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Register / Handel / Vereine

Registergericht

Das Amtsgericht als Registergericht führt in dieser Abteilung das Handels-, Vereins-, Genossenschafts- und Güterrechtsregister. Das Partnerschaftsregister wird zentral beim Amtsgericht Frankfurt am Main geführt. Das Register ist öffentlich und kann von jedermann eingesehen werden. Es ist möglich, sich Ausdrucke aus den Registern erteilen zu lassen.

Durch Einsicht in das entsprechende Register lässt sich z. B. feststellen, wer für das jeweilige Unternehmen handeln darf.

Durch das Registergericht können unterschiedliche Registerausdrucke (Auszüge) erteilt werden. Man unterscheidet zwischen einem

  1. aktuellen Ausdruck
    Dieser Ausdruck gibt ausschließlich den aktuellen Registerbestand wieder. Das heißt, dass alle geröteten und somit gelöschten Eintragungen nicht ersichtlich sind.
  2. chronologischen Ausdruck
    Dieser Ausdruck gibt den kompletten Registerbestand in chronologischer Reihenfolge wieder. Das heißt, dass auch alle geröteten und somit gelöschten Eintragungen sowie diejenigen Eintragungen, die zum Beispiel andere Eintragungen erklären, ersichtlich sind. Die Chronologie beginnt mit dem Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung.
  3. historischen Ausdruck
    Der historische Ausdruck ist eine Wiedergabe des eingescannten bisherigen Registerblattes bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung.

Alle oben genannten Ausdrucke können in amtlicher (beglaubigter) Form und in nicht amtlicher (unbeglaubigter) Form gegen Gebühr erteilt werden.

Sollte nicht ausdrücklich ein spezieller Ausdruck angefordert werden, so wird grundsätzlich der amtliche aktuelle Ausdruck erteilt.

Warnhinweise

Sollten Sie Zweifel an der Echtheit einer Gerichtskostenrechnung haben, können Sie sich auf der Seite "Warnhinweise der Gerichte" näher informieren.

Die Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (Genossenschaften).

Das Genossenschaftsregister wird bei dem Amtsgericht (Registergericht) geführt.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das im Rahmen des Registerrechts Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt. Das Handelsregister erfüllt eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion.

Das Handelsregister wird bei dem Amtsgericht (Registergericht) geführt.

Die Handelsregisterauskunft über das Gemeinsame Registerportal der Länder ist ein bundesweites Auskunftssystem für elektronisch geführte Register.

Alle 18 hessischen Registergerichte wurden mit einer hochmodernen neuen Büro-EDV, dem Elektronischen Handelsregister, ausgestattet. Dabei wurden die bisher auf Papier geführten Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister vollständig in das elektronische Medium überführt. Dies ist die Grundlage für die nun mögliche vollelektronische Registerauskunft in Hessen. Seit dem 1. Januar 2007 können auch die elektronisch eingereichten Dokumente wie Anmeldungen, Gesellschaftsverträge, Gesellschafterlisten, Satzungen etc. eingesehen und heruntergeladen werden. Mit dem nachfolgenden Link wird das bundesweite Auskunftssystem für elektronisch geführte Register erreicht:

Gemeinsames Registerportal der LänderÖffnet sich in einem neuen Fenster

Dort können die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen) bundesweit kostenlos abgefragt werden.

Nähere Informationen zum Abruf sind in dem Gemeinsamen Registerportal der Länder zu finden.

Folgende Registerdaten und -dokumente können abgerufen werden:

  1. Aktueller Ausdruck (Aktueller Stand einer Firma im PDF-Dateiformat)
  2. Chronologischer Ausdruck (Chronologisches Registerblatt einer Firma im PDF-Dateiformat. 
  3. Historischer Ausdruck (Eingescanntes Papierregisterblatt bis zur Umstellung auf elektronische Registerführung) 
  4. Dokumente (Zum Handelsregister eingereichte Dokumente) 
  5. Unternehmensträgerdaten (Allgemeine Informationen zu dem Unternehmensträger)

Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft nach deutschem Recht, in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen können.

Das Partnerschaftsregister wird ausschließlich bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main (Registergericht) geführt.

 

Ein Verein ist eine auf Dauer angelegte Verbindung mit einer größeren Anzahl an Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Sofern ein Verein zu nicht wirtschaftlichen Zwecken gegründet wurde, kann eine Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts erfolgen. Die Zuständigkeit richtet sich hierbei nach dem Vereinssitz.

Eine gesetzliche Eintragungspflicht für nicht wirtschaftliche Vereine besteht allerdings nicht. Durch die Eintragung erlangt ein Verein jedoch volle Rechtsfähigkeit. Dies bedeutet, dass er laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch Rechte und Pflichten haben kann. Er kann also unter anderem vor Gericht klagen und verklagt werden. Der Verein muss einen Vorstand haben, der diesen gerichtlich und außergerichtlich vertritt.

Zur Neugründung und Ersteintragung eines Vereins in das Vereinsregister und für bereits eingetragene Vereine stehen Merkblätter mit weiteren Informationen zur Verfügung.