Ab dem 12.05.2025 wird bei dem Amtsgericht Rüdesheim am Rhein die elektronische Akte in den Sachgebieten Nachlass, Betreuung, Beratungshilfe, Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung eingeführt.
Dies ist mit einer erheblichen Mehrarbeit verbunden, da die Einführung eines neuen Systems und die damit verbundenen Umstellungen zeitaufwändig sind.
Ferner müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben zeitweise die Akten hybrid (d.h. in Papierform und elektronisch) geführt werden, was ebenfalls zu einem erheblichen Mehraufwand führt.
Es ist deshalb mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Auch die Erreichbarkeit der Bediensteten ist nur eingeschränkt gegeben. Zusätzliche Ressourcen für die Beantwortung von telefonischen Anfragen sind nicht vorhanden.
Wir bitten Sie daher, im Mai und Juni möglichst von Sachstandsanfragen abzusehen und uns telefonisch nur in besonders eilbedürftigen Angelegenheiten zu kontaktieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!