Der (Fristen-) Briefkasten des Justizzentrums Offenbach am Main für
- das Amtsgericht Offenbach am Main,
- die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Darmstadt – Zweigstelle Offenbach am Main,
- das Landgericht Darmstadt – Kammern für Handelssachen – Offenbach am Main sowie
- das Arbeitsgericht Offenbach am Main
befindet sich links neben dem Haupteingang zum Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 18.
Der (Fristen-) Briefkasten wird täglich mehrfach geleert, auch an Sonn- und Feiertagen.
Durch Einwurf in diesen (Fristen-) Briefkasten kann auch außerhalb der regulären Dienstzeiten der vorgenannten Dienststellen der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden.
Bei Einwurf vor 24:00 Uhr erhalten alle Schriftstücke den aktuellen Tagesstempel, bei Einwurf nach 00:00 Uhr erhalten die Schriftstücke den Eingangsstempel des Folgetages.
Besonderheiten:
1. Anträge auf Eintragung im Grundbuch:
Anträge an das Grundbuchgericht erhalten eine Rangfolge, die durch den zeitlichen Eingang beim Grundbuchgericht vorgegeben wird.
Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Grundbuchgericht.
- Mit Einwurf in den Briefkasten,
- mit Abgabe in der gemeinsamen Poststelle,
- mit Übergabe an eine der im Eingangsbereich anwesenden Mitarbeiterinnen oder Mitar-beiter des Gerichts oder des Wachdienstes
ist ein an das Grundbuchgericht gerichteter Eintragungsantrag nicht rangwahrend eingegangen.
Schriftstücke für das Grundbuchgericht sollten Sie also im eigenen Interesse nur bei der für Ihren Grundbesitz zuständigen Service-Einheit des Grundbuchgerichts abgeben.
2. Anmeldungen zum Handels- und Genossenschaftsregister:
Mit Einführung des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sind Anmeldungen zum Handels- und Genossenschaftsregister, die in öffentlich beglaubigter oder beurkundeter Form zur Eintragung in eines dieser Register einzureichen sind, und Dokumente (z.B. Gesellschafterliste, Liste der Aufsichtsratsmitglieder, Protokoll über die Jahreshauptversammlung, etc.) von dem Notar, der die Beglaubigung oder Beurkundung vorgenommen hat, in elektronischer Form über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) dem Registergericht einzureichen.
3. Anmeldungen zum Vereinsregister:
Anmeldungen zum Vereinsregister können derzeit noch in schriftlicher Form an das Registergericht gerichtet werden, also auch durch Einwurf in den (Fristen-)Briefkasten.