Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden
Allgemeine Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
AG Wiesbaden
Amtsgericht Wiesbaden
Telefon
Fax
+49 611 327061 - 513
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden
Allgemeine Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Aufgrund der angespannten Personalsituation ist die Nachlassabteilung telefonisch derzeit nicht zu erreichen.
Für allgemeine Fragen oder Terminvereinbarungen senden Sie bitte – unter Angabe der verstorbenen Person - eine Mail an:
nachlassgericht@ag-wiesbaden.justiz.hessen.de.
Notieren Sie in dieser Anfrage auch eine Telefonnummer, unter der Sie für einen Rückruf erreichbar sind.
Es ist nicht zulässig, bei den hessischen Gerichten und Justizbehörden per E-Mail eine Klage zu erheben, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen.
An dienstfreien Tagen (samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen) ist für unaufschiebbare (!) Einzelaufgaben ein richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet und zwar jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Die Geschäftsstelle des Bereitschaftsdienstes ist zu den vorgenannten Zeiten im Justizzentrum zu erreichen. Bitte wenden Sie sich nach Betreten des Gebäudes an den/die Mitarbeiter/in der Pforte. Dort hilft man Ihnen weiter.
Eine über diese Zeiten hinausgehende richterliche Rufbereitschaft besteht nur für bestimmte Anträge der Staatsanwaltschaft und der Polizei.
Das Amtsgericht Wiesbaden ist als Grundbuchamt für die in seinem Bereich gelegenen Grundstücke zuständig.
Wenn Sie einen Auszug aus dem Grundbuch benötigen, können Sie diesen schriftlich – ausschließlich per Post oder per Fax – beim
Grundbuchamt
Amtsgericht Wiesbaden
Justizzentrum
Mainzer Str. 124
65189 Wiesbaden
Telefax: +49 611 32706 1553
beantragen.
Die Grundbucheinsicht (das ist ausschließlich die Einsicht in das elektronische Grundbuchblatt, nicht Akteneinsicht) ist während der gesamten Dienststunden zwischen 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr, freitags bis 15:00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung (+49 611 3261-5132) gestattet. Die Einsicht-PCs befinden sich im Zimmer 3.127. An der Zimmertür ist ein Schild „Grundbucheinsicht“ angebracht.
Für Auskünfte, Einsichten in und Abschriften aus Grundakten wenden Sie sich bitte – zunächst telefonisch – an die jeweils zuständige Serviceeinheit.
Das Justizzentrum kann über den Haupteingang an der Mainzer Straße 124 oder über den Eingang vom Boulevard aus Richtung Verwaltungszentrum betreten werden.
Die Sitzungssäle befinden sich im Erd- und 1. Obergeschoss. Die meisten Strafsitzungen finden in Sälen im Erdgeschoss direkt im Anschluss an die Sicherheitskontrollen statt. Die Sitzungssäle der Zivil- und Familienabteilung sind im 1. Obergeschoss zu finden. Die Geschäftsstellen des Amtsgerichts befinden sich in den zur Weidenbornstraße hin gelegenen Gebäudeteilen. Alle dem Amtsgericht zugeordneten Räumen haben auf dem Zimmerschild eine orangefarbene Markierung.
Eine Übersicht finden Sie in unserem "Wegweiser Justizzentrum Wiesbaden".
Wenn Sie eine bestimmte Geschäftsstelle suchen, melden Sie sich am besten nach der Sicherheitskontrolle bei der Service-Theke. Die dortigen Mitarbeiter können Ihnen den Weg beschreiben.
Das Justizzentrum verfügt über einen ebenerdigen Zugang von der Mainzer Straße aus, ebenso über den so genannten Boulevard zwischen Justizzentrum und dem Verwaltungszentrum der Stadt Wiesbaden. Sofern Sie im Besitz einer blauen Sonderparkgenehmigung sind, stehen Behindertenparkplätze am „Boulevard“ und im nahe gelegenen Parkhaus zur Verfügung.
Über einen behindertengerechten Aufzug im Eingangsbereich können die oberen Stockwerke erreicht werden. Die Ruf- und Wahltasten der Aufzüge sind taktil erfassbar.
Behindertengerechte Toiletten befinden sich im Haupteingangsbereich und in jeder Etage. Ein besonderer Schlüssel wird für die Benutzung der Toiletten nicht benötigt. Die Mitarbeiter an der Servicetheke stehen bei Bedarf als Ansprechpartner zur Verfügung.
Da häufig mehrere Schulklassen am selben Tag eine Hauptverhandlung in Strafsachen besuchen möchten, ist es dringend zu empfehlen, rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor dem beabsichtigten Besuch mit dem Amtsgericht Kontakt aufzunehmen. Bitte melden Sie sich hier telefonisch bei Herrn Bleidtner (Telefon: +49 611 32615 - 426).
Verhandlungen in Zivilsachen sind für Schulklassen erfahrungsgemäß von geringerem Interesse. Sollte im Einzelfall gleichwohl der Besuch einer mündlichen Verhandlung (z.B. in Mietsachen) gewünscht werden, empfiehlt es sich auch hier, frühzeitig vor dem in Auge gefassten Termin mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen. Wenden Sie sich hier an den Pressesprecher.
Wir warnen vor Anrufen von vermeintlichen Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollziehern, die am Telefon behaupten, es lägen Schulden bei Unternehmen wie z.B. Lotteriegesellschaften vor. Sie werden dann aufgefordert, einen Betrag auf ein Konto (meistens im Ausland) zu überweisen.
Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher werden niemals per Telefon zu einer Überweisung auffordern und schon gar nicht auf ein ausländisches Konto. Wenn sie einen solchen Anruf erhalten sollten, wenden sie sich bitte an die Polizei und überweisen sie auf keinen Fall Geld. Der Erstkontakt zwischen Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollziehern und Schuldnerinnen bzw. Schuldnern erfolgt in der Realität schriftlich oder persönlich. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher können sich im persönlichen Kontakt durch einen Dienstausweis mit Lichtbild ausweisen.
Bitte beachten Sie:
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Claudia Dirlenbach
Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht Wiesbaden
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+49 611 32706 - 1550
Das Amtsgericht Wiesbaden ist Ausbildungsgericht für die Berufe
Auskünfte über Anschriften und Dienstzeiten des zuständigen Ortsgerichts erteilen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen oder die Amtsgerichte.
Ihr Draht zur hessischen Justiz
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Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.
Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.
Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster
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