Behindertenparkplätze befinden sich auf dem Parkplatz, wo sich auch der Aufzug befindet.
Der Parkplatz/Aufzug ist durch die Toreinfahrt erreichbar. An dieser ist eine Klingel angebracht. Auf entsprechendes Signal wird diese Tür durch einen Mitarbeiter des Amtsgerichts geöffnet.
Damit wird es Gehbehinderten, die z.B. auf einen Rollstuhl zur Fortbewegung angewiesen sind, ermöglicht, ohne Benutzung von Treppen das Hauptgebäude mit dem Aufzug zu erreichen.
Das Gebäude B, C und D ist wegen des unter Denkmalschutz stehenden alten Gebäudes nicht direkt erreichbar. Prozessbeteiligten und Besuchern, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, wird empfohlen, sich telefonisch an der Wachtmeisterei (+49 6206 1808 - 100) zu melden. Ein Justizbediensteter wird Ihnen dann behilflich sein.
Bestehen besondere Umstände, die darüber hinaus eine Hilfestellung durch Mitarbeiter des Amtsgerichts erfordern, wird gebeten, rechtzeitig vor dem Termin mit der Wachtmeisterei des Amtsgerichts (+49 6206 1808 - 100) fernmündlich Kontakt aufzunehmen.