack) zuzulassen, während größere Gepäckstücke kostenpflichtig zugebucht werden müssen. Der klagende Verbraucherverband hält diese Regelung für irreführend.
Erstellt: 22.01.2026
In dem Staatsschutzverfahren 8 St 2/23 gegen neun Angeklagte u.a. wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wird die Hauptverhandlung fortgesetzt am 20.07., 23.07., 28.07., 29.07., 04.08., 05.08., 11.08., 13.08., 18.08., 19.08., 25.08., 26.08., 01.09., 03.09., 08.09., 09.09., 15.09., 16.09., 22.09., 24.09., 29.09., 30.09., 06.10., 07.10., 20.10., 22.10., 27.10., 28.10., 03.11., 04.11., 10.11., 12.11., 17.11., 18.11., 24.11., 25.11., 01.12., 03.12., 08.12., 09.12., 15.12., 16.12., 22.12.2026, 12.01.,14.01., 19.01., 20.01., 26.01., 27.01., 02.02., 04.02., 09.02., 10.02., 16.02., 17.02., 23.02., 25.02., 02.03., 03.03., 09.03., 10.03., 16.03., 18.03., 14.04., 15.04., 20.04., 21.04., 27.04., 29.04., 04.05., 05.05., 11.05., 12.05., 18.05., 20.05., 25.05., 26.05., 01.06., 02.06., 08.06., 10.06., 15.06., 16.06., 22.06., 14.01., 19.01., 20.01., 26.01., 27.01., 02.02., 04.02., 09.02., 10.02., 16.02., 17.02., 23.02., 25.02., 02.03., 03.03., 09.03., 10.03., 16.03., 18.03., 14.04., 15.04., 20.04., 21.04., 27.04., 29.04., 04.05., 05.05., 11.05., 12.05., 18.05., 20.05., 25.05., 26.05., 01.06., 02.06., 08.06., 10.06., 15.06., 16.06., 22.06. sowie 23.06.2027, jeweils beginnend um 09:30 Uhr im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Wilhelm-Fay-Straße 20 (Außenstelle Sossenheim).
Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein bzw. diese unterstützt zu haben. Ziel der Vereinigung sei es gewesen, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen.
In dem Staatsschutzverfahren 8 St 3/25 beginnt die Hauptverhandlung am 12.08.2026, 10:00 Uhr, Saal 19 des Gerichtsgebäudes E (Landgericht Frankfurt am Main), Hammelsgasse 1, 60313 Frankfurt am Main.
Weitere Verhandlungstermine sind derzeit bestimmt auf den 20.08., 28.08., 18.09., 23.09. und 01.10.2026, jeweils um 10.00 Uhr, Saal 19, Gerichtsgebäude E.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, spätestens Ende 2014 nach Syrien gereist zu sein, sich dort der terroristischen ausländischen Vereinigung des „IS“ angeschlossen zu haben und einen inzwischen verstorbenen „IS“-Kämper nach islamischen Ritus geheiratet zu haben.
Erstellt: 19.06.2026
In dem Berufungsverfahren 6 U 23/23 ist Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, 17. September 2026, 13:30 Uhr, Saal 101, Gebäude D, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main, bestimmt.
Der Kläger war seit 1999 im Auftrag des Beklagten Fußballschiedsrichter. Der Beklagte ist ein aus 27 Mitgliedsverbänden bestehender Fußball-Sportfachverband. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Schadensersatz und Entschädigung wegen Altersdiskriminierung in Anspruch. Das Landgericht hatte der Klage in Höhe von 48.500 stattgegeben und im Übrigen abgewiesen. Hiergegen haben beide Seiten Berufung eingelegt.
Aktualisiert: 31.03.2026
In dem Staatsschutzverfahren 8 St 2/25 beginnt die Hauptverhandlung am 21.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 19 des Gerichtsgebäudes E (Landgericht Frankfurt am Main), Hammelsgasse 1. Weitere Termine sind derzeit bestimmt auf 26.10., 30.10., 13.11. sowie 19.11.2026, jeweils um 10:00 Uhr im Saal 19, Gerichtsgebäude E.
Der Angeklagten wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: „IS“) vorgeworfen. Sie soll 2016 mit ihren zwei Kindern und ihrem damaligen Ehemann in Syrien eingereist sein und dort den Haushalt zur Ermöglichung des „IS“-Tätigkeit ihres Mannes bzw. nach dessen Tod eines weiteren, nach islamischen Ritus von ihr geheirateten Mann geführt haben. Dabei sollen die Kindern dem Risiko von Luftangriffen und sonstigen Kampfhandlungen ausgesetzt gewesen sein.
In dem Verfahren Az. 17 UKl 1/25 ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat bestimmt auf den 28.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 110 Gerichtsgebäude D
Der Verbraucherinteressen wahrnehmende Kläger wendet sich gegen Klauseln u.a. einer deutschen Großbank, in denen für geduldete Kontoüberziehungen Zinsbeträge verlangt werden. Er hält die Klauseln für intransparent. Der Verbraucher können nicht zweifelsfrei ermitteln, welchen Zinsbetrag er für eine konkrete Kontoüberziehung bezahlen müsse.
Es handelt sich um ein am OLG erstinstanzlich geführtes Verbandsklageverfahren.
Aktualisiert: 29.06.2026
In dem Kapitalanleger-Musterverfahren 23 Kap 1/06 wird nach Erörterung des vom Senat mit Hinweisbeschluss vom 23.11.2021 auch unterstützten Vergleichsvorschlags im Termin vom 23.11.2021 die Musterbeklagte den Klägern individuelle Vergleichsangebote bis voraussichtlich zum nächsten Sommer 2022 unterbreiten. Sobald weitere Verfahrensschritte seitens des Senats erfolgen, werden diese hier bekannt gegeben werden.
Im Zusammenhang mit dem 3. Börsengang hatten über 16.000 Anleger geltend gemacht, dass der Prospekt unrichtig gewesen sei und auf Schadensersatz vor dem Landgericht Frankfurt am Main geklagt. Dieses hatte 2006 einen Vorlagebeschluss nach dem KapMuG gefasst. Der erste Musterentscheid des OLG vom 16.5.2012 war vom BGH 2014 teilweise aufgehoben worden.
Nachdem der BGH mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 (XI ZB 24/16) den zweiten Musterentscheid des OLG vom 30.11.2016 (Pressemitteilung des OLG vom 30.11.2016) in einem Punkt aufgehoben hatte und den Rechtsstreit wegen eines noch streitigen Punktes zur Beweisaufnahme zurückverwiesen hatte, ist erneut vor dem OLG zu verhandeln.