Verification of Payee (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung, die zum 9.10.2025 in Kraft treten wird. Danach müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung). Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden.
Bitte achten Sie bei der Erstellung von Mahnbescheidsanträgen deshalb auf korrekte Angaben um eventuelle Zahlungsprobleme zu vermeiden.
Hinweis für Nutzer sog. Kennziffern für das Mahnverfahren:
Bitte prüfen Sie die in Ihren Kennziffern hinterlegten Daten zu der Bankverbindungen, die im Mahnbescheid als Zahlungskonto eingedruckt werden soll. Die Mahngerichte können keine Gewähr für die Richtigkeit der in einer Kennziffer hinterlegten Bankverbindung übernehmen. Ggf. sollten die Daten über einen Änderungsantrag korrigiert werden.