Hinweise für unsere Besucherinnen und Besucher zu Corona:
Nach wie vor sind die Gefahren durch die Corona-Pandemie gegenwärtig, obwohl eine deutliche Entspannung eingetreten ist.
Daher ergehen nun folgende Regelungen für den Aufenthalt im Justizgebäudes des Amtsgerichts Langen (Hessen):
- Allen Besuchern wird empfohlen, eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (medizinische Maske) zu tragen.
- Die sitzungspolizeilichen Anordnungen, die von den jeweiligen Dezernenten getroffen werden, bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Es wird weiterhin empfohlen, die Abstandsregelungen sowie die weiteren bekannten Schutzmaßnahmen soweit möglich einzuhalten.
- Weiterhin wird empfohlen, bei Atemwegserkrankungen einen Arzt aufzusuchen bzw. einen Corona-Test durchzuführen und bis zum Vorliegen des Ergebnisses nicht das Gebäude zu betreten und ggf. eine Terminverlegung zu beantragen.
- Das Gerichtsgebäude bleibt zunächst weiter für Besucherinnen und Besucher und Verfahrensbeteiligte nur im Erdgeschoss zugänglich. Ausnahmen hiervon können durch die Behörden- oder Geschäftsleitung erteilt werden.
Langen (Hessen), 23.05.2022
(Horn)
Direktor des Amtsgerichts