Gebäudeansicht des Amtsgerichts in Kassel (Hauptgebäude Frankfurter Str. 9)

Amtsgericht Kassel

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Gebäudeansicht des Amtsgerichts in Kassel (Hauptgebäude Frankfurter Str. 9)

Amtsgericht Kassel

Fax

+49 611 32761 8167

Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

Gebäudeansicht der Außenstelle Friedrichstraße des Amtsgerichts Kassel (Pressehaus).

Außenstelle Friedrichsstraße (Pressehaus)

Amtsgericht Kassel

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+49 611 32761 8167

Friedrichsstraße 32 – 34
34117 Kassel

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten Nachlassabteilung: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

Gebäudeansicht der Zweigstelle Hofgeismar des Amtsgerichts Kassel.

Zweigstelle Hofgeismar

Amtsgericht Kassel

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+49 611 32761 8103

Friedrich-Pfaff-Str. 8, 34369 Hofgeismar

Telefon (alternativ): +49 561 912 1411 

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 
Sprechzeiten Nachlassabteilung: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

Es ist nicht zulässig, bei den hessischen Gerichten und Justizbehörden per E-Mail eine Klage zu erheben, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen.

Im Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Online-Mahnverfahren eingeführt.

Im Übrigen benutzen Sie bitte die Briefpost oder - soweit zulässig - das Telefax.

Warnung vor Anrufen von angeblichen Gerichtsvollziehern:
Wir warnen vor Anrufen von vermeintlichen Gerichtsvollziehern, die am Telefon behaupten, es lägen Schulden bei Unternehmen wie z.B. Lotteriegesellschaften vor. Sie werden dann aufgefordert, einen Betrag auf ein Konto (meistens im Ausland) zu überweisen. In den letzten Tagen gab es mehrere solcher Anrufe im Schwalm-Eder-Kreis. Bei den Anrufern handelt es sich um Betrüger.

Gerichtsvollzieher werden niemals per Telefon zu einer Überweisung auffordern und schon gar nicht auf ein ausländisches Konto. Wenn sie einen solchen Anruf erhalten sollten, wenden sie sich bitte an die Polizei und überweisen sie auf keinen Fall Geld.

Aufgaben und Services

in alphabetischer Reihenfolge.

Auf Grund des im Gerichtsverfassungsgesetz verankerten Öffentlichkeitsgrundsatzes sind Gerichtsverhandlungen in Zivil- und Strafsachen grundsätzlich öffentlich. Es besteht daher für Einzelpersonen und Gruppen jederzeit die Möglichkeit, als Zuschauer an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen.

Eine Teilnahme ist jedoch nicht möglich, wenn es sich um ein nicht öffentliches Verfahren handelt, wie z. B. in Familiensachen oder bei Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jahre alte Personen).

Allgemeine Verhaltensregeln beim Besuch einer Verhandlung:

  • Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.
  • Besucher haben vor Betreten des Sitzungssaals Mobiltelefone auszuschalten. Jegliche Benutzung während der Verhandlung ist verboten.
  • Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Personen, die das Gericht betreten, einer Kontrolle unterziehen. Diese zwingend vorgeschriebene Eingangskontrolle kann bei großem Andrang zu Verzögerungen beim Einlass führen.

Besondere Hinweise für Schulklassen bei Besuchen von Hauptverhandlungen in Strafsachen:

Die Sitzungssäle in Strafsachen sind unterschiedlich groß und können nur eine beschränkte Anzahl von Besuchern aufnehmen. Da häufig mehrere Schulklassen am selben Tag eine Hauptverhandlung in Strafsachen besuchen möchten, wird dringend empfohlen, rechtzeitig vor dem beabsichtigten Termin mit uns Kontakt aufzunehmen. Verwenden Sie hierfür das auf unserer FormularseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung gestellte "Anmeldeformular zu Hauptverhandlungen in Strafsachen für Schulklassen", welches Sie uns ausgefüllt per Telefax an die jeweils angegebene Faxnummer übermitteln können. Sie können dabei eine Hauptverhandlung auswählen, die Ihrer Vorbereitung auf den Besuch entspricht, also beispielsweise

  • in allgemeinen Strafsachen (z. B. Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung usw.)
  • in Betäubungsmittelverfahren
  • oder eine Hauptverhandlung beim Jugendgericht.

Wir werden dabei versuchen Ihren Wünschen zu entsprechen.

Nach Erhalt des Faxes wird von uns aus abgeklärt werden, ob an dem gewünschten Tag eine für Sie geeignete Hauptverhandlung stattfindet. Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter des Gerichtes wird notieren, wie viele Besucher sich angemeldet haben und im Einzelfall auch - soweit von Ihnen gewünscht - ein Gespräch mit der zuständigen Richterin/dem zuständigen Richter nach der Hauptverhandlung vermitteln.

Da Hauptverhandlungen längerfristig anberaumt werden, kann es zum Beispiel wegen Verhinderung von Verfahrensbeteiligten zu Terminsverlegungen kommen. Sie sollten daher etwa zwei bis drei Tage vor dem Verhandlungstermin bei Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner noch einmal telefonisch nachfragen, ob die Hauptverhandlung stattfindet.

Für Sie stellen wir Formulare und Merkblätter zum Herunterladen zur Verfügung.

Den Briefkasten des Amtsgerichts Kassel finden Sie am Eingang unseres Hauptgebäudes, Frankfurter Straße 9.

Durch Einwurf in diesen (Fristen-) Briefkasten kann auch außerhalb der regulären Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Bei Einwurf vor 24:00 Uhr erhalten alle Schriftstücke noch den aktuellen Tagesstempel.

Besonderheiten:

  • Anträge auf Eintragung im Grundbuch
    Anträge in Grundbuchsachen erhalten eine Rangfolge, die durch den zeitlichen Eingang beim Grundbuchgericht vorgegeben wird.
    Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Grundbuchgericht.
    Mit Einwurf in den Briefkasten, Abgabe in der Poststelle oder mit Übergabe an eine der im Eingangsbereich anwesenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Gerichts oder des Wachdienstes ist Ihr Antrag nicht rangwahrend beim Grundbuchgericht eingegangen.
    Eilige Schriftstücke für das Grundbuchgericht sollten Sie also im eigenen Interesse nur bei der für Ihren Grundbesitz zuständigen Service-Einheit des Grundbuchgerichts abgeben.
  • Anmeldungen zum Handels- und Genossenschaftsregister
    Mit Einführung des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sind Anmeldungen zum Handels- und Genossenschaftsregister, die in öffentlich beglaubigter oder beurkundeter Form zur Eintragung in eines dieser Register einzureichen sind, und Dokumente (z.B. Gesellschafterliste, Liste der Aufsichtsratsmitglieder, Protokoll über die Jahreshauptversammlung, etc.) von dem Notar, der die Beglaubigung oder Beurkundung vorgenommen hat, in elektronischer Form über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) dem Registergericht einzureichen.
  • Anmeldungen zum Vereinsregister
    Anmeldungen zum Vereinsregister können derzeit noch in schriftlicher Form an das Registergericht gerichtet werden, also auch durch Einwurf in der (Fristen-)Briefkasten.

Wir informieren über den Zahlungsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften und den Einsatz von Kassenautomaten.

Das Amtsgericht hält in regelmäßigen Abständen im Rathaus der Stadt Wolfhagen Gerichtstage ab.

Wahrgenommen werden die Aufgaben der Rechtsantragstelle, der Beratungshilfe, der Erteilung von Auskünften aus dem Grundbuch und aus dem Handelsregister sowie die Entgegennahme von Anträgen und Erklärungen auf diesen Gebieten.

Im Rahmen dieses Gerichtstages können Sie Anträge und Erklärungen gegenüber einer Rechtspflegerin / einem Rechtspfleger des Amtsgerichts Kassel abgeben, z. B. auf Erteilung eines Erbscheins oder auf Einleitung einer Betreuung.

Rathaus der Stadt Wolfhagen
Burgstraße 33 -35
34466 Wolfhagen
Raum 1.3a  im ersten Obergeschoss
Telefon: +49 5692 602 0

Termine des Gerichtstags Wolfhagen:

  • 18.03.2026
  • 01.04.2026
  • 15.04.2026
  • 29.04.2026
  • 13.05.2026
  • 27.05.2026
  • 10.06.2026
  • 24.06.2026
  • 08.07.2026
  • 22.07.2026
  • 05.08.2026

In dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten werden Sie gebeten, sich während der Sprechzeiten vom 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr an das Amtsgericht Kassel, Frankfurter Str. 9, 34117 Kassel, zu wenden. Ansonsten sollten Anträge und andere Anliegen vorrangig per Telefon, Telefax oder auf schriftlichem Weg gestellt und vorgebracht werden.

Maßgebend für die Zuständigkeit ist der Wohnort des Schuldners.

Wenden Sie sich mit Ihren Anträgen bitte direkt an das

Amtsgericht Kassel
-Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge-
Friedrichsstr. 32 - 34
34117 Kassel

Von dort aus wird Ihr Antrag automatisch an den zuständigen Gerichtsvollzieher oder die zuständige Gerichtsvollzieherin weitergeleitet.

Die einzelnen Gerichtsvollzieher haben ihre Büros im Bezirk des Amtsgerichts Kassel und halten dort regelmäßig Sprechstunden ab. Die Zeiten für die Sprechstunden können Sie der "Liste der Gerichtsvollzieher" entnehmen.

Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggf. auch beim Amtsgericht erfragt werden.

Für den diesjährigen Girls‘ & Boys‘ Day sind bereits alle Plätze vergeben.

Wir haben für Sie die Anschriften und Kontaktdaten der Ortsgerichte aufgelistet.

Für Sie haben wir Anschriften und Kontaktdaten der Schiedspersonen aufgelistet.

Wir informieren über Betriebs- und Jahrespraktika beim Amtsgericht Kassel.

Über diese Telefonnummern können Sie uns erreichen.

Die Verwaltung ist für die Organisation des Geschäftsbetriebs und die Personalangelegenheiten zuständig.

Behördenleitung:

  • Präsidentin des Amtsgerichts
    Christina Forster

Wir erläutern die Anfahrt zu der Hauptstelle, der Außenstelle sowie der Zweigstelle Hofgeismar.

Wir informieren über allgemeine und besondere Zuständigkeitsregelungen für das Amtsgericht Kassel einschließlich Zweigstelle Hofgeismar.

Aufgeschlagenes Buch von unten betrachtet - die Seiten sind fächerförmig angeordnet.

Schwerpunkte

Themen der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Weitere Aufgaben, Leistungen und sonstige Informationen über die ordentlichen Gerichte.

Weitere Infos

Die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung bei dem Amtsgericht Kassel können Sie unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren:
korruptionspraevention@ag-kassel.justiz.hessen.de

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Digitaler Service Point

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster