Gebäudeansicht des Landgerichts Fulda.

Landgericht Fulda

Hinweise

Das Landgericht Fulda ist für Besucher mit Mobilitätseinschränkungen über eine Rampe auf der linken Seite des Haupteingangs zu erreichen. An diesem Eingang ist eine Sprechanlage angebracht, mit der Sie Kontakt zur Zentrale des Landgerichts aufnehmen können.

Über den im Erdgeschoss befindlichen Aufzug können alle Stockwerke des Landgerichts Fulda erreicht werden. Die Sitzungssäle befinden sich in der Ebene 0. Hier befindet sich auch die Behindertentoilette.

Bei Fragen sind die Bediensteten des Landgerichts Fulda jederzeit gerne behilflich.

Hinweise auf Verstöße gegen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung im Rahmen der Dienstaufsicht über Notarinnen und Notare

Der Präsident des Landgerichts übt die Dienstaufsicht über die im Landgerichtsbezirk ansässigen Notarinnen und Notare aus. Als Aufsichtsbehörde ist er gemäß § 53 Abs. 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) verpflichtet, ein System zur Annahme von Hinweisen zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz und gegen auf Grundlage dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen und gegen andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung einzurichten.

Konkrete Hinweise auf Verstöße durch Notarinnen oder Notare gegen die vorgenannten Bestimmungen können Sie auf folgenden Wegen übermitteln:

Bitte beachten Sie bei allen Kommunikationswegen, dass Sie keine Informationen zu Ihrer Person übermitteln, wenn sie anonym bleiben wollen. Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass wir Sie weder über den aktuellen Stand noch über das Ergebnis etwaiger Ermittlungen informieren können.

Bitte beachten Sie:

  • Örtliche Zuständigkeit:
    Der Zuständigkeitsbezirk des Landgerichts Fulda umfasst die Amtsgerichtsbezirke Fulda, Bad Hersfeld und Hünfeld.
  • Sachliche Zuständigkeit:
    Das Landgericht hat vielfältige Rechtsprechungsaufgaben in Zivil- und Strafsachen, sowohl in der ersten, als auch in der zweiten Instanz. Ferner ist es zuständig für Strafvollstreckungssachen der Justizvollzugsanstalten Fulda und Hünfeld.

Digitaler Service Point

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster