Gebäudeansicht des Landgerichts Darmstadt.

Landgericht Darmstadt

Kontakt

Landgericht Darmstadt

Fax

+49 611 32761 - 8084

Mathildenplatz 13 und 15, 64283 Darmstadt

Telefonsprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 14:30 Uhr

Hinweise

Das Landgericht Darmstadt ist in den Gebäuden A und D untergebracht.

Das Gebäude D verfügt am Haupteingang - Mathildenplatz 15 - über eine Rampe. Von der Halle im Erdgeschoss sind alle Abteilungen mit dem Aufzug erreichbar.

Das Gebäude A - Mathildenplatz 13 - ist wegen der Eingangstreppen des unter Denkmalschutz stehenden alten Gebäudes nicht direkt erreichbar. Rechts neben der Eingangstreppe befindet sich eine Klingel.
Bitte melden Sie sich bei Bedarf über diese oder telefonisch an der Pforte (Telefon: +49 6151 992 - 3027). Ein Justizbediensteter wird Ihnen dann behilflich sein.

Im Justizgebäude finden Einlass- /Sicherheitskontrollen statt.
Bei vermehrten Publikumsverkehr kann es daher zu Verzögerungen beim Betreten des Gerichtsgebäudes kommen.

Bitte reisen Sie rechtzeitig vor Ihrem Termin an.

Betreuung von Kindern und Jugendlichen als Zeugen und Verfahrensbeteiligte vor Gericht

Im Raum 0.211 im Gebäude D - Mathildenplatz 15 steht ein kindgerecht ausgestattetes Zimmer zur Verfügung, in dem Kinder und Jugendliche beim Warten auf ihre Vernehmung als Zeuge oder ihre Anhörung als Verfahrensbeteiligte in Familien-, Vormundschafts- und Strafsachen untergebracht werden können. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen während der Zeit im Gericht erfolgt durch ehrenamtliche Kräfte des Kinderschutzbundes und bei Bedarf durch Honorarkräfte des Jugendamts Darmstadt.

Es ist Sache der Eltern, Erziehungsberechtigten oder der Jugendlichen selbst mit dem Deutschen Kinderschutzbund Bezirksverband Darmstadt, Grafenstraße 31, 64283 Darmstadt (Telefon: +49 6151 210 - 66 oder +49 6151210 - 67; Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr) Kontakt aufzunehmen, um die Betreuung an Gerichtsstelle in die Wege zu leiten. Die Betreuungsperson wird das Gericht darüber informieren, dass das geladene Kind bzw. der oder die jeweils geladene Jugendliche in dem o. g. Kinderzimmer auf seinen Aufruf wartet.

Bitte beachten:

Digitaler Service Point

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster