Gebäudeansicht des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Amtsgericht Frankfurt am Main

Kontakt

Gebäudeansicht des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Amtsgericht Frankfurt am Main

Fax

+49 69 1367 - 2030

Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Gebäudeansicht der Außenstelle Höchst des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Amtsgericht Frankfurt am Main - Außenstelle Höchst

Fax

+49 69 1367 - 3212

Zuckschwerdtstraße 58
65929 Frankfurt am Main

Allgemeine Sprechzeiten:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hinweise

Die Sprechzeiten einzelner Abteilungen können von den allgemeinen Sprechzeiten abweichen.

In diesen Fällen finden Sie Informationen dazu im Abschnitt "Weitere Informationen" bei den dort aufgeführten Abteilungen.

Die Servicetheke befindet sich im Gerichtsgebäude A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main.

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist für Menschen mit Gehbehinderungen über die Gerichtsgebäude C, Konrad-Adenauer-Str. 20, 60313 Frankfurt am Main  und Gerichtsgebäude E, Hammelsgasse 1, 60313 Frankfurt am Main über eine Rampe zu erreichen.

  • Gerichtsgebäude A
    Heiligkreuzgasse 34
    60313 Frankfurt am Main
    Telefon: +49 69 1367 - 01
    Telefax: +49 69 1367 - 2030
  • Gerichtsgebäude B
    Gerichtsstraße 2
    60313 Frankfurt am Main
    Telefon: +49 69 1367 - 01
    Telefax: +49 69 1367 - 2030
  • Gerichtsgebäude E
    Hammelsgasse 1
    60313 Frankfurt am Main
    Telefon: +49 69 1367 - 01
    Telefax: +49 69 1367 - 2030
  • Gerichtsgebäude F
    Klingerstraße 20
    60313 Frankfurt am Main
    Telefon: +49 69 1367 - 01
    Telefax: +49 69 1367 - 2030
  • Außenstelle Höchst
    Zuckschwerdtstraße 58
    65929 Frankfurt am Main
    Telefon: +49 69 1367 - 01
    Telefax: +49 69 1367 - 2030

Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist Ausbildungsgericht für die Berufe

  • Justizfachangestellte/Justizfachangestellter
  • Justizfachwirtin/Justizfachwirt
  • Rechtspflegerin/Rechtspfleger

Die persönliche Vorsprache in Beratungshilfeangelegenheiten ist auf Grund der Corona-Pandemie nur nach vorheriger TerminvereinbarungÖffnet sich in einem neuen Fenster möglich. Termine können hier online zu den untenstehenden Sprechzeiten vereinbart werden.

  • Beratungshilfe Innenstadt Rechtspfleger:
    Abteilung 25 und 26
    Gerichtsgebäude B, 1. Obergeschoss
    Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main

    Sprechzeiten:
    Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mittwoch keine Sprechzeiten
    Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Letzte Ausgabe der Wartemarken: 11:45 Uhr
     
  • Beratungshilfe Innenstadt Serviceeinheit:
    Abteilung 25 und 26
    Gerichtsgebäude B, 1. Obergeschoss, Zimmer 178
    Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
    Telefon: +49 69 1367 - 2929 oder
    Telefon: +49 69 1367 - 6969

    Sprechzeiten:
    Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Letzte Ausgabe der Wartemarken: 11:45 Uhr
     
  • Beratungshilfe Außenstelle Höchst:

    Sprechzeiten:
    Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Kinderanhörungszimmer:
Für Anhörungen von Kindern verfügt das Familiengericht über ein kindgerecht gestaltetes Anhörungszimmer. Das Kinderanhörungszimmer befindet sich im Raum 259 im 2. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes B, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main.

Am Gerichtsgebäude B in der Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main befindet sich die gemeinsame Briefkastenanlage der Frankfurter Justizbehörden.

Jede Gerichtsvollzieherinnen bzw. jeder Gerichtsvollzieher ist meistens für mehrere Stadtbezirke zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Wohnsitz der Schuldnerin bzw. des Schuldners.

Die Zuständigkeit wird wie folgt ermittelt:

  1. Über das Straßenverzeichnis Frankfurt am Main müssen Sie zunächst den Stadtbezirk ermitteln.
  2. Aus der Geschäftsverteilung ist die oder der für den Stadtbezirk zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher ersichtlich (grüne Tabellenspalte).
  3. Nähere Kontaktinformationen erhalten Sie über die Anschriften- und Telefonliste.

Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts hilft Ihnen gern bei weiteren Fragen.

Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggfls. auch beim Amtsgericht erfragt werden.
Eilige Aufträge richten Sie bitte direkt an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilerstelle -Innenstadt oder Außenstelle Höchst-.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Für die Gemeinden des Main-Taunus-Kreises und Katasterbezirke der Stadt Frankfurt am Main Diedenbergen, Eddersheim, Eschborn, Griesheim, Hattersheim, Höchst, Hofheim, Kriftel,  Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Niederhöchstadt, Nied, Niederhofheim, Oberliederbach, Okriftel, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Sulzbach, Unterliederbach, Wallau, Wildsachsen und Zeilsheim ist das

Grundbuchamt Frankfurt am Main
Außenstelle Höchst
Zuckschwerdtstraße 58
65929 Frankfurt am Main

zuständig.

Grundbucheinsicht und Abgabe von Schriftstücken:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Grundbuchauszüge und -einsicht:
Grundbuchauszüge erhalten Sie an unserer Servicetheke im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main (Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Grundbucheinsicht erhalten Sie an den Einsichtsplätzen im Gerichtsgebäude A im Erdgeschoss in den Zimmern 12, 35 und 51 sowie im ersten Stock auf Zimmer 135.

Telefonische Sprechzeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr sowie mittwochs: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr.

Anmeldungen zum Grundbuch

Anträge auf Grundbuchauszüge sowie Namensberichtigung und Grundbuchberichtigung nach Erbfall:

Verwenden Sie bitte die unter dem Menüpunkt "Formulare und Merkblätter des Amtsgerichts Frankfurt am Main" im Abschnitt Grundbuch bereitgestellten Formulare. 

Zwangsversteigerungs-/Zwangsverwaltungsverfahren werden von den Abteilungen 841, 842, 843, 844, 845 und 846 des Amtsgerichts durchgeführt.
Die Räume befinden sich im 2. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main.
Versteigerungstermine finden im Sitzungssaal 202 Gebäude A, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main statt.

Folgende Bezirke fallen unter die örtliche Zuständigkeit der Abteilungen 841 - 846:

Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main, einschließlich der Abteilung Höchst, mit folgenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises:
Stadtgemeinde Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt), Hattersheim (einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim), Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau, und Wildsachsen) sowie die Landgemeinden Kriftel, Oberliederbach, Niederhofheim und Sulzbach.

Sprechstunden: 
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Für Sie wurden 6 Einsichtsplätze zum Einsehen der Wertgutachten errichtet. Diese Plätze befinden sich in Raum 233 Gebäude A.

Hinweis:
Telefonische Anfragen zu laufenden Verfahren sollten an die/den zuständige/n Mitarbeiter/in der Geschäftsstelle gerichtet werden, weil dort die Akten aufbewahrt werden. Wertgutachten zu jedem Verfahren liegen dort zur Einsicht bereit. Kopien können für Interessenten/innen leider nicht gefertigt werden.
Die Mitarbeiter/innen sind stets bemüht Ihnen schnell weiterzuhelfen und Ihre Fragen zu beantworten. Haben Sie jedoch bitte Verständnis, dass nicht alle Informationen für Bietinteressentinnen und Bietinteressenten zugänglich sind.
Wegen der zahlreichen Anrufe kann es kurzzeitig zu Überlastungen kommen. Probieren Sie es in einem solchen Fall bitte später noch einmal.

Wir empfehlen, sich im eingangs verlinkten Versteigerungsportal der Länder über Zwangsversteigerungstermine und Versteigerungsobjekte zu informieren. Externe Anbieter von Versteigerungskatalogen handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Insolvenzverfahren werden im Gerichtsgebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main durchgeführt.

Örtliche Zuständigkeit:
Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main, einschließlich der Abteilung Höchst, mit folgenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises: Stadtgemeinden Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt), Hattersheim (einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim), Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau und Wildsachsen) sowie die Landgemeinden Kriftel, Liederbach und Sulzbach

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Negativbescheinigungen zur Anmeldung eines Gewerbes können per Post, Telefax oder E-Mail beantragt werden. Die E-Mail Adresse des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main lautet insolvenzgericht@AG-Frankfurt.Justiz.Hessen.de.
Einen Antragsvordruck finden Sie unter dem Menüpunkt "Formulare und Merkblätter des Amtsgerichts Frankfurt" im Abschnitt "Insolvenz".

Geschäftsverteilung:

  • Bei den Antragsverfahren richtet sich die Zuständigkeit nach den Buchstaben.
  • Maßgeblich ist der Familienname des Schuldners/der Schuldnerin. Beim Beispiel Erik Mustermann wäre der Buchstabe M zuständig.
  • Auch bei Firmen wie beispielsweise Erik Mustermann GmbH gilt der Buchstabe M.
  • Bei eröffneten Verfahren wie z.B. 810 IN 30/92 K-15-2 richtet sich die Zuständigkeit nach der ersten Turnusziffer des Aktenzeichens (hier im Beispiel 15). Zuständig ist die Serviceeinheit 15 (nicht der Buchstabe K!).

Allgemeine Zuständigkeit:
Für Nachlasssachen und Todeserklärungen ist die Abteilung 51 (Gerichtsgebäude A, 2. Obergeschoss, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main) zuständig.

Allgemeine Informationen:
Informationen zu den Dienstleistungen des Nachlassgerichts
Hinweise des Nachlassgerichts (hessen.de)
Telefonverzeichnis (Nachlassgericht)

Erbausschlagungen, die Abgabe von Testamenten im Todesfall oder zur Hinterlegung sind ohne vorherige Terminvereinbarung Montag bis Freitag jeweils bis spätestens 11:30 Uhr möglich.

Persönliche Sprechzeiten in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger schriftlicher Terminvereinbarung.

Eine Terminvereinbarung können Sie vornehmen:

Für Testamentsrücknahme aus amtlicher Verwahrung können Sie online einen Termin vereinbaren: Online–Terminvereinbarung | Dienstleistung wählen (hessen.de)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Örtliche Zuständigkeit:
Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist zuständig, wenn die/der Verstorbene zum Zeitpunkt ihres/seines Todes im Stadtbezirk Frankfurt am Main, in Bad Vilbel oder in Karben gewohnt hat. Der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort bestimmt die Zuständigkeit des Nachlassgerichts.

Die Außenstelle Höchst, Zuckschwerdtstraße 58, 65929 Frankfurt am Main ist zuständig, wenn die/der Verstorbene zuletzt in den Frankfurter Stadtteilen mit der Postleitzahl 60529 bzw. 65... oder folgenden Gemeinden des Main-Taunus-Kreises gewohnt hat: Stadtgemeinden Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt), Hattersheim (einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim), Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau und Wildsachsen) sowie die Landgemeinden Kriftel, Liederbach und Sulzbach.

Stand 12.07.2022

Am komfortabelsten können Sie Registereinsicht über das Gemeinsame Registerportal der LänderÖffnet sich in einem neuen Fenster nehmen.

Einen Antrag auf Zusendung von Registerauszügen können Sie stellen:

  • per E-Mail an: registergericht@ag-frankfurt.justiz.hessen.de
  • per DE-Mail an: ag-frankfurt-main@egvp.de-mail.de
  • schriftlich an:
    Amtsgericht Frankfurt am Main
    Registergericht
    Heiligkreuzgasse 34
    60313 Frankfurt am Main
  • per Telefax an: die untenstehenden Fax-Nummern der zuständigen Serviceeinheiten.

Geben Sie in dem Antrag bitte an:

  • die Firma oder den Namen der Gesellschaft, Partnerschaft, Genossenschaft oder des Vereins
  • nach Möglichkeit das Registerzeichen (zum Beispiel HRB 123456)
  • die Anzahl und die Art der gewünschten Registerauszüge (aktuell, chronologisch oder historisch)
  • ob die Auszüge beglaubigt (Gebühr: 20,00 Euro pro Auszug) oder unbeglaubigt (Gebühr: 10,00 Euro pro Auszug) sein sollen.

Lage:
Das Justizzentrum in der Frankfurter Innenstadt liegt zwischen Seilerstraße, Zeil und Konrad-Adenauer-Straße.

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Amtsgericht wollen, fahren Sie bis zur Haltestelle "Konstablerwache", die Sie erreichen mit

  • den U-Bahnlinien 4 bis 7,
  • den S-Bahnlinien 1 bis 6, 8 und 9,
  • der Straßenbahnlinie 12
  • sowie den Buslinien 30 und 36.

Erreichbarkeit mit privaten Verkehrsmitteln:
In den umliegenden Straßen gibt es nur sehr wenige Parkmöglichkeiten. Zudem ist die Parkzeit durch Parkscheinautomaten eingeschränkt. Falls Sie unbedingt mit dem PKW anreisen müssen, stehen folgende in der Nähe gelegene Parkhäuser zur Verfügung:

  • "Am Gericht" (Zufahrt Klapperfeldstraße)
  • "Konrad-Adenauer-Straße" (Zufahrt Vilbeler Straße) und
  • "Arabella Grand Hotel" (Zufahrt Konrad-Adenauer-Straße/Kleine Friedberger Straße)

Folgen Sie bei der Anfahrt den Hinweisschildern in der Innenstadt. Hierbei können Sie sich an dem Parkleitsystem - Buchstabe "Z" - orientieren.
Die Parkgebühren werden Zeugen, Sachverständigen und Dolmetschern gegen Vorlage des Parkscheins zusammen mit ihrer sonstigen Entschädigung erstattet, sofern sie eine Entschädigung für die Benutzung des Kraftfahrzeugs geltend machen können.

Zeitplanung:
An allen Zugängen zu den Gebäuden werden Sicherheitskontrollen durchgeführt. Bei erhöhtem Kontrollaufkommen kann es daher zu Verzögerungen kommen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung. Für die getroffenen Kontrollmaßnahmen - welche nicht nur im Interesse der Bediensteten, sondern auch zum Schutz aller Besucher durchgeführt werden - bitten wir Sie um Ihr Verständnis. 

Wer hilft Ihnen weiter?
In jedem Gebäude finden Sie eine(n) Pförtner/in, die/der Ihnen bereitwillig weiterhilft. Sie können auch die Nebenstelle anrufen, die auf dem Ihnen zugegangenen Schriftstück angegeben ist. Die Telefonzentrale der Frankfurter Justizbehörden meldet sich unter Telefon: +49 069 1367 - 01.

Frankfurt am Main - Höchst ist ein westlicher Vorort von Frankfurt am Main. Das Amtsgerichtsgebäude befindet sich in unmittelbarer Nähe des Finanzamtes, der Städtischen Klinik Frankfurt-Höchst und der Justizvollzugsanstalt.

So erreichen Sie uns:

  • mit dem Auto:
    über die Autobahn A 3, Abfahrt am Wiesbadener Kreuz auf die A 66 (Wiesbaden – Frankfurt) Richtung Frankfurt sowie aus der Gegenfahrtrichtung von der A 648 zur A 66 oder A 5 zur A 66 jeweils Richtung Wiesbaden, sodann benutzen Sie die Ausfahrt Frankfurt-Höchst mit der Einmündung auf die Königsteiner Straße (B 8) Richtung Innenstadt Ffm-Höchst. Auf der Königsteiner Straße halten Sie sich an die Beschilderung "Krankenhaus" und biegen links in die Hospitalstraße ein. Sie überfahren die folgende Ampelkreuzung auf der Hospitalstraße und biegen nach ca. 200 m rechts in die Zuckschwerdtstraße ein. Unmittelbar auf der linken Seite befinden sich die Justizvollzugsanstalt und das Amtsgericht Außenstelle Frankfurt am Main Höchst.
  • mit der Bahn:
    über die Verbindungen aus dem Rhein- Main Gebiet aus Richtung Mainz / Wiesbaden, dem Main-Taunus Kreis aus der Richtung Köln-Limburg-Niedernhausen sowie den Anschlüssen der S-Bahnen vom Hauptbahnhof Frankfurt mit der S 1 Richtung Niedernhausen und der S 2 Richtung Wiesbaden. Das Bahngebäude verlassen sie über den Nordausgang (nicht über den Hauptausgang) halbrechts über die Adelon Straße in Richtung Königsteiner Straße und überqueren diese bei der Fußgänger Ampel in die Gerlachstraße, nach ca. 500 m geradeaus haben Sie das Gerichtsgebäude erreicht.
  • mit der Straßenbahn:
    Linie 11 bis zur Haltestelle Zuckschwerdtstraße (Kreuzung Zuckschwerdtstraße / Ludwig Scriba Straße). Die Zuckschwerdtstraße in Richtung der unmittelbar an der Haltestelle befindlichen Eisenbahnüberführung begehen. Nach ca. 600 m ist das Gerichtsgebäude erreicht.
  • mit dem Bus:
    Buslinie 50 bis zum Haltepunkt Zuckschwerdtstraße / Gerlachstraße unmittelbar vor dem Gerichtsgebäude.

Parkmöglichkeiten in Gerichtsnähe
In der Nähe des Gerichtsgebäudes befinden sich zwar zahlreiche frei zugängliche Parkplätze, jedoch sind diese meist durch die Anwohner sowie die Besucher und Mitarbeiter der verschiedenen Dienststellen und der Klinik belegt.
Das Parkhaus "Gleisdreieck" erreichen Sie -wie unter "mit dem Auto" bereits beschrieben-, um dann in der Zuckschwerdtstraße die zweite Straße rechts (vor der Bahnüberführung) in die Bahnhofstraße einzubiegen. Nach ca. 200 m biegen Sie nach links zum Parkhaus ein.

Sie haben eine Ladung zur Zeugenaussage erhalten.

Sie möchten sich einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als Zeugin/Zeuge verschaffen?
Sie sind Opfer der Tat, die Gegenstand der Verhandlung ist?
Sie haben Fragen zum Ablauf einer Gerichtsverhandlung und möchten beispielsweise wissen, wie eine Zeugenvernehmung verläuft?
Sie möchten zum Gerichtssaal begleitet werden?
Sie müssen aus persönlichen Gründen Ihr Kind / Ihre Kinder zum Gericht mitbringen und brauchen für die Dauer Ihrer Vernehmung eine Betreuungsperson?
Ihr Kind soll als Zeuge vernommen werden?

Bei den Justizbehörden Frankfurt am Main ist seit dem 1. August 1993 eine Zeugen- und Kinderbetreuungsstelle eingerichtet.

Eine Sozialarbeiterin, eine Sozialpädagogin und ein Sozialpädagoge stehen vor Ort zur Verfügung und informieren, unterstützen und beraten Zeugen (kostenlos), wenn diese vor das Amts-, Land- oder Oberlandesgericht geladen wurden. Sie haben die Möglichkeit, schon einige Tage vor dem Gerichtstermin mit der Zeugenbetreuung Kontakt aufzunehmen. Sie erhalten dann nähere Informationen oder können zum Beispiel das Mitbringen Ihres Kindes / Ihrer Kinder ankündigen. Ein kindgerechtes Spielzimmer steht zur Verfügung.

Zeugenbetreuung

Telefon: +49 69 1367 - 2636
1. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes E, gegenüber dem Sitzungssaal 16.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Stand 06.07.2022

Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist örtlich zuständig für folgende 

  • Städte:
    • Frankfurt am Main
    • Bad Vilbel
    • Karben
  • Stadtgemeinden im Main-Taunus-Kreis:
    • Eschborn einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt
    • Hattersheim einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim
    • Hofheim einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau und Wildsachsen und
  • Landgemeinden:
    • Kriftel
    • Liederbach
    • Sulzbach

In bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (ausgenommen Miet- und WEG-Sachen) besteht ein gemeinsamer Turnus mit der Außenstelle Höchst.

Zuständigkeitskonzentration:

  • Zuständigkeit für den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
    Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist für den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zuständig:
    • für alle Verfahren gemäß §§ 12 Abs.1, 13 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (IntFamRVG)
    • für alle Verfahren gemäß §§ 28, 35 des Gesetzes zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz - AUG)
    • für Verfahren nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes vom 17.03.2007 zur Umsetzung des Haager Übereinkommens vom 13.01.2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz - ErwSÜAG)
    • für Verfahren nach dem Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (Adoptionswirkungsgesetz - AdWirkG)
    • für Verfahren nach § 187 Abs. 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
    • für die Führung des Partnerschaftsregisters
    • für Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 für geringfügige Forderungen
    • für Insolvenzverfahren nach § 3a der Insolvenzordnung (InsO)
    • für Entscheidungen nach den §§ 87g und 87i des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
    • für Restrukturierungssachen nach § 34 Abs. 1 StaRUG
  • Zuständigkeit für mehrere Landgerichtsbezirke
    • Für die Bezirke der Landgerichte Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Limburg und Wiesbaden ist das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig:
      • für Verfahren nach dem Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG)
      • in Urheberrechtsstreitigkeiten
      • für Entscheidungen über Ersuchen und Anträge nach den §§ 10, 11, 15, 17, 18 und 24 des Ausführungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag
    • Für die Bezirke der Landgerichte Frankfurt am Main, Darmstadt und Wiesbaden werden vom Amtsgericht Frankfurt am Main die Mitteilungen an das Bundeszentral-, Verkehrszentral- und Gewerbezentralregister wahrgenommen.
  • Zuständigkeit für den Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main
    Für den Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main ist das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig:
    • als Schöffengericht und gemeinsames Jugendschöffengericht
    • für Haftentscheidungen und Entscheidungen im beschleunigten Verfahren
    • für Entscheidungen nach §§ 45, 47 des Personenstandsgesetzes (PStG)

Die Außenstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main-Höchst ist örtlich zuständig für

  • Stadtgemeinden:
    • Eschborn (einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt)
    • Hattersheim (einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim)
    • Hofheim (einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim, Wallau und Wildsachsen)
  • Landgemeinden:
    • Kriftel
    • Liederbach und
    • Sulzbach
  • Katasterbezirke (Gemarkungen, nicht Stadtbezirke):
    • Griesheim
    • Höchst
    • Nied
    • Schwanheim
    • Sindlingen
    • Sossenheim
    • Unterliederbach und Zeilsheim

In bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (ausgenommen Miet- und WEG-Sachen) besteht ein gemeinsamer Turnus mit dem Innenstadtbezirk.

Für Miet- und WEG-Sachen ist ausschließlich der Innenstadtbezirk zuständig.

Die bei der Außenstelle Höchst eingerichteten Familiengerichtsabteilungen sind örtlich nur zuständig für die oben aufgeführten Gemeinden des Main-Taunus-Kreises sowie die Katasterbezirke Höchst, Nied, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim der Stadt Frankfurt am Main.

Die Zivilprozessabteilungen 29, 30, 31 und 32 finden Sie im Erdgeschoss, die Abteilung 33 (Mietsachen, WEG-Verfahren sowie Landwirtschaftssachen) und die Abteilung 25 und 26 (Beratungshilfe) im 1. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes B, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main.

Bei allen schriftlichen Eingaben und telefonischen Anfragen ist die richtige und vollständige Angabe des Aktenzeichens Grundlage für eine zügige Bearbeitung.

Für die Aufnahme von Anträgen auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung wenden Sie sich bitte an die Aufnahme von Anträgen

Publikumsanmeldung Rechtsantragsstelle bei dem

Amtsgericht Frankfurt am Main
Gerichtsgebäude B
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Zimmer 178

Telefon: +49 69 1367 - 2929 oder
Telefon: +49 69 1367 - 6969

Für Anträge auf Bewilligung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich. Das entsprechende bundeseinheitliche Formular finden Sie in der Formularsammlung der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Abschnitt "Zivilsachen".

 

Digitaler Service Point

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster