Geschäftsverteilung der Justizverwaltung
Übersicht zur Geschäftsverteilung der Präsidial- und Verwaltungsabteilung
OLG Frankfurt
Übersicht zur Geschäftsverteilung der Präsidial- und Verwaltungsabteilung
Hinweis: Die vollständige Geschäftsverteilung kann auf der Hauptgeschäftsstelle des OLG (Raum 610 D - Durchwahl 069/1367-2699) eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in die Geschäftsverteilung bei den Außensenaten in Darmstadt (Raum 228) und in Kassel (Raum 416) Einsicht zu nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Geschäftsverteilung durch die im laufenden Jahr gefassten Beschlüsse des Präsidiums des Oberlandesgerichts verändert werden kann.
Die Zuständigkeit innerhalb des Oberlandesgerichts ist durch Geschäftsverteilungspläne geregelt.
Die nachfolgenden Übersichten umschreiben die jeweilige Zuständigkeit stichwortartig, über die Navigationsleiste links gelangen Sie zu ausführlichen Darstellungen.
Stand 30.08.2024
Die allgemeinen Zivilsachen werden im Turnus bearbeitet.
An der Turnusverteilung für die Frankfurter Zivilsenate nehmen nicht teil: der 12., 13., 14., 15., 20., 22., 24., 25., 27., 28 und der 30. Zivilsenat.
Daneben bestehen Sonderzuständigkeiten für die meisten Zivilsenate (siehe nachfolgend).
Der 12., 13., 22. und 24. Zivilsenat jeweils mit Sitz in Darmstadt nehmen an der Turnusverteilung für die Darmstädter Zivilsenate teil. Der 27. Zivilsenat ist davon ausgenommen.
Es bestehen Sonderzuständigkeiten für alle Zivilsenate.
1. bis 6. Strafsenat