Gebäudeansicht des Amtsgerichts in Seligenstadt.

Amtsgericht Seligenstadt

Kontakt

Amtsgericht Seligenstadt

Fax

+49 6182 931 - 150

Klein-Welzheimer Str. 1
63500 Seligenstadt

Telefon (alternativ): +49 6182 931 - 500

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hinweise

  • Parkplatz
    Unmittelbar vor dem Gebäude befinden sich fünf Behindertenparkplätze.
  • Zugang
    Der Zutritt zum Gebäude kann für Gehbehinderte durch den Haupteingang erfolgen. Im Hauptgebäude befindet sich ein Aufzug.
    Damit wird es Gehbehinderten ermöglicht, ohne Benutzung von Treppen die verschiedenen Etagen des Gebäudes zu erreichen.

Bitte beachten Sie:
Bestehen besondere Umstände, die darüber hinaus eine Hilfestellung durch Mitarbeiter des Amtsgerichts erfordern, wird gebeten, rechtzeitig vor dem Termin mit der Wachtmeisterei des Amtsgerichts (Telefon: +49 6182 931 - 102) fernmündlich Kontakt aufzunehmen.

An dienstfreien Tagen (samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen) ist für unaufschiebbare Einzelaufgaben ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Dieser wird im Verbund mit dem Amtsgericht Langen geführt.

In den Zeiten der Zuständigkeit des Amtsgerichts Langen (Hessen) ist der richterliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer +49 171 9740132 erreichbar.

In den Zeiten der Zuständigkeit des Amtsgerichts Seligenstadt ist der dortige richterliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer +49 171 3152605 erreichbar.

Bitte beachten:

Neben dem Haupteingang ist ein Briefkasten eingerichtet.

Durch Einwurf einer Postsendung in diesen besonders gekennzeichneten Briefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden.

Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in diesen Briefkasten eingeworfen werden, werden als an diesem Tag eingegangen erfasst.

Sendungen, die nach 00:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.

Es steht ein kindgerecht ausgestattetes Zimmer zur Verfügung.
Hier können sich Kinder und Jugendliche beim Warten auf ihre Vernehmung als Zeuge oder ihre Anhörung als Verfahrensbeteiligte aufhalten.

Bitte beachten Sie:
Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen während der Zeit im Gericht haben die Eltern, Erziehungsberechtigten oder Jugendlichen selbst zu regeln, etwa durch eine mitzubringende Vertrauensperson.

Das Amtsgericht Seligenstadt befindet sich in modernen Gebäuden am östlichen Stadtrand. Folgen Sie der Straße nach Klein-Welzheim bis zum Eckgrundstück Klein-Welzheimer Straße 1.

Örtliche Zuständigkeit:
Das Amtsgericht Seligenstadt ist örtlich zuständig für folgende Städte und Gemeinden:

  • Seligenstadt
  • Rodgau
  • Hainburg
  • Mainhausen

Besondere Zuständigkeit:

  • Zuständigkeitskonzentration
    • In Strafsachen
      In Strafsachen ist das Amtsgericht Offenbach über seinen eigenen Bezirk hinaus auch als Schöffen- und Jugendschöffengericht für den Bezirk des Amtsgerichts Seligenstadt zuständig.
    • Personenstandssachen
      In Personenstandsverfahren ist das Amtsgericht Darmstadt für alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichtsbezirks Darmstadt zuständig.
    • Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister
      Das Amtsgericht Offenbach ist in diesen Angelegenheiten das zuständige Registergericht.
    • Insolvenzgericht
      Das Amtsgericht Offenbach ist gemeinsames Insolvenzgericht für die Amtsgerichtsbezirke Offenbach, Langen und Seligenstadt.
       
  • Zentrales Mahngericht ist das 
    Amtsgericht Hünfeld
    - Mahnabteilung -
    Am Anger 4
    36088 Hünfeld
    Telefon: +49 6652 600 - 01
    Telefax: +49 6652 600 - 222
     
  • Das Partnerschaftsregister wird geführt beim
    Amtsgericht Frankfurt
    Heiligkreuzgasse 34
    60313 Frankfurt am Main
    Telefon: +49 69 1367 - 2022

Digitaler Service Point

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster