Gebäudeansicht des Landgerichts Fulda.

Landgericht Fulda

Hinweise

Das Landgericht Fulda ist für Besucher mit Mobilitätseinschränkungen über eine Rampe auf der linken Seite des Haupteingangs zu erreichen. An diesem Eingang ist eine Sprechanlage angebracht, mit der Sie Kontakt zur Zentrale des Landgerichts aufnehmen können.

Über den im Erdgeschoss befindlichen Aufzug können alle Stockwerke des Landgerichts Fulda erreicht werden. Die Sitzungssäle befinden sich in der Ebene 0. Hier befindet sich auch die Behindertentoilette.

Bei Fragen sind die Bediensteten des Landgerichts Fulda jederzeit gerne behilflich.

  • Hauptverhandlungen in Strafsachen

    Unsere Sitzungssäle mit ihren unterschiedlichen Größen können nur eine beschränkte Anzahl von Personen aufnehmen. Da es vorkommen kann, dass mehrere Schulklassen am selben Tag eine Hauptverhandlung in Strafsachen besuchen möchten, ist es dringend zu empfehlen, rechtzeitig vor dem beabsichtigten Besuch mit uns Kontakt aufzunehmen. 

    Sodann kann abgeklärt werden, ob an einem bestimmten Tag eine für Sie geeignete Hauptverhandlung stattfindet.  

    Kontaktaufnahme über Telefon: +49 661 924 - 02. Von dort werden Sie an die entsprechende Service-Einheit weiterverbunden.

    Da Termine längerfristig anberaumt werden, kann es durchaus  z.B. wegen Verhinderung von Verfahrensbeteiligten zu Terminsverlegungen kommen. Sie sollten daher etwa 2 - 3 Tage vor dem Hauptverhandlungstermin bei Ihrem Ansprechpartner noch einmal telefonisch nachfragen, ob die Hauptverhandlung stattfindet. 

    Die Schülerinnen und Schüler sollten rechtzeitig vor Sitzungsbeginn eintreffen, da im Eingangsbereich ausnahmslos Sicherheitskontrollen durchgeführt werden und es zu Verzögerungen beim Einlass kommen kann. Um den Zeitaufwand bei der Kontrolle von Schultaschen, Rucksäcken u.ä. in Grenzen zu halten, sollten nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten unbedingt erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden. Lehrer/innen bzw. Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten, bei der Vorbereitung auf den Gerichtsbesuch entsprechend darauf hinzuwirken.
     
  • Mündliche Verhandlungen in Zivilsachen

    Termine in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind für Schulklassen erfahrungsgemäß von geringerem Interesse. Beabsichtigen Sie allerdings, einer mündlichen Verhandlung  zuschauen zu wollen, empfiehlt es sich auch hier, rechtzeitig vor Ihrem anvisierten Termin mit uns Kontakt über Telefon: +49 661 924 - 02 aufzunehmen. Sie werden von dort aus an einen kompetenten Ansprechpartner weitervermittelt.

 

Hinweise auf Verstöße gegen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung im Rahmen der Dienstaufsicht über Notarinnen und Notare

Der Präsident des Landgerichts übt die Dienstaufsicht über die im Landgerichtsbezirk ansässigen Notarinnen und Notare aus. Als Aufsichtsbehörde ist er gemäß § 53 Abs. 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) verpflichtet, ein System zur Annahme von Hinweisen zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz und gegen auf Grundlage dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen und gegen andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung einzurichten.

Konkrete Hinweise auf Verstöße durch Notarinnen oder Notare gegen die vorgenannten Bestimmungen können Sie auf folgenden Wegen übermitteln:

Bitte beachten Sie bei allen Kommunikationswegen, dass Sie keine Informationen zu Ihrer Person übermitteln, wenn sie anonym bleiben wollen. Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass wir Sie weder über den aktuellen Stand noch über das Ergebnis etwaiger Ermittlungen informieren können.

Bitte beachten Sie:

Nach Ziff. 3.5 der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen vom 18. November 2019 (StAnz. 52/2019, S. 1357) ist in jeder Dienststelle von der jeweiligen Dienststellenleitung eine Ansprechperson für Korruptionsprävention zu bestellen. Sie ist unter anderem Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Beschäftigte sowie für Bürgerinnen und Bürger. Diese können und sollen sich bei Verdachtsmomenten eines korrupten Verhaltens (Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit und Bestechung) an die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention wenden.

Die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention sind zu vertraulicher Behandlung erhaltener Informationen verpflichtet. Dies gilt auch und vor allem für die Identität der bzw. des Informierenden. Dies gilt jedoch nicht gegenüber der Dienststellenleitung und gegenüber den Strafverfolgungsorganen, wenn sie von Tatsachen Kenntnis erlangen, die den hinreichenden Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben insoweit unberührt.

Die beim Landgericht Fulda bestellte Ansprechperson für Korruptionsprävention ist nur zuständig, wenn sich der Korruptionsverdacht auf einen Fall bezieht, in dem das Landgericht Fulda betroffen ist. Wenn es sich um ein Geschehen in anderen Dienststellen handelt, sollten Sie sich an die dortige Ansprechperson für Korruptionsprävention wenden. Hierneben können Sie sich auch an die örtliche Staatsanwaltschaft oder die Dienstaufsicht wenden.

Es bestehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur beim Landgericht Fulda bestellten Ansprechperson für Korruptionsprävention:

  • Lage
    Das Landgericht Fulda befindet sich in der Straße „Am Rosengarten 4“ in 36037 Fulda. Es ist vom Bahnhof Fulda zu Fuß in ca. 10 – 15 Minuten zu erreichen.
    Die Zugänge zum Gebäude und zu den Sitzungssälen sind behindertengerecht gestaltet. Am Eingang des Landgerichts werden Sicherheitskontrollen durchgeführt.
  • Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
    Die Stadtbushaltestelle „Robert-Kircher-Straße“ erreichen Sie mit den Buslinien Nr. 3, 4, 5 und 6.
  • Erreichbarkeit mit dem Pkw
    Bei der Anreise mit dem Pkw stehen einige Parkplätze auf dem Gelände des schräg gegenüberliegenden IT-Zentrums „Am alten Schlachthof“ zur Verfügung.
    Weitere Parkplätze finden Sie auf dem Kundenparkplatz des Einkaufzentrums „Kaufland“ oder im Parkhaus „Am Rosengarten“ direkt an der Einmündung der Straße „Am Rosengarten“.
    Alle Parkplätze sind gebührenpflichtig.

Das Zeugenzimmer im Fuldaer Landgericht bietet Ihnen die Möglichkeit, sich vor der Aussage in einem vor der Öffentlichkeit geschützten Raum aufzuhalten.

Möchten Sie das Zeugenzimmer nutzen, freuen wir uns über eine frühzeitige telefonische Kontaktaufnahme:

Opfer- und Zeugenhilfe Fulda e.V.
Telefon: +49 661 90192470

Sie können uns während der Sprechzeiten der Fuldaer Hilfe erreichen oder innerhalb der Präsenszeiten im Zeugenzimmer des Landgerichts:

Mittwochs von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Landgericht Fulda
- Zeugenzimmer -
Am Rosengarten 4
36037 Fulda

  • Örtliche Zuständigkeit:
    Der Zuständigkeitsbezirk des Landgerichts Fulda umfasst die Amtsgerichtsbezirke Fulda, Bad Hersfeld und Hünfeld.
  • Sachliche Zuständigkeit:
    Das Landgericht hat vielfältige Rechtsprechungsaufgaben in Zivil- und Strafsachen, sowohl in der ersten, als auch in der zweiten Instanz. Ferner ist es zuständig für Strafvollstreckungssachen der Justizvollzugsanstalten Fulda und Hünfeld.

Digitaler Service Point

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster