Gebäudeansicht des Amtsgerichts Weilburg

Amtsgericht Weilburg

Kontakt

Amtsgericht Weilburg

Mauerstraße 25
35781 Weilburg

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefax:

  • +49 611 32761 - 8283 (Familie- und Zivilabteilung)
  • +49 611 32761 - 8282 (Verwaltung)
  • +49 611 32761 - 8284 (Grundbuch- und Zwangsversteigerungsabteilung)
  • +49 611 32761 - 8285 (Nachlass- und Betreuungsabteilung)
  • +49 611 32761 - 8286 (Straf- und Vollstreckungsabteilung)

Hinweise

Bitte beachten: 

Sprechzeiten für Beratungshilfe:

  • dienstags von 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hinweise:

Die Gerichtssprache ist deutsch.
Bei Verständigungsschwierigkeiten bitte eine/n deutschsprachige/n Familienangehörige/n oder Bekannte/n mitbringen.

Der Vordruck über die Beantragung von Beratungshilfe ist vollständig auszufüllen. Bitte schildern Sie die Angelegenheit ausführlich (ggf. auf einem Beiblatt), damit nachvollzogen werden kann, was der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin für Sie tun soll.

Beispiele für Angelegenheiten allgemein:

  • familienrechtliche Streitigkeiten (Bsp: Scheidung; Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Wohnung und dem Hausrat; Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unterhaltsansprüchen, Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung und Streitigkeiten hinsichtlich Sorgerecht, Umgang etc. hinsichtlich der Kinder)
  • arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Bsp: Kündigung, ausstehender Lohn)
  • mietrechtliche Streitigkeiten (Bsp: Kündigung, Nebenkostenabrechnung)
  • sozialrechtliche Streitigkeiten (Bsp: Widerspruch gegen den Bescheid des Jobcenters/Bundesagentur/Landkreis/Hauptzollamt etc.)

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Unterlagen die Angelegenheit betreffend (Bsp.: Forderungsschreiben, Bescheid gegen den Widerspruch erhoben werden soll etc.)
  • Nachweise für bereits vorgenommener Eigeninitiative
  • Einkommensnachweis der letzten 3 Monate bzw. ALG-II-Bescheid
  • Ausgabennachweise (Bsp.: Miete, Versicherungen, Abgaben, Ratenzahlungen, Sonderbedarf etc.)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggfls. auch beim Amtsgericht erfragt werden.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Beschreibung

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Das Amtsgericht Weilburg ist örtlich zuständig für folgende Gemeinden/Städte:

  • Gemeinde Beselich mit den Ortsteilen Heckholzhausen, Niedertiefenbach, Obertiefenbach, Schupbach
  • Gemeinde Löhnberg mit den Ortsteilen Niedershausen, Obershausen, Selters
  • Gemeinde Mengerskirchen mit den Ortsteilen Dillhausen, Probbach, Waldernbach, Winkels
  • Gemeinde Merenberg mit den Ortsteilen Allendorf, Barig-Selbenhausen, Reichenborn, Rückershausen
  • Gemeinde Villmar mit den Ortsteilen Aumenau, Falkenbach, Langhecke, Seelbach, Weyer
  • Stadt Weilburg mit den Stadtteilen Ahausen, Bermbach, Drommershausen, Gaudernbach, Hasselbach, Hirschhausen, Kirschhofen, Kubach, Odersbach, Waldhausen
  • Gemeinde Weilmünster mit den Ortsteilen Aulenhausen, Dietenhausen, Ernsthausen, Essershausen, Laimbach, Langenbach, Laubuseschbach, Lützendorf, Möttau, Rohnstadt, Wolfenhausen
  • Gemeinde Weinbach mit den Ortsteilen Blessenbach, Edelsberg, Elkerhausen, Freienfels, Fürfurt, Gräveneck

Erweiterte Zuständigkeit in Familiensachen:
Bezüglich Familiensachen ist das Amtsgericht Weilburg auch für den Amtsgerichtsbezirk Limburg und für den Amtsgerichtsbezirk Hadamar zuständig.

Zuständigkeit in Insolvenz und Registersachen:
In Insolvenzsachen ist das Amtsgericht Limburg für den kompletten Landkreis Limburg-Weilburg zuständig. Beim Amtsgericht in Weilburg ist die Zuständigkeit nur noch bezüglich alter Konkurssachen (die vor dem 01.01.1999 eingegangen sind) gegeben.

Für die Führung des Handelsregisters ist ebenfalls das Amtsgericht Limburg zuständig. Das Amtsgericht Weilburg besitzt lediglich noch einen Einsichts-PC für Handelsregistersachen.

Digitaler Service Point

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster