Europaring 11-13, 64521 Groß-Gerau
Postanschrift: Postfach 11 62, 64518 Groß-Gerau
ERV-ID: govello-1184741712234-000050320
Allgemeine Sprechzeiten, auch telefonisch: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
AG Groß-Gerau
Amtsgericht Groß-Gerau
Telefon
Fax
+49 611 32761 - 8006
Europaring 11-13, 64521 Groß-Gerau
Postanschrift: Postfach 11 62, 64518 Groß-Gerau
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Allgemeine Sprechzeiten, auch telefonisch: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Zurzeit keine Sprechzeiten, Anträge auf Beratungshilfe können nur schriftlich gestellt werden.
Angesichts der aktuellen Lage finden derzeit keine Sprechtage der Beratungshilfe statt.
Das Servicebüro ist bis auf Weiteres geschlossen.
Persönliche Vorsprachen in Eilsachen und Erbausschlagungen bleiben bestehen, in allen übrigen Fällen nur nach telefonischer Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbeitungen.
Der Parkplatz mit der Zufahrt von der Straße „Am Schwimmbad“ verfügt über Stellplätze für Behinderte. Von dort führt eine Rampe für Rollstühle über den Vorplatz direkt zum Haupteingang.
Im Haus sind sämtliche Stockwerke und Räume mit Fahrstühlen erreichbar. Eine Behinderten-Toilette befindet sich im 3. Stock gegenüber von Raum 361.
Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Pforte, dort wird man Ihnen gerne behilflich sein.
Ab dem 01.06.2021 finden durch die Gerichtszahlstelle Groß-Gerau keine Barauszahlungen mehr statt.
Bitte verwenden unsere Formulare und geben Sie Ihre Bankverbindung an.
Es ist es dringend zu empfehlen, rechtzeitig vor einem beabsichtigten Besuch des Amtsgerichts Groß-Gerau mit diesem telefonisch Kontakt aufzunehmen. Hierbei kann abgeklärt werden, ob an einem bestimmten Tag geeignete Hauptverhandlungen angesetzt sind. Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin des Gerichts wird sich sodann Ihre Kontaktdaten und wie viele Besucher sich angemeldet haben notieren.
„Da Hauptverhandlungen längerfristig anberaumt sind, kann es immer wieder - z.B. wegen Verhinderung von Verfahrensbeteiligten - zu Terminsverlegungen kommen. Es ist daher angezeigt, etwa 2 - 3 Tage vor dem Hauptverhandlungstermin noch einmal mit dem Gericht telefonischen Kontakt aufzunehmen, ob die Hauptverhandlung wie geplant stattfindet.
Am Hauptverhandlungstag sollten die Schülerinnen und Schüler ca. 15 Minuten vor Hauptverhandlungsbeginn anwesend sein, da es durch zwingend vorgeschriebene Eingangskontrollen zu Verzögerungen des Einlasses kommen kann. Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der durch die Sicherheitskontrollen bedingten Einlassverzögerungen rechtzeitig vor Sitzungsbeginn eintreffen. Da insbesondere die erforderliche Kontrolle von Schultaschen, Rucksäcken oder anderen Gepäckstücken einen erheblichen Zeitaufwand erfordert, sollten nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten unbedingt erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden.
Hauptverhandlungen in Strafsachen sowie mündliche Verhandlungen in Zivilsachen sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen gelten insbesondere in Straf- und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche (14 - 18 Jahre alte Personen) und in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat. Im Einzelfall kann das Gericht trotz des Ausschlusses der Öffentlichkeit durch gesondert zu treffende Entscheidung einzelne Personen oder einen bestimmten Personenkreis (zum Beispiel zu Ausbildungszwecken) zulassen.
Kontakt für den Besuch von Schulklassen:
Telefon: +49 6152 170 - 380
Bitte beachten:
AG Groß-Gerau
Grundsteuerreform
Ulrich Eisfeld
Direktor des Amtsgerichts
Amtsgericht Groß-Gerau
Geschäftsstelle der Verwaltungsabteilung
Telefon: +49 6152 170 - 459 oder
Telefon: +49 6152 170 - 456
Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggfls. auch beim Amtsgericht erfragt werden.
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Groß-Gerau umfasst folgende Gemeinden:
Ihr Draht zur hessischen Justiz
Telefon
Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.
Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.
Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster
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