Sprechzeiten zur RechtsantragsteIle für Zivil- und Familiensachen sind täglich montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das Zivilgericht oder einer einstweiligen Anordnung durch das Familiengericht sind auch montags bis donnerstags nach 12:00 Uhr bis spätestens 16:00 Uhr, freitags bis spätestens 14:30 Uhr möglich.
Für eilige Anträge an dienstfreien Tagen (samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen) ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie im Abschnitt „Hinweise zum Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen“.
Bitte erkundigen Sie sich, wenn möglich, bereits vorab telefonisch beim Zivil- bzw. Familiengericht, welche Unterlagen Sie zu den jeweiligen Anträgen mitbringen müssen. Oft kann auf diesem Wege auch bereits geklärt werden, ob ein Antrag statthaft ist.
Telefon: +49 69 8057 - 0. Dies ist die Nummer der Zentrale. Lassen Sie sich hier mit einem Rechtspfleger der Zivil-, bzw. Familienabteilung verbinden.
Wichtig: Bringen Sie bitte immer Ihren Personalausweis mit.